Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1972 - I ZR 136/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,741
BGH, 07.07.1972 - I ZR 136/70 (https://dejure.org/1972,741)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1972 - I ZR 136/70 (https://dejure.org/1972,741)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1972 - I ZR 136/70 (https://dejure.org/1972,741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoss gegen die Vorschriften des Ladenschlußgesetzes - Verkauf nach Ladenschluß an einen genau umgrenzten Kreis von Personen - Umgehung des Ladenschlußgesetzes durch Abgrenzung des Kundenkreises - Verschaffung einer wettbewerblichen Vorsprungs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2087
  • MDR 1973, 29
  • GRUR 1973, 144
  • WRP 1972, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus BGH, 07.07.1972 - I ZR 136/70
    Zwar ist ein Großhandelsgeschäft, das nur an Wiederverkäufer, Großverbraucher oder Gewerbetreibende verkauft und die Beschränkung des Verkaufs an diesen Kundenkreis durch ein ausreichendes Ausweis- und Kontrollsystem überwacht, nicht an die Ladenschlußzeiten gebunden (BGHZ 45, 1, 4 ff [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] - Ratio).

    Dies gilt um so mehr, als es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt, die gerade auch dem Zweck dient, einen solchen Vorsprung zu verhindern (vgl. BGHZ 45, 1 ff [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] - Ratio).

  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 42/05

    Vereinbarkeit eines nach 20:00 Uhr erfolgenden VIP-Verkaufes mit dem …

    Diese Frage ist vielmehr einzelfallbezogen nach der Lebensanschauung unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles und insbesondere der Zielsetzung des Ladenschlussgesetzes zu beantworten (vgl. BGHZ 45, 1/4; BGH GRUR 1973, 144, 145; OLG Karlsruhe WRP 1987, 47, 48).

    Unter Berücksichtigung dieser gesetzgeberischen Zielsetzung scheidet die Annahme eines "Verkaufs an jedermann" im Sinne des § 1 Abs. 1 LadenSchlG nur dort aus, wo entweder gar kein von diesem Gesetz erfasster Verkauf stattfindet (so etwa der Vertrieb eines Großhandelsunternehmens an Wiederverkäufer oder Großverbraucher, vgl. BGHZ 45, 1, 4) oder wo aus Gründen einer sachlichen Beziehung zwischen dem Betreiber des Geschäftslokals und seinen Kunden eine gerechtfertigte, nicht willkürliche Eingrenzung auf einen bestimmten und individualisierbaren Personenkreis als Abnehmer statt findet (vgl. BGH GRUR 1973, 144, 145; OLG Karlsruhe WRP 1987, 47, 48).

    Diese Abgrenzung des Kundenkreises würde aber zu einer Aushöhlung des Ladenschlussgesetzes führen können (vgl. BGH GRUR 1973, 144, 145; OLG Karlsruhe WRP 1987, 47, 48).

    Hinzukommen muss vielmehr stets eine sachbezogene Abgrenzung (vgl. BGHZ 45, 1, 4; BGH GRUR 1973, 144, 146; OLG Karlsruhe WRP 1987, 47, 48).

    Eine die Anwendbarkeit des Ladenschlussgesetzes ausschließende Abgrenzung setzt dabei voraus, dass sachliche Gründe für eine Individualisierung des Kundenkreises vorliegen (vgl. BGH GRUR 1973, 144, 145).

    Diese sachbezogene Begrenzung bezieht sich dabei nicht nur auf die Zusammensetzung des betroffenen Personenkreises, sondern in erster Linie auf die Beziehung dieses Kreises zu einer bestimmten "Verkaufsstelle"; diese Beziehung darf sich auch nicht allein darin erschöpfen, dass die ausgewählten Kunden dort einkaufen können (vgl. Bauer, Anm. zu BGH GRUR 1973, 144, 147).

    Die besondere sachliche Beziehung muss sich vielmehr gerade aus dem besonderen Geschäftscharakter der Verkaufsstelle ergeben und von dieser geprägt werden, sie darf nicht allein von dem Willen des Geschäftsinhabers abhängen (vgl. BGHZ 45, 1, 3; BGH GRUR 1973, 144, 146).

    Jeder Geschäftsinhaber könnte sich dann wahllos diejenigen Käuferkreise auswählen, die er sich als "Späteinkäufer" wünscht, was einer Umgehung des Gesetzes "Tür und Tor" öffnen würde (vgl. BGH GRUR 1973, 144, 145).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Dies erklärt auch, daß der Bundesgerichtshof bislang die Frage offengelassen hat, ob § 3 Ladenschlußgesetz Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist, und in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht in ständiger Rechtsprechung § 3 Ladenschlußgesetz nur als eine wertneutrale Ordnungsvorschrift einstuft, deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG beurteilt werden kann (BGH, GRUR 1966, 323; BGH, GRUR 1973, 144; BGH, GRUR 1974, 31; BGH, GewArch. 1981, 302).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Unterbleiben aber Kontrollmaßnahmen, die den Verkauf an jedermann unterbinden sollen, so greift das Verbot des § 3 Abs. 1 LSchlG ein, die Verkaufsstellen während der gesetzlichen Ladenschlußzeiten offen zu halten (BGHZ 45, 1, 8 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] = GRUR 1966, 323, 325 - Ratio; Urt. v. 07.07.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb? BGHZ 70, 18, 36 = GRUR 1978, 173, 177 - Metro I;… Urt. v. 19.05.1982 - I ZR 122/80, GRUR 1982, 615, 2617 - Flughafen-Verkaufsstellen).

    Die Begrenzung des Käuferkreises durch die Vergabe von Einkaufsberechtigungsausweisen durch den Verkäufer ist hierfür unzureichend (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb).

    Das Recht zur freien gewerblichen Betätigung, gestattet es auch, einen Geschäftsbetrieb als Einzel- und Großhandel zu gestalten (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb;… Urt. v. 10.03.1978 - I ZR 127/76, GRUR 1978, 477, 478 - Groß- und Einzelhandel).

    Demgemäß ist ein Mischbetrieb zulässig, bei welchem dem für den Einzelhandel geltenden Ladenschlußgebot dadurch ausgewichen werden kann, daß von dem vorbeschriebenen Schließungszeitpunkt an nur noch an Großhandelskunden verkauft wird (offengelassen in BGH, Urt. v. 07.07.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von …

    Unterbleiben aber Kontrollmaßnahmen, die den Verkauf an jedermann unterbinden sollen, so greift das Verbot des § 3 Abs. 1 LSchlG ein, die Verkaufsstellen während der gesetzlichen Ladenschlußzeiten offen zu halten (BGHZ 45, 1, 8 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] = GRUR 1966, 323, 325 - Ratio; Urt. v. 7.7.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb; BGHZ 70, 18, 36 = GRUR 1978, 173, 177 - Metro I;… Urt. v. 19.5.1982 - I ZR 122/80, GRUR 1982, 615, 617 - Flughafen-Verkaufsstellen).

    Die Begrenzung des Käuferkreises durch die Vergabe von Einkaufsberechtigungsausweisen durch den Verkäufer ist hierfür unzureichend (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb).

    Das Recht zur freien gewerblichen Betätigung, gestattet es auch, einen Geschäftsbetrieb als Einzel- und Großhandel zu gestalten (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb;… Urt. v. 10.3.1978 - I ZR 127/76, GRUR 1978, 477, 478 - Groß- und Einzelhandel).

    Demgemäß ist ein Mischbetrieb zulässig, bei welchem dem für den Einzelhandel geltenden Ladenschlußgebot dadurch ausgewichen werden kann, daß von dem vorbeschriebenen Schließungszeitpunkt an nur noch an Großhandelskunden verkauft wird (dahingestellt in BGH, Urt. v. 7.7.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb).

  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Einen sachlich ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung kann sich der Beklagte im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern - hier im Verhältnis zu den Blumenhändlern, deren Interessen der Kläger wahrnimmt - grundsätzlich nur verschaffen, wenn er und die Mitbewerber durch die verletzte außerwettbewerbsrechtliche Norm in gleicher Weise gebunden sind (Schrankengleichheit; BGH, Urt. v. 7.7.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 146 = WRP 1972, 527 - Mischbetrieb;… Urt. v. 4.4.1984 - I ZR 9/82, GRUR 1984, 665, 667 = WRP 1984, 399 - Werbung in Schulen;… vgl. auch Köhler/Piper, UWG, 1995, § 1 Rdn. 347;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl. 1995, § 1 UWG Rdn. 648 f.).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Zu den typischen Großhandelskunden gehören aber seit jeher Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher und diesen gleichstehende Großverbraucher (vgl. BGH GRUR 1966, 323, 324 - Ratio; GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb;… BGH - Großhandelshaus a.a.O. Seite 476; Katalog £ des Arbeitsausschusses für Begriffsdefinitionen der Kommission zur Förderung der handels- und absatzwirtschaftlichen Forschung, 2. Ausgabe Oktober 1975, Abschnitt IV Ziffer 2; Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EWG-Richtlinien Nr. 223/64 vom 25. Februar 1964, ABl 1964, 863, 864).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen § 3 LadenschlußG hat der Senat wiederholt entschieden, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine dem Arbeitsschutz dienende Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (BGH GRUR 1966, 323 - Ratio; 1973, 144, 146 - Mischbetrieb; 1974, 31, 34 - Perserteppiche).
  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen …

    Die Rechtsprechung hat die Frage, ob "Mischbetriebe" dieser Art überhaupt möglich sind, allerdings bislang offen gelassen (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.07.1972 - I ZR 136/70 -, NJW 1972, 2087 = juris, Rn. 16).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei …

    In anderen Fällen ist auf den Gesichtspunkt, daß die Ordnungsvorschrift gerade dem Zweck diene, einen Vorsprung zu verhindern, nur unterstützend hingewiesen worden (BGHZ 45, 1,2 - Ratio; BGH GRUR 1972, 609 - Feierabend-Vergnügen; 1973, 144, 146 - Mischbetrieb).
  • OLG Hamm, 27.08.1991 - 4 U 169/91

    Einstweilige Verfügung gegen eine Party in Verkaufsräumen am Sonntag; Verstoß …

    Denn bei § 3 Ladenschlußgesetz handelt es sich um eine dem Arbeitsschutz dienende wettbewerbsrechtlich neutrale Ordnungsvorschrift, deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (BGH GRUR 1966, 323 - Ratio - GRUR 1973, 144, 146 - Mischbetrieb - GRUR 1974, 31, 34 - Perserteppich -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht