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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1971 - I ZR 69/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1346
BGH, 19.11.1971 - I ZR 69/70 (https://dejure.org/1971,1346)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1971 - I ZR 69/70 (https://dejure.org/1971,1346)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1971 - I ZR 69/70 (https://dejure.org/1971,1346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinigung zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Zweckzusammenhang zwischen der unentgeltlichen Beförderung zur Verkaufsstätte der Beklagten und einem nachfolgenden Einkauf - Gewährung der unentgeltlichen Beförderung den Rahmen des Leistungswettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 291
  • MDR 1972, 211
  • GRUR 1972, 364
  • DB 1972, 86
  • WRP 1972, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

    Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 69/70
    Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit unentgeltlicher Kundentransporte zum Ausgleich von Standortnachteilen (Ergänzung zum Urteil vom 18. September 1970, NJW 1970, 2245 = GRUR 1971, 322 = WRP 70, 437 - Lichdi-Center).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner - nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung vom 18. September 1970 (GRUR 71, 322 = NJW 70, 2245 = WRP 70, 437 - Lichdi-Center) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Ankündigung oder Gewährung verbilligter Fahrtmöglichkeiten zu einem außerhalb des Geschäftszentrums liegenden Selbstbedienungswarenhaus weder gegen § 1 der ZugabeVO noch gegen § 1 UWG verstößt.

    Daß die Beklagte entsprechende Einkäufe der unentgeltlich beförderten Fahrgäste erwartet, begründet für sich allein noch nicht die notwendige zugaberechtliche Abhängigkeit von Zuwendung und Hauptrechtsgeschäft (BGH GRUR 71, 322 - Lichdi-Center).

    Der Bundesgerichtshof hat es in seiner Entscheidung vom 18. September 1970 (aaO) für das Vorliegen eines wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwangs durch eine (damals verbilligte) Kundenbeförderung darauf abgestellt, ob sich diese Kundenbeförderung als ein außerhalb sachlicher Rechtfertigung liegendes Mittel darstellt, das durch seinen eigenen Wert den Kunden zugunsten des Verkaufsangebots selbst beeinflussen soll.

    Eine solche Nachahmungsgefahr kann zwar bei der unentgeltlichen Kundenbeförderung bestehen, wie schon allein die zahlreichen Fälle zeigen, die zu einer Entscheidung durch die Gerichte geführt haben (vgl. BGH GRUR 71, 322 - Lichdi-Center mit Nachw.).

    Diese Nachahmungsgefahr läßt jedoch keine ernstliche Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs befürchten, wenn sich die kostenlose Kundenbeförderung in den engen Grenzen eines notwendigen Ausgleichs von Standortnachteilen hält (vgl. BGH GRUR 71, 322, 323 - Lichdi-Center).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

    Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 69/70
    Bei diesem Sachverhalt kann die unentgeltliche Kundenbeförderung, wie sie hier von der Beklagten durchgeführt wird, auch nicht deshalb als unlauter beanstandet werden, weil sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trage und damit zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führe (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGHZ 54, 188, 192 [BGH 19.06.1970 - I ZR 115/68] - Fernsprechwerbung; 43, 278, 282, 283 - Kleenex).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 19.11.1971 - I ZR 69/70
    Bei diesem Sachverhalt kann die unentgeltliche Kundenbeförderung, wie sie hier von der Beklagten durchgeführt wird, auch nicht deshalb als unlauter beanstandet werden, weil sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trage und damit zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führe (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGHZ 54, 188, 192 [BGH 19.06.1970 - I ZR 115/68] - Fernsprechwerbung; 43, 278, 282, 283 - Kleenex).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 190/81

    Mitmacher-Tour

    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, können Gewährung und Ankündigung kostenloser Fahrmöglichkeiten für Kunden unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens durch eine unentgeltliche Leistung und einer unsachlichen Beeinflussung, ohne daß dadurch bereits ein psychologischer Kaufzwang gegeben wäre, wettbewerbswidrig sein (vgl. BGH GRUR 1971, 322, 323 - Lichdi-Center; 1972, 364, 365 - Mehrwert-Fahrten).

    Zur Abgrenzung hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, auf die Person des Gebers und Empfängers, auf den Wert und Zweck der unentgeltlichen Zuwendung sowie auf die Art und Weise ihrer Gewährung abgestellt (vgl. BGH GRUR 1971, 322 - Lichdi-Center; mit weit.Nachw.) und eine unentgeltliche Kundenbeförderung nicht generell, sondern nur nach Maßgabe der Einzelumstände zugelassen, insbesondere wenn danach ein psychologischer Kaufzwang wie auch ein übertriebenes Anlocken durch die unentgeltliche Beförderungsleistung ausschieden (…vgl. BGH a.a.O.; ferner BGH GRUR 1972, 364, 365 - Mehrwert-Fahrten).

    Hierzu bedarf es im Einzelfall einer Abwägung der Interessen der Beteiligten, also einerseits des Interesses des Werbenden an einem Ausgleich seiner Standortnachteile gegenüber den im Stadtzentrum und in erreichbarer Nähe gelegenen Mitbewerbern, andererseits deren berechtigten Interessen, nicht durch das Angebot unentgeltlicher Beförderungsleistungen von einem eigenständigen Wert ihrer Kunden zu verlieren, und schließlich auch der Interessen der Allgemeinheit, einen ausreichenden Zugang zu allen Warenangeboten zu erhalten, ohne daß dadurch eine allgemeine Wettbewerbsübersteigerung eintritt (BGH GRUR 1972, 364, 366 - Mehrwert-Fahrten).

    Aus diesem Grund ist, um einen übermäßigen Anreiz zur Wahrnehmung solcher Beförderungs- und Einkaufsmöglichkeiten und daraus folgende Beeinträchtigung der Mitbewerber auszuschließen, in der Rechtsprechung verlangt worden, daß der unentgeltlichen Beförderung kein selbständiger, als solcher attraktiver Eigenwert zukommen darf (vgl. BGH GRUR 1971, 322, 323 - Lichdi-Center; 1972, 364, 366 - Mehrwert-Fahrten).

  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar verschiedentlich angenommen worden, daß die Heranziehung dieses Gesichtspunkts geeignet sein kann, den verbilligten oder unentgeltlichen Transport von Kunden oder die Übernahme von Kosten hierfür zu einer Kaufstätte nicht nach § 1 UWG zu mißbilligen (…vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1970 - I ZR 123/69, GRUR 1971, 322 = WRP 1970, 437 - Lichdi-Center; Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 69/70, GRUR 1972, 364 = WRP 1972, 83 Mehrwert-Fahrten;… Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 190/81, GRUR 1984, 463 = WRP 1984, 386 - Mitmacher-Tour).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 138/86

    Wirtschaftsmagazin

    Daß der Verkehr eine unentgeltliche Zuwendung als abhängig vom Zustandekommen des Hauptgeschäfts ansieht, kann nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden, wenn der Werbende eine solche Abhängigkeit ausdrücklich ausschließt (…BGH, Urt. v. 7.2.1968 - Ib ZR 6/66, a.a.O. - Rocroni-Ascher;… Urt. v. 30.9.1970 - I ZR 57/69, a.a.O. - Vierfarbkugelschreiber; Urt. v. 19.11.1971 - I ZR 69/70, a.a.O. - Mehrwert-Fahrten).
  • BGH, 05.05.1972 - I ZR 124/70

    Kunden-Einzelbeförderung

    Der erkennende Senat hat hierauf schon in den beiden nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 18. September 1970 (GRUR 71, 322 = NJW 70, 2245 = WRP 70, 437 - Lichdi-Center) und vom 19. November 1971 (NJW 1972, 291 - Mehrwert-Fahrten), die beide die verbilligte bzw. kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten mit Omnibussen zu außerhalb der Geschäftszentren gelegenen Selbstbedienungswarenhäusern betreffen, hingewiesen.
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