Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Untersagung der Verwendung einer Bezeichnung "schlagwortartig, kennzeichnungsmäßig oder in sonstiger Weise" - Vorbeugender Schutz gegen wettbewerbswidriges Verhalten - Verletzung der Vorschriften des Wettbewerbsrecht durch eine nicht warenzeichenmäßige Benutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 470
- GRUR 1977, 260
- WRP 1977, 186
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60
Mampe Halb und Halb II
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75
Denn es fehlt für den auf ein umfassendes Verbot hinauslaufenden Antrag an einem schlüssigen Sachvortrag über tatsächlich stattgefundene oder bevorstehende Handlungen der Beklagten, die ein auf die §§ 1,3 UWG gestütztes Verbot der Verwendung der Bezeichnung "Friedrich Karl Sprudel" schlechthin rechtfertigen könnten, demnach an einer Begehungs- oder Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II; 63, 378, 381 - Deutsche Zeitung; 73, 201 - Trollinger).Die Klägerin hat kein Verhalten (in Form bestimmter werblicher Maßnahmen oder einer Berühmung) der Beklagten dargelegt, aus dem das begehrte umfassende Verbot hergeleitet werden könnte; deshalb ist der Antrag in vollem Umfang abweisungsreif (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II).
- BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61
Deutsche Zeitung
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75
Denn es fehlt für den auf ein umfassendes Verbot hinauslaufenden Antrag an einem schlüssigen Sachvortrag über tatsächlich stattgefundene oder bevorstehende Handlungen der Beklagten, die ein auf die §§ 1,3 UWG gestütztes Verbot der Verwendung der Bezeichnung "Friedrich Karl Sprudel" schlechthin rechtfertigen könnten, demnach an einer Begehungs- oder Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II; 63, 378, 381 - Deutsche Zeitung; 73, 201 - Trollinger). - BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Doppelbedeutung von "Trollinger" als Rebsorte und Wein aus Baden-Württemberg - …
Auszug aus BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75
Denn es fehlt für den auf ein umfassendes Verbot hinauslaufenden Antrag an einem schlüssigen Sachvortrag über tatsächlich stattgefundene oder bevorstehende Handlungen der Beklagten, die ein auf die §§ 1,3 UWG gestütztes Verbot der Verwendung der Bezeichnung "Friedrich Karl Sprudel" schlechthin rechtfertigen könnten, demnach an einer Begehungs- oder Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II; 63, 378, 381 - Deutsche Zeitung; 73, 201 - Trollinger).
- BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84
"Gemologisches Institut"; Werbung mit dem Begriff Institut
Wie der Senat wiederholt entschieden hat (GRUR 1974, 225, 226 - Lager-Hinweiswerbung; GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich-Karl Sprudel) könnte ein so weitgehendes Verbot nur in Betracht kommen, wenn eine ordnungsgemäße und eine Irreführung vermeidende Benutzung durch den Beklagten nicht denkbar, zumindest aber nicht gewährleistet wäre. - BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86
"PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und …
Diese Beurteilung läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1976 - I ZR 18/75, GRUR 1977, 260, 261 = WRP 1977, 186 - Friedrich Karl Sprudel;… Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB); sie wird auch von der Revision nicht angegriffen. - BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett
Eine solche - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - seit Jahrzehnten allgemein vorgenommene Angabe der jeweiligen Mineralwasserquelle bleibt nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluß auf die Verbrauchererwartungen (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1964, 269, 272 - Grobdessin); der Verkehr wird einer solchen Angabe der Mineralwasserquelle - jedenfalls dann, wenn die Etikettierung zusätzlich eine hiervon abweichende, eindeutig betriebliche Herkunftskennzeichnung aufweist - einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Mineralwassers (vgl. BGH GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich Karl Sprudel) und gleichzeitig einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers als Mineralwasser entnehmen (vgl. § 11 Nr. 6 der TafelwasserVO, BGH GRÜR 1978, 55, 56 - Quellwasser; BGH v. 8.3.1974 - I ZR 26/73 - Brunneneinheitsflasche).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".