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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2551
BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76 (https://dejure.org/1978,2551)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1978 - I ZR 127/76 (https://dejure.org/1978,2551)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1978 - I ZR 127/76 (https://dejure.org/1978,2551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Großhandelshinweis in der Bezeichnung Großhandel und Einzelhandel - Doppelfunktion eines Unternehmens im Großhandel und Einzelhandel - Freistellungsmöglichkeit von dem Verbot des Großhandelshinweises bei Überwiegen der Großhandelstätigkeit des Werbenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 997
  • GRUR 1978, 477
  • DB 1978, 1221
  • WRP 1978, 445
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66

    Irreführende Bezeichnung als Großhandel

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76
    Denn - davon ging der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit BGH GRUR 1968, 595, 598 (Wiederverkäufer) aus - durch den Gebrauch des Wortes Großhandel in Alleinstellung werden im Falle nicht überwiegender Großhandelstätigkeit die letzten Verbraucher stets getäuscht, weil sie mit einer solchen Bezeichnung stets die Vorstellung überwiegender Großhandelstätigkeit verbinden.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1973 - 2 U 66/72
    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76
    Der zum Teil in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung, auch bei dieser Bezeichnung lägen stets die typischen Gefahren vor, denen durch § 6 a Abs. 2 begegnet werden solle (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1973, 374;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 6 a Anm. 8) kann in dieser Allgemeinheit nicht zugestimmt werden (wie hier A. Krieger, DW 1970, 37, 41; Kisseler, DW 1969, 40, 42;… Krüger aaO).
  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035
    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76
    Es ist zwar richtig, daß während des Gesetzgebungsverfahrens nur die Zulässigkeit der Letztverbraucherwerbung mit der Funktionsbezeichnung "Großhandel" erörtert und die rechtliche Bedeutung eines Hinweises auf die Doppelfunktion als Groß- und Einzelhändler nicht behandelt worden ist (vgl. u.a. Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, abgedr. in GRUR 1969, 338, 339).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.1972 - 6 U 37/72
    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76
    Wird dagegen mit der Bezeichnung "Groß- und Einzelhandel" in einer Form, die als Großhandelshinweis im Sinne des § 6 a Abs. 2 UWG wirkt, geworben, so ist es nicht zwingend geboten, die Gewährung der Freistellungsmöglichkeit vom Überwiegen der Großhandelstätigkeit abhängig zu machen, wenn man von der Verkaufsauffassung ausgeht (vgl. Krüger NJW 1973, 807).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Das Recht zur freien gewerblichen Betätigung, gestattet es auch, einen Geschäftsbetrieb als Einzel- und Großhandel zu gestalten (…vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb; Urt. v. 10.03.1978 - I ZR 127/76, GRUR 1978, 477, 478 - Groß- und Einzelhandel).
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 201/80

    Rückforderung einer geleisteten Vertragsstrafe

    Er macht geltend, nach dem Erlaß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.3.1978 (GRUR 1978, 477 = WRP 1978, 445), in der eine Werbung der auch hier in Frage stehenden Art für zulässig erachtet worden sei, verstoße die übernommene Verpflichtung gegen § 1 GWB; außerdem habe sie damit ihre Geschäftsgrundlage verloren.

    Auf einen Fortfall der Geschäftsgrundlage der vertraglichen Unterlassungsverpflichtung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1978 (GRUR 1978, 477 = WRP 1978, 445 - Groß- und Einzelhandel), so hat das Kammergericht ausgeführt, könne sich der Kläger nicht berufen.

    Dazu hat das Kammergericht zunächst festgestellt, daß der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 10. März 1978 (GRUR 1978, 477 = WRP 1978, 445 - Groß- und Einzelhandel) die bis dahin von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilte Frage (vgl. einerseits OLG Karlsruhe WRP 1972, 440 = NJW 1973, 61; andererseits OLG Düsseldorf GRUR 1973, 374) einer Werbung mit der Bezeichnung "Großhandel - Einzelhandel" in einem Sinne entschieden hat, der die den Gegenstand des Unterlassungsvertrags bildende Werbung der Beklagten nunmehr als zulässig erscheinen läßt.

  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Dabei kommt es nicht darauf an, daß bestimmte Worte gebraucht werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.3. 1978 - I ZR 127/76, GRUR 1978, 477, 478 = WRP 1978, 445 - Groß- und Einzelhandel).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von …

    Das Recht zur freien gewerblichen Betätigung, gestattet es auch, einen Geschäftsbetrieb als Einzel- und Großhandel zu gestalten (…vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1972 - I ZR 136/70, GRUR 1973, 144, 145 - Mischbetrieb; Urt. v. 10.3.1978 - I ZR 127/76, GRUR 1978, 477, 478 - Groß- und Einzelhandel).
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