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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.1979

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1979 - KZR 25/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,937
BGH, 26.06.1979 - KZR 25/78 (https://dejure.org/1979,937)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - KZR 25/78 (https://dejure.org/1979,937)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - KZR 25/78 (https://dejure.org/1979,937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Aufnahme eines Antragstellers in einen Verein - Annahme einer unbilligen Benachteiligung - Pflicht zur Aufnahme von Bewerbern durch einen Monopolverband - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Monopolverbandes

  • vereinsknowhow.de

    Voraussetzungen für einen Aufnahmezwang in Vereinen und Verbänden (hier Anwaltsverein)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1844 (Ls.)
  • NJW 1980, 186
  • MDR 1979, 998
  • GRUR 1979, 788
  • DB 1979, 2317
  • WRP 1979, 782
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61

    Umlage der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - KZR 25/78
    Dazu gehören neben den gesetzlichen Aufgaben auch - wenn auch mit Einschränkungen (vgl. BGHZ 35, 292 [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61] ) - die wirtschaftlichen Belange der Anwaltschaft.

    Denn ihr Funktionsbereich und Aufgabenkreis umfaßt nicht nur die ihr durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben; diese werden vielmehr auch von dem mit der Schaffung der Rechtsanwaltskammer verfolgten Zweck bestimmt (BGHZ 35, 292, 294) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61] .

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - KZR 25/78
    Es ist zwar richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Monopolverband zur Aufnahme von Bewerbern um die Mitgliedschaft verpflichtet sein kann (vgl. BGHZ 63, 282, 284 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Überragende Machtstellungen von Vereinen lassen sich aber auch begrenzt auf einzelne Regionen denken (Bartodziej, ZGR 1991, 517, 524 f.; vgl. ferner BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 25/78, NJW 1980, 186 - Hamburgischer Anwaltsverein).
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …

    Dem sind der Bundesgerichtshof (BGHZ 63, 282, 284 f [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72]; BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 25/78, NJW 1980, 186) und das Schrifttum gefolgt (…vgl. MünchKomm/Kramer, vor § 145 BGB Rdnr. 13;… BGB-RGRK/Piper, 12. Aufl. vor § 145 Rdnr. 26;… Staudinger/Dilcher, Vorbem. zu §§ 145 ff BGB Rdnr. 26;… Larenz, SchuldR Bd. I 14. Aufl. § 4 I a S. 46 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat in Erwägung gezogen (Urt. v. 26. Juni 1979 aaO), bereits solche Vereinigungen dem Abschlußzwang (Aufnahme in einen Anwaltsverein) zu unterwerfen, die keine Monopolstellung erlangt haben, aber eine erhebliche wirtschaftliche und soziale Machtstellung besitzen, sofern der Bewerber zur Verfolgung oder Wahrung wesentlicher Interessen auf die Mitgliedschaft angewiesen ist.

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85

    Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband

    Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - auch des erkennenden Senats - entwickelten Grundsätzen kann ein Verein oder ein Verband, der eine Monopolstellung oder ganz allgemein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat, gemäß den §§ 826 BGB, 27 GWB zur Aufnahme eines Bewerbers verpflichtet sein, wenn ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht (…BGH, Urt. v. 10. Dezember 1984 - II ZR 91/84 - NJW 1985, 1216; BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 25/78 - NJW 1980, 186 "Anwaltsverein";… BGH, Urt. v. 19. Dezember 1977 - II ZR 8/76 - "Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität e.V.", zweites Revisionsurteil;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 1974 - II ZR 78/72 - BGHZ 63, 282, 285, 286 = NJW 1975, 771 f. "Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität e.V.", erstes Revisionsurteil;… BGH, Urt. v. 14. November 1968 - KZR 3/67 - WuW/E 947, 949 "Universitätssportclub").

    Aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Juni 1979 (NJW 1980, 186 "Anwaltsverein") lassen sich entgegen der Auffassung der Revision keine Argumente gegen die Monopolstellung oder überragende Machtstellung des Beklagten herleiten.

    Ein solcher Beurteilungsspielraum folgt aus der grundgesetzlich geschützten Verbandsautonomie (vgl. BGH WuW/E 947, 949 "Universitätssportclub"; BGH WuW/E 1725, 1727 "Deutscher Landseer Club"; BGH NJW 1980, 186, 187 "Anwaltsverein"; BGH NJW 1985, 1216, 1217).

  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, reichen Funktionsbereich und Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammer über die ihr durch Gesetz oder Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben hinaus und umfassen auch diejenigen Belange der Anwaltschaft, die den Berufsstand als Ganzen berühren (BGH, Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 25/78, GRUR 1979, 788, 789 = WRP 1979, 782, 783 - Anwaltsverein; Beschl. v. 13. Mai 1985 - AnwZ B 49/84, NJW 1986, 992, 994;… s. auch Kalsbach, Bundesrechtsanwaltsordnung, § 73 Rdn. 1; Isele, Bundesrechtsanwaltsordnung § 73 III c 2;… Jessnitzer, Bundesrechtsanwaltsordnung 4. Aufl. § 73 Rdn. 1;… Feuerich in Anmerkung zum Berufungsurteil aaO GRUR 1989, 282).
  • OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82

    Anspruch auf Aufnahme in einer Gewerkschaft; Aufnahmezwang für einen …

    Darüber hinaus kann eine die Aufnahme beschränkende Satzungsbestimmung nichtig sein, wenn es sich um einen Monopolverband oder einen ihm hinsichtlich der Machtstellung gleichstehenden Verband (vgl. BGH NJW 80, 186) handelt, und eine sachliche Berechtigung an der Geltung der Aufnahmebeschränkung zu verneinen ist (vgl. BGH NJW 75, 771, 772).

    Erst in der vom Landgericht erörterten Entscheidung, die in NJW 80, 186 abgedruckt ist, gibt der Bundesgerichtshof zu erkennen, daß er möglicherweise seine Rechtsprechung zum Aufnahmezwang eines Monopolvereins auf Vereine mit erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Machtstellung auszudehnen beabsichtigt.

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Machtstellung anzunehmen ist, die einen Aufnahmezwang begründen kann, ist bisher ebensowenig höchstrichterlich entschieden (ausdrücklich offen gelassen in BGH NJW 80, 186), wie die weitere Frage, ob es einen Aufnahmezwang für Gewerkschaften gibt.

  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf eine Anmerkung von Redeker zum Urteil des Kartellsenats des BGH vom 26.6.1979 (NJW 1980, 186 (187); vgl. dazu auch die Anm. Scharf, NJW 1980, 1844) meint, daß es den Kammern freier Berufe als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Hinblick auf deren Aufgabenstellung verwehrt sei, wettbewerbliche Unterlassungsansprüche gegen Kammermitglieder oder Außenstehende geltend zu machen, übersieht sie, daß das Steuerberatungsgesetz den Berufskammern generell zur Aufgabe gemacht hat, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren (§ 75 I StBerG), und daß die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen nicht nur im Interesse der unmittelbar Betroffenen, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt (BGH, GRUR 1964, 397 (398) - Damenmäntel; NJW 1974, 1141 = GRUR 1975, 75 (76) - Wirtschaftsanzeigen .
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

    Eine Aufnahmepflicht zu Gunsten des die satzungsmäßigen Beitrittsvoraussetzungen erfüllenden Mitgliedschaftsanwärters besteht nur, wenn (1.) die Vereinigung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich zumindest eine überragende Machtstellung (oder gar ein Monopol) innehat und (2.) für den Petenten ein wesentliches und grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (vgl. etwa BGH, Urteil v. 26.6.1979 -KZR 25/78, WuW/E BGH 1625, Rz. 9 bei juris -Anwaltverein;… BGH, Urteil v. 10.12.1985 -KZR 2/85, WuW/E BGH 2226, Rz. 7 bei juris -Aikido-Verband; BGH, Urteil v. 23.11.1998 -II ZR 54/98, NJW 1999, 1326 unter I.1.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem …

    Rn. 75 Vgl. BGH, Beschluß vom 7. November 1960 - AnwZ (P) 1/60 -, BGHZ 33, 381 (385) = NJW 1961, 220; Beschluß vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 -, BGHZ 35, 292 (294) = NJW 1961, 1864; Beschluß vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 2/75 -, BGHZ 64, 301 (306) = NJW 1975, 1559; Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75 -, BGHZ 66, 297 (300) = NJW 1976, 1541, und Urteil vom 26. Juni 1979 - KZR 25/78 -, NJW 1980, 186; dem folgt der Nds. AGH, Beschluß vom 27. August 1996, a.a.O..
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 283/80

    Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung des …

    Im Schrifttum und in der Rechtsprechung zum Handelsrecht werden noch kürzere Fristen angenommen (…Baumbach/Duden HGB 24. Aufl. § 39 Anm. 1 C;… Brüggemann in Großkommentar 3. Aufl. § 39 Anm. 3 jeweils m.w.N.; zur Frage der Verspätung als Konkursvergehen vgl. BGH Urteil vom 9. Dezember 1954 - 3 StR 198/54 - BB 1955, 109 und OLG Düsseldorf DB 1979, 2317).
  • LG Bonn, 31.01.2020 - 1 O 166/19

    Zuchtverein, Hundezucht, Monopol, Aufnahmeanspruch

    Rn. 35 Abweichend hiervon besteht ein Kontrahierungs- und damit Aufnahmezwang eines Vereins nur dann, wenn die Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB gleichkäme oder - in Anlehnung an § 20 Abs. 5 GWB - die Ablehnung eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung des Bewerbers gegenüber seinen Mitbewerbern durch den Verein und dadurch eine unbillige Benachteiligung des Bewerbers im Wettbewerb darstellen würde (BGHZ 140, 74; BGHZ 102, 265; BGHZ 101, 193; BGH NJW 1980, 186;… Palandt/Ellenberger, aaO., § 25 Rd.11;… Waldner/Wörle-Himmel, aaO., Rd.77).
  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante …

  • KG, 20.03.2023 - 26 U 164/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Antrag eines Journalisten auf Aufnahme im …

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

  • AGH Niedersachsen, 27.08.1996 - AGH 3/96

    Öffentlichkeitsarbeit der RAKn und Mitgliedschaften in den Landesverbänden der …

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1504
BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77 (https://dejure.org/1979,1504)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1979 - I ZB 25/77 (https://dejure.org/1979,1504)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1979 - I ZB 25/77 (https://dejure.org/1979,1504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit dem auf dem pharmazeutischen Gebiet bereits benutzten selbständigen Grundzeichen "Flexiole" - Unbeachtlichkeit eines dem Warenzeichen beigefügten Zusatzes - Vorliegen der zeichenrechtlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 28
  • GRUR 1979, 856
  • GRUR 1979, 856 WRP 1979, 786
  • WRP 1979, 782
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Kraft seiner Eintragung und so lange diese besteht, genießt das Zeichen den vollen Schutz (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; 1974, 220 - Club-Pilsener).
  • BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76

    Eintragung einen neuen Warenzeichens - Zeitlich begrenzte Benutzung eines …

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Das gilt auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem das Zeichen mit einem Zusatz benutzt wird (BGH GRUR 1978, 642 - SILVA).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim …

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Kraft seiner Eintragung und so lange diese besteht, genießt das Zeichen den vollen Schutz (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; 1974, 220 - Club-Pilsener).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77

    Anforderungen an Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens - Widerspruch gegen …

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, werden im allgemeinen nur geringfügige Abweichungen der Benutzungsform von dem eingetragenen Zeichen unschädlich sein (zuletzt BGH vom 16. Februar 1979 - I ZB 8/77 - audio 1).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    Der Senat hat insoweit jedoch nur geringfügige Abweichungen der Benutzungsform von dem eingetragenen Zeichen als unschädlich angesehen, weil eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung im Warenzeichengesetz zur rechtserhaltenden Benutzung durch von der Eintragung abweichende Zeichenformen fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1974 I ZR 28/73, GRUR 1975, 135, 137 KIM-Mohr; Beschluss vom 13. Juli 1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 2/82

    Warenbeschreibender Begriff - Zusatz zu Warenzeichen - Mitprägender Bestandteil

    Wird ein Warenzeichen in gegenüber der Eintragung unveränderter Form, aber zusammen mit einem nicht eingetragenen Zusatz verwendet, so kommt es für die Frage der rechtserhaltenden Benutzung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob der Verkehr den dem Warenzeichen beigefügten Zusatz als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat ansieht, den betrieblichen Herkunftshinweis also ausschließlich dem mitbenutzten eingetragenen Warenzeichen entnimmt, oder, umgekehrt, den Zusatz als einen den Gesamteindruck des Widerspruchszeichens wesentlich mitprägenden Bestandteil ansieht (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 643 = WRP 1978, 814 - Silva; GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 786 - Flexiole m.w.N.).

    Diese besondere Sorgfalt war auch deshalb nahegelegt, weil die Rechtsprechung bereits mehrfach zu der Feststellung gelangt ist, daß der Verkehr sogar Zusätze zu Zeichenworten, die weit weniger glatt warenbeschreibend sind, nicht als Zeichenbestandteil verstehe (vgl. BGH GRUR 1978, 642 = WRP 1978, 814 - Silva: Zusatz "Long"; BGH GRUR 1979, 856 WRP 1979, 786 - Flexiole: Zusatz "Corti"; BPatGE 19, 175 - Cosy-Issy: Zusatz "Cosy" als beschreibend für ein weiches Stofftier).

  • BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 243/01
    Etwas weiter ab liegt die vom Deutschen Patent- und Markenamt in einem anderen Verfahren (vgl. Anlage 11 zum Schriftsatz vom 12. Juni 2003) herangezogene Entscheidung "Flexiole" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1979, 856 "Flexiole").

    Diese Würdigung beruhte auf den besonderen Bezeichnungsgepflogenheiten der Arzneimittelhersteller und der konkreten (in der Veröffentlichung der Entscheidung nicht wiedergegebenen) graphischen Ausgestaltung (vgl. BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole").

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

    13.7.1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 1886 - Flexiole).
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

    Denn für die rechtserhaltende Benutzung reicht das Verständnis derjenigen Verkehrskreise aus, über die der Vertrieb auf dem einschlägigen Markt überwiegend stattfindet (vgl. BGH GRUR 1979, 856 [858] - Flexiole).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88

    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich …

    Denn das Berufungsgericht hat keine Feststellungen dahin getroffen, daß das Zeichen "Silenta" durch die gleichzeitige Mitverwendung der Bezeichnung "Belvedere" seine Eigenständigkeit verloren haben und der Verkehr die beiden Bezeichnungen als eine Kombination auffassen könnte, bei der zu prüfen wäre, ob die nicht eingetragenen beigefügten Teile dem Verkehr als zeichenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat oder als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element erscheinen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.7.1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 786 - Flexiole;… BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 f. - Wurstmühle).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck - …

    Es konnte nämlich in der Erklärung der Beklagten vor dem Landgericht, sie lasse die Einrede der mangelnden Benutzung fallen, weder ein Geständnis i. S. des § 288 Abs. 1 ZPO noch ein wirksames Nichtbestreiten i. S. des § 138 ZPO sehen; denn als Tatsache, die unstreitig gestellt werden konnte, hatte die Klägerin bis dahin selbst ausschließlich die Benutzung des Zeichens in der emblemartigen Umrandung, nicht auch in isolierter, der Eintragung in die Waren zeichenrolle selbst ganz entsprechender Form vorgetragen« Ob aber in dieser Form eine Benutzung i« S« des § 1 1 Abs« 1 Nr« 4 WZG gesehen werden kann, ist weitgehend eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die sich dem Zugeständnis einer Partei entzieht« b) Das Berufungsgericht hat angenommen, daß es für die Frage, ob eine abgewandelte Benutzungsform als Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens anerkannt werden kann, darauf ankommt, ob der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein- und dasselbe Zeichen ansieht« Das ist im Ergebnis nicht zu beanstanden« Denn hier liegt nicht ein Fall der Abwandlung eines Warenzeichens i« S« des Senatsurteils vom 4« Juli 1980 - I ZR 56/78 (« GRUR 1981, 53, 54 f - Arthrexforte) vor, bei dem sich die Frage der Verkehrsanschauung erst dann stellt, wenn die Abwandlung eine (objektiv) bestimmungsgemäße und verkehrsübliche oder durch den praktischen Gebrauch gebotene Art der Benutzung ist« Vielmehr geht es hier ebenso wie in dem vom Bundesgerichtshof (…Arthrexforte aaO S 55) erörterten Fall des Beschlusses vom 13 Juli 1979 ( I ZB 25/77 GRUR 1979, 856 WRP 1979, 786 - Flexiole) um eine unveränderte Verwendung der eingetragenen Zeichen form, Jedoch zusammen mit nicht eingetragenen Zusätzen« Für diese Fälle kommt es darauf an, wie der Verkehr die Kombination auffaßt, insbesondere ob er die beigefügten Teile als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat oder als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element ansieht (…BGH-Flexiole aaO S. 858 r«Sp«)« Das Berufungsgericht hat zu dem Gesamteindruck, den die Benutzungsform vermittelt, keine ausdrücklichen Feststellungen getroffen, eine Eigenwirkung des Gesamteindrucks jedoch ersichtlich mit der Begründung verneinen wollen, daß die wappenartige Umrandung ebenso wie die farbliche Gestaltung für den Verkehr nur ein Mittel der graphischen Darstellung, nämlich den Untergrund des Zeichens 867 076 bedeute.
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

    Wird der weitere Bestandteil dagegen vom Verkehr als den Gesamteindruck des verwendeten Zeichens wesentlich mitprägend angesehen, so ist eine Benutzung der eingetragenen Form zu verneinen (BGH GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole; GRUR 1984, 813, 815 - Ski-Delial; GRUR 1985, 46, 47 - IDEE-Kaffee).
  • BPatG, 11.02.2015 - 26 W (pat) 85/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hasso (Wort-Bild-Marke)/ASSOS SLIMS …

    Davon ist auszugehen, wenn es sich um eine unveränderte Verwendung der eingetragenen Zeichenform handelt und die Zusätze als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat, beispielsweise als schmückendes Beiwerk, und nicht als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element aufgefasst werden (BGH GRUR 2002, 171, 173 - Marlboro-Dach; GRUR 1986, 892 f. - Gaucho; GRUR 1984, 872 f. - Wurstmühle; GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole).
  • KG, 11.12.2001 - 5 U 152/01

    Zu den Voraussetzungen der Benutzung einer eingetragenen Marke i.S.d. § 26 Abs.3 …

    Aus denselben Gründen führt auch die Hinzufügung rein beschreibender Angaben nämlich "(R)" als (üblicher) Hinweis auf die Markenregistierung und "50" als (üblicher) Hinweis auf die Dosierung nicht zu einer Veränderung des kennzeichnenden Charakters der streitgegenständlichen Marke (vgl. auch BGH GRUR 1979, 856 ff. - "Flexiole").
  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf …

  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 56/78

    Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Warenzeichens - Von der …

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 4 U 93/01

    Löschungsanspruch eines Klägers wegen Verfalls der eingetragenen Wortmarke …

  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und …

  • BPatG, 02.09.1998 - 32 W (pat) 89/97

    Markenschutz - Geringer Schutzumfang eines nach WZG schutzfähigen vor dem …

  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette; …

  • BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95

    Widerspruch gegen Eintragung einer Marke wegen Verwechslungsgefahr; Einrede der …

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