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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.03.1980

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2424
BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79 (https://dejure.org/1980,2424)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1980 - KZR 4/79 (https://dejure.org/1980,2424)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1980 - KZR 4/79 (https://dejure.org/1980,2424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Vereinigung von Taxiunternehmen - Mitwirkung nicht stimmberechtigter Personen bei der Beschlussfassung - Verpflichtung zum Verzicht auf eine über die Wagenzahl von 73 Taxen hinausgehende Erteilung von Taxikonzessionen - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2813
  • MDR 1980, 825
  • GRUR 1980, 940
  • DB 1980, 1934
  • WRP 1980, 551
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Im allgemeinen ist das schon dann anzunehmen, wenn eine der Abstimmung vorausgehende Aussprache vorgesehen war und sich im Einzelfalle nicht ausschließen läßt, daß der unberechtigte Dritte die Stimmabgabe der Mitglieder und damit das Ergebnis der Beschlußfassung im Sinne seiner eigenen - unzulässigen - Stimmabgabe wesentlich beeinflußt hat (BGHZ 59, 369, 374 ff zum Fall, daß der Verein nicht erschienene Mitglieder nicht ordnungsgemäß geladen hatte).
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Bei der erneuten Verhandlung wird zu beachten sein, daß die Beklagte insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 49, 209).
  • BGH, 28.06.1977 - KVR 2/77

    Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung des Betriebes von Anlagen und …

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Das Berufungsgericht beruft sich für seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Juni 1977 (KVR 2/77, WuW/E 1495): In jenem Falle hat der Senat nicht - wie das Berufungsgericht offenbar meint - die Ausschließung als zulässig erachtet.
  • BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58

    Vertikale Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79
    Denn § 1 GWB erfaßt nach Wortlaut, Sinn und Zweck in gleicher Weise wie § 15 GWB (vgl. hierzu BGHZ 28, 208, 217 f) auch solche Tatbestände, bei denen der einzelne in seiner Entschließungsfreiheit, bestimmte unternehmerische Markthandlungen vorzunehmen, im Rechtssinne frei ist, bei denen aber vertragliche oder satzungsmäßige Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen.
  • BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84

    Ablehnung des Antrages auf Aufnahme als Mitglied in einer Züchterorganisation - …

    Das Beschwerdegericht hat nicht übersehen, daß die Beschwerdeführerin auch Dienstleistungen gewerblicher Art für ihre Mitglieder erbringt und daß Vereinigungen, die nur derartige bestimmte Leistungen für ihre Mitglieder erbringen, nicht dieser Vorschrift unterfallen (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; BGH, Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft; Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung) unterfallen Verbände, die nicht die Aufgabe einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung haben, nämlich die umfassende Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und ihre Vertretung nach außen, nicht der Vorschrift des § 27 GWB (…BGH, Urt. v. 9.12.1969, KZR 4/69, WuW/E 1061, 1062 - Zeitungsgroßhandel II;… Deutscher Landseer Club a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

    Damit findet eine umfassende Vertretung der wirtschaftlichen (oder beruflichen) Interessen der Mitglieder in ihrer Gesamtheit (…vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 13.11.1979 -KVR 1/79, WuW/E BGH 1726, Rz. 11 bei juris -Deutscher Landseer-Club; BGH, Urteil v. 22.4.1980 -KZR 4/79, WuW/E BGH 1707, Rz. 19 bei juris -Taxi-Besitzer-Vereinigung) nicht statt.
  • LG Mannheim, 08.10.2010 - 7 O 20/10

    Kartellrecht: Wirksamkeit einer Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag …

    Die Bestimmung erfasst dabei auch solche Fälle, in denen der Einzelne zwar im Rechtssinne in seiner Entschließungsfreiheit, eine bestimmte unternehmerische Markthandlung vorzunehmen, frei ist, in denen aber vertragliche Bindungen bestehen, die den Gebrauch dieser Freiheit mit bestimmten wirtschaftlichen Nachteilen verknüpfen (BGH WuW/E 1707 ff. (1708) = GRUR 1980, 940 ff. - Taxi-Besitzer-Vereinigung ).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 6 O 342/08

    Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Beschlüsse von …

    Die Antragsgegnerin stellt sich als Unternehmensvereinigung im Sinne § 1 GWB dar (für Taxigenossenschaften vgl. BGH GRUR 1980, 940 - Taxi-Besitzer-Vereinigung).
  • BGH, 18.11.1986 - KVZ 1/86

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in denEntscheidungen vom 28.6.1977 - KVR 2/77 -, WuW/E BGH 1495 - Autoruf-Genossenschaft - undvom 22.4.1980 - KZR 4/79 -, WuW/E BGH 1707 - Taxi-Besitzervereinigung - ausgeführt, daß § 26 Abs. 2 GWB auf die Rechtsbeziehungen zwischen Taxiunternehmern und ihren genossenschaftlichen Zusammenschlüssen anzuwenden ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2328
BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80 (https://dejure.org/1980,2328)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1980 - I ZR 1/80 (https://dejure.org/1980,2328)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1980 - I ZR 1/80 (https://dejure.org/1980,2328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 553
  • GRUR 1980, 755
  • WM 1980, 660
  • WRP 1980, 551
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag …

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80
    Nach der Rspr. der Zivilsenate des BGH ist einem Vollstreckungsschutzantrag in der Revisionsinstanz regelmäßig der Erfolg zu versagen, wenn es der Vollstreckungsschuldner versäumt hat, im zweiten Rechtszuge die ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile mittels eines Vollstreckungsschutzantrags nach § 712 ZPO geltend zu machen (BGH Beschluß des II. Ferienzivilsenats vom 25.8.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726; Beschluß des Kartellsenats vom 11.12.1979 - KZR 25/79).

    Nach dem angeführten Beschluß des Kartellsenats bleibt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO auch in diesen Fällen, in denen von der Möglichkeit des § 712 ZPO kein Gebrauch gemacht worden ist, jedenfalls dann zulässig, wenn einer solchen Antragstellung nach § 712 ZPO erhebliche Hindernisse entgegenstanden, Solche Hindernisse können nach Auffassung des Kartellsenats, wie dieser auf Antrage verdeutlicht hat, nicht nur darin bestehen, daß der nicht zu ersetzende Nachteil erst nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz hervorgetreten ist oder früher nicht glaubhaft gemacht werden konnte; darauf hat, wie die Verwendung des Wortes "insbesondere" zeigt, auch der II. Ferienzivilsenat in seinem Beschluß vom 25.8.1978 (aaO) die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht beschränkt.

  • BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79

    Voraussetzungen für die Beantragung von Vollstreckungsschutz - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80
    Nach der Rspr. der Zivilsenate des BGH ist einem Vollstreckungsschutzantrag in der Revisionsinstanz regelmäßig der Erfolg zu versagen, wenn es der Vollstreckungsschuldner versäumt hat, im zweiten Rechtszuge die ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile mittels eines Vollstreckungsschutzantrags nach § 712 ZPO geltend zu machen (BGH Beschluß des II. Ferienzivilsenats vom 25.8.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726; Beschluß des Kartellsenats vom 11.12.1979 - KZR 25/79).
  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Die Stellung eines Antrages nach § 712 ZPO war der Beklagten in der Berufungsinstanz nicht etwa deshalb unzumutbar, weil ihr bereits die Antragstellung einen schweren Nachteil zugefügt hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 26.03.1980 - I ZR 1/80, GRUR 1980, 755 = WM 1980, 660 - Acrylstern).
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Wenn der Vollstreckungsschuldner auch im Regelfall auf die Möglichkeit verwiesen werden kann, wegen des unterbliebenen Ausspruchs über die Abwendungsbefugnis ein Ergänzungsurteil zu beantragen (oder wegen der ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile beim FG einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen), so bleibt die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach § 719 Abs. 2 ZPO jedenfalls dann zulässig, wenn einer Antragstellung vor dem FG "erhebliche Hindernisse entgegenstanden" (vgl. BGH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1979 KZR 25/79, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1980 S. 329 - GRUR 1980, 329 - und vom 26. März 1980 I ZR 1/80, MDR 1980, 553).
  • BGH, 10.12.1991 - X ARZ 85/91

    Voraussetzung der Gewährung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Vollstreckungsschutz zu erlangen, d.h. dort die Befugnis zur Abwendung der Vollstreckung oder deren Einstellung beantragt hat (BGHZ 16, 376, 377; BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; GRUR 1980, 329 - Rote Liste; GRUR 1980, 755 = WRP 1980, 551 - Acrylstern; NJW 1983, 455, 456 - Reibebrett; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; WRP 1991, 721, 722 - Einstellungsbegründung; Beschl. v. 26.09.1991 - Fehlender Vollstreckungsschutzantrag).

    Daß einem Vollstreckungsschutzantrag in der Vorinstanz erhebliche Hindernisse entgegenstanden und damit einer der Ausnahmefälle vorliegt, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausnahmsweise gleichwohl eine Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt (BGH GRUR 1980, 755 = WRP 1980, 551 - Acrylstern; vgl. auch GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung), legt die weitere Beschwerde ebenfalls nicht dar.

  • BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 85/83

    Klagebegehren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem …

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO vor dem Berufungsgericht nicht gestellt hat, obwohl der nicht zu ersetzende Nachteil - wie hier - bereits erkennbar und nachweisbar war (BGH, Beschluß vom 25.8.1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Beschluß vom 11.12.1979 - KZR 25/79 = GRUR 1980, 329; Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = WM 1980, 660; Senatsbeschluß vom 2.4.1981 - IVa ZR 240/80).

    Da ferner einer der Ausnahmefälle, in denen Einstellung der Zwangsvollstreckung auch ohne einen vorhergehenden Antrag gemäß § 712 ZPO in Betracht kommt (BGH, Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = LM ZPO § 719 Nr. 34) hier nicht vorliegt, muß der Antrag insoweit zurückgewiesen werden.

  • BGH, 05.12.1986 - IVa ZR 247/86

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil - …

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO vor dem Berufungsgericht nicht gestellt hat, obwohl die geltend gemachten Nachteile - wie hier - bereits erkennbar waren (BGH Beschluß vom 25.8.1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Beschluß vom 11.12.1979 - KZR 25/79 - RGUR 1980, 329; Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = WM 1980, 660; Senatsbeschluß vom 2.4.1981 - IVa ZR 240/80 und ständig).

    Da einer der Ausnahmefälle, in denen eine Einstellung der Zwangsvollstreckung auch ohne einen vorhergehenden Antrag gemäß § 712 ZPO in Betracht kommt (BGH Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = LM ZPO § 719 Nr. 34), hier nicht vorliegt, muß der Antrag zurückgewiesen werden.

  • BGH, 02.09.1988 - VII ZR 352/87

    Einstellungsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO im Berufungsverfahren nicht gestellt hat, obwohl die ihm aus einer möglichen Zwangsvollstreckung drohenden nicht zu ersetzenden Nachteile bereits erkennbar und nachweisbar waren (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH, Beschluß vom 25.8.1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1 = MDR 1979, 138; Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = LM ZPO § 719 Nr. 34 = MDR 1980, 553; Beschluß vom 14.12.1983 - IVa ZR 85/83 = WM 1984, 321).

    Da die Voraussetzungen für einen der Ausnahmefälle, in denen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne einen vorhergehenden Antrag gemäß § 712 ZPO in Betracht kommt (BGH, Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = LM ZPO § 719, 34), hier nicht vorliegen, mußte der Antrag zurückgewiesen werden.

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 118/83

    Einstellung des Verfahrens - Einsichtsrechte und Kontrollrechte aus einem …

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gemeint, in bestimmten Ausnahmefällen erfahre dieser Grundsatz eine Durchbrechung (BGH, Beschluß vom 26. März 1980 = MDR 1980, 553).
  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 240/80

    Voraussetzungen für die Einstellung der Zwangsvollstreckung - Abwendung der …

    Ein derartiger unersetzlicher Nachteil liegt nach der Rechtsprechung der Zivilsenate und des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes aber nicht vor, wenn der Schuldner es - wie hier - versäumt hat, die ihm drohenden Nachteile mit Hilfe eines an das Berufungsgericht zu richtenden Antrages nach § 712 ZPO abzuwenden (BGH Beschluß vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Beschluß vom 11. Dezember 1979 - KZR 25, 79 = GRUR 1980, 329; Beschluß vom 26. März 1980 - I ZR 1/80 = WM 1980, 660).
  • BGH, 21.07.1988 - VIII ZR 63/88

    Berufung - Vollstreckungsschutzantrag - Zwangsvollstreckung - Einstweilige …

    Einem Einstellungsantrag gemäß § 719 Abs. 2 ZPO ist in der Regel der Erfolg zu versagen, wenn der Vollstreckungsschuldner es versäumt hat, in der Berufungsinstanz wegen der ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen (st.Rspr. - vgl. BGH, Beschluß vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1 = MDR 1979, 138; Beschluß vom 26. März 1980 - I ZR 1/80 = LM ZPO § 719 Nr. 34 = MDR 1980, 553; Beschluß vom 14. Dezember 1983 - IVa ZR 85/83, WM 1984, 321;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 719 Anm. 2 A c).
  • BGH, 03.10.1989 - VI ZR 277/89

    Vollstrekkungsschutzantrag - Revision - Berufung - Vollstreckbarkeit - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, ist einem Antrag nach § 719 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz regelmäßig der Erfolg zu versagen, wenn es der Vollstreckungsschuldner versäumt hat, im zweiten Rechtszug die ihm aus einer Vollstreckung drohenden Nachteile durch einen Antrag nach § 712 ZPO abzuwenden, es sei denn, die einen solchen Vollstreckungsschutzantrag rechtfertigenden Umstände sind erst nach Erlaß des Berufungsurteils eingetreten oder ihre Geltendmachung war dem Vollstreckungsschuldner im Berufungsrechtszug nicht zumutbar (vergleiche BGH, Beschlüsse vom 26. März 1980 - I ZR 1/80 - MDR 1980, 553; vom 14. Juli 1982 - X ZR 10/82 - NJW 1983, 455, 456; vom 10. Februar 1983 - III ZR 173/82 - WM 1983, 377 und vom 14. Dezember 1983 - IVa ZR 85/83 - WM 1984, 321).
  • BGH, 06.09.1990 - X ZR 85/90
  • BGH, 21.04.1980 - I ZR 34/80

    Begründetheit eines Vollstreckungsschutzantrags

  • BGH, 14.07.1995 - XII ZR 145/95

    Räumung und Herausgabe eines Pachtgrundstückes - Vollstreckungsschutzantrag wegen …

  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 186/84

    Stellung eines Vollstreckungsschutzantrages zur Abwendung von Nachteilen aus …

  • BGH, 10.02.1983 - III ZR 173/82

    Abwendung der aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile - …

  • BGH, 21.08.1990 - IV ZB 7/90
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 239/85

    Voraussetzung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …

  • BGH, 21.02.1985 - I ZR 163/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Vollstreckungsschutzantrags

  • BGH, 29.01.1986 - IVa ZR 158/85

    Versäumung der Geltendmachung drohender Vollstreckungsnachteile im …

  • BGH, 11.08.1983 - VIII ZR 180/83

    Versäumnis des Vollstreckungsschuldners drohende Nachteile einer möglichen …

  • BGH, 13.10.1982 - IVa ZR 55/82

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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