Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.01.1989 - 2 U 186/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 829
- GRUR 1989, 542
- afp 1989, 799
- afp 1990, 162
- WRP 1990, 43
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93
Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung
Die Zustellung an den Schuldner soll die Frist nicht in Gang setzen, sondern sie soll sie wahren, weshalb § 187 Satz 2 ZPO nicht passt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, WRP 1990, 43, 44; OLG Karlsruhe, WRP 1989, 744, 745; 1984, 44, 46; 1986, 166, 167; OLG München, WRP 1986, 696, 697; Deutsch, GRUR 1990, 327, 330;… MünchKomm-ZPO/v. Feldmann, aaO., § 187 Rdn. 7).Eine weit verbreitete Ansicht, der auch der Senat früher gefolgt ist (WRP 1976, 58), folgert daraus, dass Zustellungsmängel auch bei der Zustellung einstweiliger Verfügungen gemäß § 187 Satz 1 ZPO grundsätzlich heilbar seien, so dass es von der Art des konkreten Mangels abhänge, ob er geheilt werden könne oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 1990, 43, 44; OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 99; WRP 1979, 799, 800; 1979, 726, 727; OLG Hamm, MDR 1989, 465; NJW 1978, 830, 831; OLG Karlsruhe, WRP 1989, 744, 745; OLG Köln, WRP 1987, 403, 404; OLG Nürnberg, NJW 1976, 1101;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl. 1993, § 25 UWG Rdn. 57 b;… Melullis, aaO., Rdn. 117; wohl auch BGH, NJW 1990, 122, 124).
- OLG Köln, 28.09.2012 - 19 U 129/12
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer …
Rn. 17 Der Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 19.01.1989 - 2 U 186/88, GRUR 1989, 542) ist bereits nicht vergleichbar, weil es dort um die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung ging und im Übrigen eine vom Verfahrensbevollmächtigten hergestellte beglaubigte Abschrift zugestellt wurde und nicht, wie im vorliegenden Fall, eine vom Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeit hergestellte beglaubigte Abschrift, die eine besondere Richtigkeitsgewähr hat, da der Beglaubigungsvermerk öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO ist (…Preuß in: Prütting/Gehrlein, ZPO, a.a.O., § 435 Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 2 U 102/01
Handschuh/Skistock II
Es reicht aus, dass dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift der dem Gläubiger vom Gericht erteilten Ausfertigung zugestellt wird; dagegen entspricht die Zustellung einer - auch beglaubigten - Abschrift der einstweiligen Verfügung, auf welcher der Ausfertigungsvermerk fehlt, nicht den gesetzlichen Bestimmungen, weil gemäß §§ 928, 936 ZPO auf die Vollziehung der einstweiligen Verfügung auch die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung - und damit auch § 750 ZPO - entsprechend anzuwenden sind; § 750 ZPO fordert aber als Vollstreckungsvoraussetzung die Zustellung einer Ausfertigung des Vollstreckungstitels (Senat, GRUR 1989, 542 - eV-Vollziehung).
- OLG Hamburg, 28.10.1993 - 3 U 161/93
Vollziehung einer durch Urteil erlassenen Verbotsverfügung
Nur darauf bezieht sich die angeführte Vorschrift (vgl. BGH, MDR 1983, 1002; OLG Düsseldorf, WRP 1990, 43, 44). - OLG Rostock, 26.08.1996 - 6 U 427/96
Versäumung der Frist zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Unwirksame …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 20.04.1995 - 3 U 25/95
Eilbedürftigkeit in Wettbewerbssachen; Voraussetzungen der Klagebefugnis
Bei dem der Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1978, 830 ) zugrunde liegenden Sachverhalt fehlte in der zugestellten beglaubigten Abschrift die Abschrift des Ausfertigungsvermerks (so auch OLG Hamm, WRP 1988, 562 unter Hinweis auf OLG Hamm, WRP 1981, 37; OLG Düsseldorf, GRUR 1989, 542 und OLG München, NJW 1965, 448), vorliegend ist sie aber vorhanden. - OLG Dresden, 08.07.1998 - 14 W 430/98
Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund eines bestehenden Verstoßes gegen eine …
Eine einfache oder beglaubigte Abschrift genügt hierfür nicht (vgl. OLG Hamm GRUR 1978, 197, 198; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 542; OLG Hamburg GRUR 1990, 151 m.w.N.).
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