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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,16144
OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89 (https://dejure.org/1989,16144)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.1989 - 2 U 8/89 (https://dejure.org/1989,16144)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 1989 - 2 U 8/89 (https://dejure.org/1989,16144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Werbeaktion eines Möbelhauses als Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1990, 552
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89
    Die hier in Frage stehenden Werbeaussagen beschränken sich jedoch nicht darauf, sondern stellen in ihrer Gesamtheit die beworbene Veranstaltung als eine Besonderheit heraus, die vom Publikum, auch wenn dieses die Art des vom Antragsgegner praktizierten Vertriebs kennt, als Ankündigung einer Sonderveranstaltung verstanden wird (vgl. zum Wandergewerbe: BGH GRUR 1981, 279, 280; BVerfG GRUR 1958, 200;… Senat, aaO; KG WRP 1980, 144; BayOblG GRUR 1954, 276, 277;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 7 UWG Rn. 28).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89
    Da gemäß § 7 Abs. 1 UWG auch die Durchführung einer so beworbenen Verkaufsveranstaltung zu untersagen ist und ein darauf gerichteter Antrag der Antragstellerin gestellt ist, ist zugleich die Unterlassung des Vertriebs der von der Werbeankündigung betroffenen Ware auszusprechen (BGH GRUR 1980, 724, 726 - Grand Prix -).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78

    Sonderveranstaltung - Letztverbraucher - Direktverkäufe - Verkäufe des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89
    Die hier in Frage stehenden Werbeaussagen beschränken sich jedoch nicht darauf, sondern stellen in ihrer Gesamtheit die beworbene Veranstaltung als eine Besonderheit heraus, die vom Publikum, auch wenn dieses die Art des vom Antragsgegner praktizierten Vertriebs kennt, als Ankündigung einer Sonderveranstaltung verstanden wird (vgl. zum Wandergewerbe: BGH GRUR 1981, 279, 280; BVerfG GRUR 1958, 200;… Senat, aaO; KG WRP 1980, 144; BayOblG GRUR 1954, 276, 277;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 7 UWG Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 11.09.1987 - 2 U 130/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89
    Vergleichbar mit der rechtlichen Beurteilung der Ankündigung von Verkaufsveranstaltungen im Wandergewerbe müssen zwar Ankündigungen als zulässig angesehen werden, die sich aus dem besonderen Wesen der Vertriebsart ergeben; hier insbesondere die Befristung der Kaufgelegenheit zum Ausdruck bringen (vgl. Senat in GewA 1988, 27).
  • OLG Stuttgart, 09.01.1989 - 2 U 260/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89
    Auch hierbei ist auf die Sicht des Publikums abzustellen (…Kamin/Wilk, aaO, Rn. 22; Senats-Urteil vom 9.1.1989, 2 U 260/88).
  • OLG Stuttgart, 18.11.1994 - 2 U 200/94

    Begriff der Sonderveranstaltung

    Im Ergebnis wirken daher die Besonderheiten der Vertriebsart der Antragsgegnerin dem Eindruck einer Sonderveranstaltung nicht entgegen (vgl. Urteil des Senats vom 14.12.1990 - 2 U 162/90, ebenfalls die Antragsgegnerin betreffend "Die Raben haben Inventur gemacht" für ein ähnliches Unternehmen s. auch Senat WRP 1990, 552, 554).
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