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Rechtsprechung
   KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9262
KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90 (https://dejure.org/1992,9262)
KG, Entscheidung vom 17.03.1992 - 5 U 2417/90 (https://dejure.org/1992,9262)
KG, Entscheidung vom 17. März 1992 - 5 U 2417/90 (https://dejure.org/1992,9262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Gefahr der Verwilderung der wettbewerblichen Sitten durch Nachahmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1193
  • afp 1993, 738
  • WRP 1992, 652
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71

    Fernschreibwerbung

    Auszug aus KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90
    Insofern liegt es nicht anders als bei Telex-Werbung (BGHZ 59/317 = NJW 1973/42 Nr. 7 = GRUR 1973/210 - Telex-Werbung).

    Im vorliegenden Einzelfall hat kein sachlicher, in der Interessensphäre des Adressaten liegender Grund bestanden, das Angebot über Fernkopierer zu übermitteln (vgl. BGH GRUR 1973/210 - Telex-Werbung).

  • OLG Hamburg, 30.05.1990 - 4 U 196/89

    Anspruch eines Hausmeisters auf Weiterwohnen in bisheriger Wohnung nach Kündigung …

    Auszug aus KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90
    Eine Telefax-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden ist wegen der Belästigung des Empfängers und wegen der Gefahr der Verwilderung der wettbewerblichen Sitten durch Nachahmung regelmäßig unzulässig ( § 1 UWG ; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urt. v. 17. Mai 1990 - 4 U 22/90 -, GRUR 1990/689, 690).
  • OLG Hamm, 17.05.1990 - 4 U 22/90

    Werbefaxe - wettbewerbswidrig

    Auszug aus KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90
    Eine Telefax-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden ist wegen der Belästigung des Empfängers und wegen der Gefahr der Verwilderung der wettbewerblichen Sitten durch Nachahmung regelmäßig unzulässig ( § 1 UWG ; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urt. v. 17. Mai 1990 - 4 U 22/90 -, GRUR 1990/689, 690).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1994 - 2 U 108/94

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Zusendung von Telefax-Schreiben; Wettbewerb …

    Die Zusendungen von Telefax-Schreiben, die als solche sowohl in ihrer Existenz als auch in ihrer Abstammung von der Beklagten alle unbestritten sind, sind nach den Grundsätzen der einschlägigen Rspr. dann als nach § 1 UWG wettbewerbswidrig zu beanstanden, wenn zwischen Absender und Empfänger keine Geschäftsverbindung besteht und auch sonst der Absender nicht annehmen darf, für die Zusendung über das Faxgerät bestehe mutmaßliches Einverständnis des Adressaten (…vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 UWG Rz. 69 b m.N. aus der Rspr.; außerdem KG NJW-RR 1992, 1193 [KG Berlin 17.03.1992 - 5 U 2417/90] ).
  • KG, 31.05.1994 - 5 U 989/94
    ... Der Unterlassungsanspruch der Antragstellerin, den sie durch die einstweilige Verfügung gesichert sehen wollte, war nach § 1 UWG begründet (vgl. das von den Parteien und im angefochtenen Urteil nicht berücksichtigte Urteil des KG - erkennenden Senats - vom 17.3.1992 - 5 U 2417/90 , abgedruckt WRP 1992, 652 = NJW-RR 1992, 1193 = AfP 1993, 738 = CR 1993, 150) und zur Zeit der Abgabe der Unterlassungserklärung des Antragsgegners nicht verjährt.
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