Rechtsprechung
| OLG München, 31.07.1992 - 29 W 1887/92 |
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Volltextveröffentlichung
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ZPO § 890
Verfahrensgang
- LG München I - 21 O 7890/91
- OLG München, 21.07.1992 - 29 W 1887/92
- OLG München, 31.07.1992 - 29 W 1887/92
Papierfundstellen
- WRP 1992, 809
Wird zitiert von ...
- OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte - …
Auf dieser Grundlage wird in der Instanzrechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 14.4.1999 - 6 W 17/99, juris; Beschl. v. 25.5.1999 - 3 W 114/99, GRUR 2000, 921; Beschl. v. 12.3.2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG München, Beschl. v. 21.7.1992 - 29 W 1887/92, WRP 1992, 809; Beschl. v. 28.5.2014 - 29 W 546/14, Magazindienst 2014, 698 = Anlage L 1) mit Zustimmung in der Literatur (…vgl. Köhler a. a. O. § 12 Rn. 6.7;… Teplitzky a. a. O. Kap. 57 Rn. 26, Seite 1093;… Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 63 Rn. 10 mit Fn. 34;… Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 378, 392;… MünchKommUWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 108) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner, dem gerichtlich untersagt wurde, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.
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