Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 13 Abs. 2 Nr. 2
Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.09.1994 - 11 KfH O 145/94
- OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1098
- afp 1995, 533
- WRP 1995, 254
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71
Fernschreibwerbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94
Nach ständiger Rechtsprechung verstößt das unaufgeforderte Zusenden von Telefax-Schreiben gegen § 1 UWG , wenn zwischen Absender und Empfänger keine Geschäftsverbindung besteht und auch sonst der Absender nicht annehmen darf, die Zusendung über das Telefax-Gerät erfolge mit mutmaßlichem Einverständnis des Adressaten (vgl. dazu KG NJW-RR 1962, 1193 ff.; OLG Stuttgart WRP 1987, 641 ff. - Telex-Werbung; BGHZ 59, 317 ff.;… Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, § 1 UWG Rn. 69 b m.w.N.).Eine Ausweitung würde nicht nur eine stetig wachsende Blockierung der Anlagen und bei den an das Telefaxnetz angeschlossen Firmen eine zunehmende Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs mit sich bringen, sondern auch zu einer nicht zumutbaren Kostenbelastung der Empfänger durch Papierkosten, Personalkosten sowie im Extremfall durch Anschaffung zusätzlicher Geräte führen, weil die Kapazitäten der bisherigen Anlagen wegen der Inanspruchnahme durch die Telefaxwerbung nicht mehr ausreicht (vgl. dazu Senatsurteil a.a.O. und der Berufung auf BGHZ 59, 317 ff.
- BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).Die Werbung mittels Telefax-Schreiben führt, wie die vorstehenden Erörterungen ergeben, zu einer erheblichen wettbewerbswidrigen Belästigung der beworbenen Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs und begründen die Gefahr, daß andere Unternehmen die Werbemethode übernehmen, um im Wettbewerb nicht benachteiligt zu sein (…vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 124 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker; OLG Stuttgart WRP 1995, 254, 255).
- AG Hamburg-Barmbek, 22.04.2003 - 816 C 6/03
Telefax-Werbung
Eine Zulassung unverlangter Telefaxwerbung würde den Wettbewerb erheblich tangieren, denn durch ihre Zulassung wären weitere Unternehmen der werbenden Wirtschaft schon aus Wettbewerbsgründen gezwungen, diese Werbemethode nachzuahmen (vgl. nur BGH NJW 1996, 661; OLG Stuttgart NJW 1995, 1098 m. w. N.).Um an einen Dritten unter Verwendung eines Telefaxes werbend herantreten zu dürfen, bedarf es eines konkreten, sachlichen, in der Interessensphäre des Adressaten liegenden Grundes, der diese Art der Werbung rechtfertigt (vgl. nur BGH NJW 1996, 660; OLG Stuttgart NJW 1995, 1098 m. w. N.).
- OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter …
Die Werbung mittels Telefax-Schreiben führt, wie die vorstehenden Erörterungen ergeben, zu einer erheblichen wettbewerbswidrigen Belästigung der beworbenen Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs und begründen die Gefahr, dass andere Unternehmen die Werbemethode übernehmen, um im Wettbewerb nicht benachteiligt zu sein (vgl. BGH, GRUR 1995, 122, 124; OLG Stuttgart WRP 1995, 254, 255). - LG Karlsruhe, 02.09.1998 - 89/98
Telefaxwerbung - Unterlassungsansprüche
Ob die Beklagte in einem Umfang tätig geworden ist, der bei den betroffenen Unternehmen zu derartigen Störungen und Belastungen geführt hat, ist dabei unwesentlich, da es insoweit auf die abstrakte Bewertung der Geeignetheit des Wettbewerbsverstoßes ankommt (vgl. OLG Stuttgart WRP 95, 254). - LG Karlsruhe, 02.09.1998 - O 89/98
Telefaxwerbung - Unterlassungsansprüche
Ob die Beklagte in einem Umfang tätig geworden ist, der bei den betroffenen Unternehmen zu derartigen Störungen und Belastungen geführt hat, ist dabei unwesentlich, da es insoweit auf die abstrakte Bewertung der Geeignetheit des Wettbewerbsverstoßes ankommt (vgl. OLG Stuttgart WRP 95, 254).
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