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| OLG Oldenburg, 06.06.1995 - 1 W 45/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streitwert für Verbandsklagen; Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert für Verbandsklagen; Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 946
- WRP 1995, 878
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 16.04.1991 - 1 W 17/91
Streitwert, Regelstreitwert
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.1995 - 1 W 45/95
Rn. 1 Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 1991 - 1 W 17/91 - Nds. Rpfl. 1991, 171 und vom 21. Januar 1993 - 1 U 136/92 - Nds. Rpfl. 1993, 127) für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Fällen von durchschnittlicher Bedeutung regelmäßig einen Streitwert von 25.000,00 DM zugrunde. - OLG Oldenburg, 21.01.1993 - 1 U 136/92
Streitwert, Regelstreitwert, Durchschnittsfall, Wettbewerbssache
Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.1995 - 1 W 45/95
Rn. 1 Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 1991 - 1 W 17/91 - Nds. Rpfl. 1991, 171 und vom 21. Januar 1993 - 1 U 136/92 - Nds. Rpfl. 1993, 127) für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Fällen von durchschnittlicher Bedeutung regelmäßig einen Streitwert von 25.000,00 DM zugrunde.
- OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
Wettbewerbsverstoß im Internet: Bagatellschwelle bei Verstoß eines …
Rn. 14 Hinsichtlich des für die Abmahnung anzunehmenden Gegenstandswertes gilt: In Rechtsprechung (z.B. OLG Oldenburg WRP 1995, 878; OLG Schleswig OLGR 1998; OLG Saarbrücken OLGR 2002, 417) und Literatur (…Schneider/Herget Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2347) wird die Frage diskutiert, ob bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen wegen der Vergleichbarkeit der Fälle von Regelstreitwerten für Verfahren von mittlerer Bedeutung ausgegangen werden sollte (- 10.000,-- Euro Einstweilige Verfügung/- 15.000,-- Euro Hauptsacheverfahren Mitbewerber). - LG Aurich, 30.05.2005 - 5 O 547/05 Der Streitwert wird nach der hier geltenden Rechtsprechung auf bis zu 13.000 EUR festgesetzt (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 946).
- OLG Oldenburg, 23.11.1998 - 1 W 117/98
Regelstreitwert für Verbandsklagen und Anforderungen an eine Konkurrentenklage
Rn. 1 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beträgt der Regelstreitwert im Fall einer Schutzverbandsklage gem. § 13 Abs. 2 UWG 50.000,- DM (NJW-RR 1996, 946; zuletzt Beschluss v. 9. Oktober 1998 - 1 W 104/98).
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