Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.04.1997 - 6 U 124/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
"Ich bin doch nicht blöd" - Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 1
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Werbeslogans "Ich bin doch nicht blöd...."
Verfahrensgang
- LG Mannheim - 7 O 23/96
- OLG Karlsruhe, 23.04.1997 - 6 U 124/96
Papierfundstellen
- GRUR 1997, 784
- WRP 1997, 865
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 25.10.2001 - 3 U 39/01
Unlauterer Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; Slogan; Werbung; Werbespruch; …
Anders als der Slogan der Beklagten "Ich bin doch nicht blöd", der in der Rechtsprechung als zulässig angesehen worden ist ( BGH WRP 1999, 512, 515 "Aktivierungskosten"; OLG Stuttgart WRP 1997, 865, 866f. ), enthält die nunmehr beanstandete Werbeaussage nicht nur einen allgemeinen Hinweis auf die eigene Leistungsfähigkeit der Beklagten, sondern durch die Angabe "anderswo" eine ausdrückliche Bezugnahme auf ihre Mitbewerber.
dejure.org
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