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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 6 U 170/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11824
OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 6 U 170/96 (https://dejure.org/1996,11824)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.1996 - 6 U 170/96 (https://dejure.org/1996,11824)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 6 U 170/96 (https://dejure.org/1996,11824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZugabeVO § 1; UWG § 1

Papierfundstellen

  • WRP 1997, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96

    Handy für 0,49 DM; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge

    Rn. 86 Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
  • OLG Dresden, 25.03.1997 - 14 U 1749/96

    Angebot "Handy für 1 DM" als Wettbewerbsverstoß

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Ware im Verhältnis zu einer gleichfalls angebotenen anderen Ware oder Dienstleistung eine Nebenware darstellt oder ob es sich vielmehr um eine zusammengehörige Wareneinheit handelt, die nicht der ZugabeVO unterfallen würde, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend auf das Verkehrsverständnis an (…BGH, Urt. v. 30.11.1995 I ZR 233/93, GRUR 1996, 363, 365 - Saustarke Angebote;… BGH Euroscheck-Differenzzahlung a.a.O., BGH - One for Two a.a.O.).An einer Verkehrsauffassung, die davon ausginge, daß es sich bei einem Handy um eine Nebenware zum gleichzeitig angebotenen Netzkartenvertrag handele, fehlt es aber bei Angeboten, wie sie im Streitfall in Rede stehen (i.E.. so auch OLG München, WRP 1996, 1060, 1062; aA. OLG Frankfurt a.M., WRP 1997, 99 ; OLG Düsseldorf, WRP 1996, 762).Zwar zielt die beanstandete Werbung objektiv auf den Abschluß zweier Rechtsgeschäfte, nämlich auf das Handy- (Kauf -)Geschäft zwischen Werbendem und (potentiellen) Handy-Käufer und das vom Werbenden zu vermittelnde Telefonkartengeschäft zwischen Netzbetreiber und Handy-Käufer.
  • OLG Naumburg, 29.05.1997 - 4 U 250/96

    Eigentumslage bezüglich des Finanzvermögens der ehemaligen DDR

    Finanzvermögen der ehemaligen DDR steht seit dem 3.10.1990 im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland - nicht nur in "Treuhandverwaltung" -, soweit es nicht der Treuhandanstalt, Gemeinden, Städten oder Landkreisen oder anderen Körperschaften zugewiesen worden ist (Art. 22 I EinigVtr.) (insoweit übereinstimmend mit den Entscheidungen des 1. Zivilsenats vom 20.1.1997 - Az.: 1 U 127/96 -, abgedruckt in OLG-Report 1997, S. 57, des 9. Zivilsenats vom 18.2.1997 - Az.: 9 U 125/95 - und des 6. Zivilsenats vom 21.1.1997 - Az.: 6 U 170/96).
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 79/96

    Handy für DM 0,49, Kopplungsgeschäft, Folgeverträge

    Rn. 98 Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
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