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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.02.1998 - 3 U 101/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9813
OLG Hamburg, 05.02.1998 - 3 U 101/97 (https://dejure.org/1998,9813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.1998 - 3 U 101/97 (https://dejure.org/1998,9813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 3 U 101/97 (https://dejure.org/1998,9813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3; ZugabeVO § 1
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Angebots der Abgabe von Brillengestellen zum Nulltarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 25/95
  • OLG Hamburg, 05.02.1998 - 3 U 101/97

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 376
  • WRP 1999, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.1998 - 3 U 101/97
    Auch der Bundesgerichtshof ist in seinem Urteil vom 28.11.1996 ("Brillenpreise II"; WRP 97, 735, 738) davon ausgegangen, dass die zivil- und sozialrechtliche Verflechtung der Beziehungen von Kassenmitgliedern zu ihren Kassen und zu den Leistungserbringern - hier also den Optikgeschäften - nicht eine an der natürlichen Lebensanschauung orientierte Beurteilung hindert.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 271/97

    Null-Tarif; Brillenwerbung

    b) Entgegen der Ansicht der Revision, die auch das Oberlandesgericht Hamburg in einer von ihr vorgelegten - im Verfügungsverfahren ergangenen - Entscheidung vertreten hat (WRP 1999, 374), ist die angegriffene Werbung der Beklagten auch nicht geeignet, in übertriebener, sittenwidriger Weise Kunden anzulocken.

    Die vom Oberlandesgericht Hamburg (WRP 1999, 374, 375) angenommene "Sogwirkung" der fortgesetzten Null-Tarif-Werbung vor dem geänderten sozialversicherungsrechtlichen Hintergrund mag nach allem zwar zutreffen.

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 193/98

    Abgabe eines Brillengestells bei Verordnung von Brillengläsern

    Auch das ist jedoch entgegen der vom Oberlandesgericht Hamburg (WRP 1999, 374) im vorausgegangenen Verfügungsverfahren vertretenen Auffassung zu verneinen; denn die angegriffene Werbung der Beklagten ist nicht geeignet, in übertriebener, sittenwidriger Weise Kunden anzulocken (…ebenso bereits BGH, Urt. v. 13.1.2000 - I ZR 271/97, Umdr. S. 8 f. - Null-Tarif).

    Die vom Oberlandesgericht Hamburg (WRP 1999, 374, 375) angenommene "Sogwirkung" der fortgesetzten Null-Tarif-Werbung vor dem geänderten sozialversicherungsrechtlichen Hintergrund mag nach allem zwar zutreffen.

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 202/98

    Abgabe eines Brillengestells bei Verordnung von Brillengläsern

    b) Entgegen der Ansicht der Revision, die auch das Oberlandesgericht Hamburg in einer - im Verfügungsverfahren ergangenen - Entscheidung vertreten hat (WRP 1999, 374), ist die angegriffene Werbung der Beklagten zu 1 auch nicht geeignet, in übertriebener, sittenwidriger Weise Kunden anzulocken.
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der …

    2.) Über die werblichen Ankündigungen hinaus (Unterlassungsantrag a.) stellt auch die tatsächliche Durchführung der wegen übermäßigen Anlockens gemäß § 1 UWG unzulässigen Werbemaßnahmen (Unterlassungsantrag b.) einen Verstoß gegen die guten Sitten dar (OLG Hamburg, WRP 1999, 374, 375 -Nulltarif-Verschenken von Brillenfassungen).
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