Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.10.1998 - 25 U 49/98 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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UWG § 3; ZugabeVO § 1 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 4
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Abgabe einer Brille ohne Berechnung des Gestells
Papierfundstellen
- WRP 1999, 951
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 271/97
Null-Tarif; Brillenwerbung
Es ist vom Berufungsgericht nicht festgestellt worden und auch nicht ersichtlich, daß die zum 1. Januar 1997 durch die weitere Leistungsbeschränkung lediglich vertiefte sozialversicherungsrechtliche Differenzierung das Verkehrsverständnis beeinflußt (ebenso im vorliegenden Zusammenhang OLG Frankfurt WRP 1999, 951, 953). - BGH, 15.06.2000 - I ZR 193/98
Abgabe eines Brillengestells bei Verordnung von Brillengläsern
Es ist vom Landgericht nicht festgestellt worden und auch nicht ersichtlich, daß die zum 1. Januar 1997 durch die weitere Leistungsbeschränkung lediglich vertiefte sozialversicherungsrechtliche Differenzierung das Verkehrsverständnis beeinflußt (…vgl. auch BGH, Urt. v. 13.1.2000 - I ZR 271/97, Umdr. S. 7 - Null-Tarif, zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Frankfurt WRP 1999, 951, 953).
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