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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18282
OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 6/99 (https://dejure.org/1999,18282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 U 6/99 (https://dejure.org/1999,18282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 U 6/99 (https://dejure.org/1999,18282)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bargeldauszahlung aus Unterhaltungsspielautomaten

Papierfundstellen

  • WRP 2000, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04

    Bargeldauszahlung an Unterhaltungsgeräten

    Die Beklagte hat damit gegen § 1 UWG a. F. verstoßen, indem sie planmäßig gegen die Regelung in § 33 c Gewerbeordnung verstoßen hat, indem sie bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausgezahlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2000, 245; OLG Thüringen, WRP 2000, 246).
  • OLG Saarbrücken, 19.03.2003 - 1 U 624/02

    Zur Wettbewerbsverletzung wegen unzulässiger Spielpraktiken in einer Spielhalle

    Der Bargeldumtausch von " Token " aus Spielautomaten, die als reines Unterhaltungsgerät gekennzeichnet sind, stellt einen Verstoß gegen die wertneutrale Vorschrift des § 33 c GewO dar und ist unter dem Gesichtspunkt des sachlich ungerechtfertigten Vorsprungs durch Rechtsbruch nach § 1 UWG wettbewerbswidrig (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2000, 245; OLG Thüringen WRP 2000, 246 f.;… Baumbach /Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. Rdn. 652 zu § 1 UWG).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2001 - 7 L 2715/00

    Gelspielgerät, verdeckter Einsatz

    Rn. 12 Auch in der Rechtsprechung zu Geldspielgeräten (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.1968 - I C 44/67 -, Gewerbearchiv 1968, 81 f) ist ebenso ein Einsatz selbstverständlich wie in den vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen zu rechtswidrigen Bargeldauszahlungen an Unterhaltungsspielgeräten (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.1999 - 2 U 6/99 -, Wettbewerb in Recht und Praxis 2000, 245 f).
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