Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde - Markenrecht - Warenverzeichnis - Eintragung einer Farbe - Freihaltungsbedürfnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Grün eingefärbte Prozessorengehäuse; Unterscheidungskraft einer Marke durch Einfärbung eines Prozessorengehäuses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Unterscheidungskraft grüner Einfärbung von Prozessorengehäusen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2002, 538
- WRP 2002, 452
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98
Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke
Auszug aus BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99
Auch die weitere Annahme, daß die angemeldete Marke graphisch darstellbar sei (§ 8 Abs. 1 MarkenG), entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 57/98, GRUR 2001, 1154, 1155 = WRP 2001, 1198 - Farbmarke violettfarben; Beschl. v. 19.9.2001 - I ZB 3/99, Umdr. S. 6 ff. - Farbmarke gelb/grün, jeweils m.w.N.).Dabei ist grundsätzlich von nur geringen Anforderungen auszugehen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.; BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben, m.w.N.).
Das gilt unterschiedslos für alle Markenformen, also auch für Farben und ebenso für die sonstigen erst durch das Markengesetz eingeführten neuen Markenformen, bei denen der Bundesgerichtshof keinen Anlaß gesehen hat, strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen als bei herkömmlichen Markenformen (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben).
Kann einer farbigen Warenaufmachung, wie der angemeldeten Marke, kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich bei der Aufmachung auch nicht um eine dekorative Gestaltung, so daß sie vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einer als Marke verwendeten farblichen Warenaufmachung die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben).
- BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten …
Auszug aus BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99
Das Interesse an einer generellen Freihaltung von Farben darf demgemäß - ungeachtet seiner Berücksichtigung bei der Prüfung des Eintragungshindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sowie bei der Bestimmung des Schutzumfangs einer eingetragenen Marke - im Rahmen der Prüfung der konkreten Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG keine Rolle spielen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER). - BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99
Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke
Auszug aus BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99
Auch die weitere Annahme, daß die angemeldete Marke graphisch darstellbar sei (§ 8 Abs. 1 MarkenG), entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 57/98, GRUR 2001, 1154, 1155 = WRP 2001, 1198 - Farbmarke violettfarben; Beschl. v. 19.9.2001 - I ZB 3/99, Umdr. S. 6 ff. - Farbmarke gelb/grün, jeweils m.w.N.).
- BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13
Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt tatsächliche Feststellungen dazu voraus, dass der Verkehr eine Beschreibung bestimmter Eigenschaften gerade der Verwendung der Farbe im Zusammenhang mit der Ware entnimmt oder dies vernünftigerweise zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - I ZB 6/99, GRUR 2002, 538, 539 f. = WRP 2002, 452 f. - grün eingefärbte Prozessorengehäuse;… v. Gamm in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 8 MarkenG Rn. 68). - BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99
Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke
Das mögliche Interesse an einer generellen Freihaltung von Farben kann demgemäß - ungeachtet seiner Berücksichtigung bei der Prüfung der Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG sowie bei der Bestimmung des Schutzumfangs einer eingetragenen Marke - im Rahmen der Prüfung der konkreten Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG keine Rolle spielen (vgl. BGH, Beschl. v. 19.9.2001 - I ZB 6/99 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse, Umdr. S. 7). - BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 78/08
Markenbeschwerdeverfahren - "Farbe grün (Pantone 334) in den Konturen eines …
Derartige Aufmachungsfarbmarken sind zwar markenfähig (vgl. BGH GRUR 2002, 538, 539 - grün eingefärbte Prozessoren), aber weder die gewählte Farbe noch die Gestaltung des abgebildeten Grundkörpers vermitteln dem angemeldeten Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft.Rn. 16 Ein solcher Ausnahmefall setzt voraus, dass es sich bei dem einschlägigen Warengebiet um ein überschaubares, von den Kennzeichnungsgewohnheiten anderer Branchen unabhängiges und damit um ein im wirtschaftlichen Sinne spezifisches Marktsegment handelt, in dem Farben üblicherweise nicht nur als sachbezogene oder dekorative Elemente verwendet werden, so dass der Verkehr hier bereits an die Verwendung von Farben als betriebliche Herkunftskennzeichen gewöhnt ist (…EuGH GRUR Int. 2005, 227, 231, Rdn. 79 - Orange;… GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 66 ff. - Libertel; BGH GRUR 2002, 538, 539 f. - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
- BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 101/02
Unterscheidungsfähigkeit der Farbzusammenstellung "magenta/grau" ist für …
Die Anmeldung erfüllt auch das Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit im Sinne von §§ 8 Abs. 1 MarkenG, 3 Abs. 1 MarkenG iVm Art. 2 MarkenRL, denn bei Farbmarken genügt die Umschreibung der begehrten Marke mit hinreichend eindeutigen Symbolen, die durch Wiedergabe der Farben in Form eines Farbmusters oder durch Bezugnahme auf ein gängiges Farbklassifikationssystem erfolgen kann (BGH GRUR 2002, 427 - Farbmarke gelb/ grün; GRUR 2001, 1154 - violettfarben; GRUR 2002, 538 ff - grünes Prozessorengehäuse; Mitt 1999, 231 - magenta/grau).Dabei ist grundsätzlich von nur geringen Anforderungen auszugehen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st Rspr; BGH GRUR 2002, 538 ff - grünes Prozessorengehäuse; GRUR 2001, 1154 ff - violettfarben, jeweils mwN).
- BPatG, 16.03.2005 - 33 W (pat) 143/02 2 a. Der Senat geht davon aus, dass der Gegenstand der Anmeldung, die Farbe Gelb zur Einfärbung der beanspruchten Waren, grundsätzlich markenfähig iSv § 3 Abs. 1 MarkenG ist (stRspr, vgl insbesondere BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2001, 1154, 1155 - Farbmarke violettfarben mwN; BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
- BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05 Denn nur unter diesen Voraussetzungen sind aussagekräftige Rückschlüsse aus dem Marktauftritt der Produkte oder Dienstleistungen auf die Wahrnehmung des Verkehrs möglich (vgl. BGH GRUR 2002, 538 -grün eingefärbte Prozessorengehäuse; GRUR 2001, 1154, 1155 -Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 1056, 1058 -zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; 33 W (pat) 143/02 -Gelb; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb).
- BPatG, 21.02.2007 - 28 W (pat) 118/05 Konkrete Aufmachungsfarbmarken sind grundsätzlich markenfähig i. S. v. § 3 Abs. 1 MarkenG (vgl. BGH GRUR 2002, 538, 539 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse).
Anders als die Anmelderin meint, bestehen keine Parallelen zwischen der hiesigen Anmeldung für die noch streitgegenständlichen Waren "Farben, nämlich weiße Deckanstriche" und dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs GRUR 2002, 538 ff. - grün eingefärbte Prozessorengehäuse - zugrundelag.
- BPatG, 03.05.2018 - 28 W (pat) 22/13
Konkrete Aufmachungsfarbmarke grün/orange - (Markenbeschwerdeverfahren - …
Rn. 62 Soweit ersichtlich, ist die grafische Darstellbarkeit von konkreten Aufmachungsfarbmarken mit Zuordnung der Farben zu bestimmten Bauteilen der Waren bislang unproblematisch bejaht worden (vgl. BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse; BPatG GRUR 1998, 1016, 1018 - grün/gelb; GRUR 2003, 883 - grün/grün; BPatG 28 W (pat) 126/02, Beschluss vom 12. November 2003 - gelb/lila;… Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 3, Rdnr. 60;… Grabrucker, a. a. O., 853). - BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 168/04
Farbmarke Gelb - Yello
Außergewöhnliche Umstände im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung sind daher regelmäßig nur anzunehmen, wenn die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Teil eines in sich abgeschlossenen, von den Kennzeichnungsgewohnheiten anderer Branchen unabhängigen und somit spezifischen Marktsegments im wirtschaftlichen Sinne sind und aufgrund dessen in der Präsentation am Markt Besonderheiten aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 538 - grün eingefärbte Prozessorengehäuse; BPatG GRUR 2005, 1056, 1058 - Dunkelblau/Hellblau; 33 W (pat) 143/02 - Zitzengummis für Melkanlagen). - OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01
Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der …
Demgegenüber ist aber zu berücksichtigen, dass sich die Parteien mit ihren Produkten an Verkehrskreise, nämlich Zahnärzte, Zahntechniker und medizinisches Hilfspersonal, wenden, die aufgrund der vom BPatG als erwiesen erachteten Verkehrsdurchsetzung in der von der Klägerin vorgenommenen Einfärbung einen betrieblichen Herkunftshinweis sehen (vgl. BGH GRUR 2002, 538, 539 f - grün eingefärbte Prozessorengehäuse, zur Frage der Unterscheidungskraft). - BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
- BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01
Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer …
- BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
Markenbeschwerdeverfahren - "rot-gelb-blau (konturlose Farbmarken)" - zur …
- BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 99/04
- BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 96/04
- BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 100/04
- BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 97/04
- BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 98/04
- BPatG, 07.05.2008 - 29 W (pat) 58/06
Farbmarke Signalgelb
- BPatG, 08.07.2003 - 33 W (pat) 208/01
Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Aufmachungsfarbmarke
- BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 568/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Farbmarke (Blau/Silber)" - fehlende …
- BPatG, 10.03.2010 - 28 W (pat) 77/08
Markenbeschwerdeverfahren - "Farbe grün (sonstige Markenform)" - keine …
- BPatG, 02.08.2006 - 25 W (pat) 101/04
- BPatG, 18.02.2010 - 30 W (pat) 48/08
Markenbeschwerdeverfahren - "Farbzusammenstellung blau/grau" - kein spezifisches …
- BPatG, 03.03.2008 - 30 W (pat) 131/05
- BPatG, 26.08.2003 - 33 W (pat) 315/01
- BPatG, 07.12.2004 - 27 W (pat) 94/02
- BPatG, 11.11.2003 - 27 W (pat) 149/01
- BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 75/02
- BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 214/00
- BPatG, 29.04.2003 - 33 W (pat) 13/01
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