Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 210/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 § 12 Abs. 2
Irreführende Werbung eines Verkäufers für einen Gemüseschneider - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klein & fein gehackt im Handumdrehen I
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- preubohlig.de (Leitsatz)
Gemüse- und Zwiebelschneider
Irreführende Werbung für einen handbetriebenen Gemüse- und Zwiebelschneider
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
"Klein & fein gehackt - im Handumdrehen" muss auch im Handumdrehen sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unlauterer Wettbewerb durch irreführende Angaben in einer Werbung für einen Gemüseschneider; Erwecken des Eindrucks einer besonderen Leistungsfähigkeit des beworbenen Geräts; Eilbedürftigkeit in Wettbewerbssachen; Voraussetzungen der Widerlegung der ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2005 - 315 O 528/05
- OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 210/05
Papierfundstellen
- WRP 2006, 1152
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 210/05
(a) Für die Beurteilung einer Werbeangabe als irreführend ist auf die Erwartung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, des sog. Durchschnittsumworbenen abzustellen (EuGH GRUR Int. 2005, 44, 45, Rn. 24 - SAT 1). - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 210/05
Ein getrenntes Vorgehen gegen mehrere Schuldner aufgrund einer Gemeinschaftswerbung (vgl. hierzu BGH WRP 2006, 354 - MEGA SALE) ist eine Sachverhaltsbesonderheit, die mit dem vorliegend in Rede stehenden Vorgehen der Antragstellerin nicht vergleichbar ist. - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 210/05
Für die Annahme der Irreführung genügt es, wenn die Werbeaussage geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher eine relevante Fehlvorstellung hervorzurufen (BGH WRP 2004, 225 - Mindestverzinsung).
- KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06
Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit …
Der Dringlichkeit steht auch nicht entgegen, dass ein Gläubiger bereits zu einem früheren Zeitpunkt - wie hier unterstellt - Kenntnis von Verstößen erlangt hat, die dem nunmehr angegriffenen zwar ähnlich sind, gleichwohl aber einen anderen Streitgegenstand bilden (OLG Frankfurt Magazindienst 2006, 1179; OLG Hamburg, Urt. v. 04.05.2006 - 3 U 210/05 - juris Rn. 31 [insoweit nicht abgedruckt in WRP 2006, 1152 f.]).
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