Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Auskunftsanspruch bei Nachbau III
GemSortV Art. 14 Abs. 3; NachbauV Art. 8 Abs. 3; SortG § 10a Abs. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GemSortV Art. 14 Abs. 3; ; NachbauV Art. 8 Abs. 3; ; SortG § 10a Abs. 6
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auskunftsanspruch eines Sorteninhabers gegenüber einem Landwirt bei Verdacht des Anbaus und der Verwendung von Vermehrungsmaterial ; Pflicht des Sorteninhabers zum Nachweis von Anlasstatsachen für Nachbau; Auskunftsanspruch für zurückliegende Vegetationsperioden; Umfang ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Auskunftsanspruch bei Nachbau III"; Zeitliche Grenzen des Auskunftsanspruchs
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsanspruch bei Nachbau III
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Verstoß gegen Sortenschutz: Auskunftsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.05.2002 - 7 O 5540/01
- OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02
- BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Papierfundstellen
- GRUR 2006, 407
- WRP 2006, 607
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau I), in der ein weitergehender allgemeiner Auskunftsanspruch ausdrücklich verneint worden sei, sei die Auskunftspflicht an Benutzungshandlungen gebunden, die im Streitfall vom Rechtsinhaber darzulegen und zu beweisen seien.Ein allgemeiner Auskunftsanspruch sei mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat BGHZ 149, 165, 172 ff. - Auskunftsanspruch bei Nachbau I) zu verneinen.
Auch diese Regelung setzt grundsätzlich voraus, dass der Landwirt Nachbau betrieben hat (Senat BGHZ 149, 165, 171 - Auskunftsanspruch bei Nachbau I).
Diese war allerdings schon im Verlauf des Prozesses, u.a. auf zwei Vorlagen der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Frankfurt an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und infolge einer Entscheidung des Senats (BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau I), in einem grundlegenden Wandel begriffen.
- BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03
Aufbereiter
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Auch der Auskunftsanspruch gegenüber dem Landwirt, gegenüber dem Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er Erntegut einer geschützten Sorte, das er durch Anbau von Vermehrungsgut dieser Sorte gewonnen hat, zu Vermehrungszwecken im Feldanbau zu verwenden beabsichtigt, besteht erstmals für dasjenige Wirtschaftsjahr, für das der Sortenschutzinhaber über die notwendigen Anhaltspunkte verfügt (Fortführung des Senatsurteils vom 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I).Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen.
Es reicht auch bei national geschützten Sorten nicht aus, dass allgemein der Nachbau einer Sorte behauptet wird (Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03 - Aufbereiter I aaO, Entscheidungsgründe unter II 2).
- EuGH, 10.04.2003 - C-305/00
DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT …
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 (C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin/STV) sei der Sortenschutzinhaber berechtigt, von einem Landwirt Auskünfte zu verlangen, sobald er über einen Anhaltspunkt dafür verfüge, dass dieser vom "Landwirteprivileg" Gebrauch gemacht habe.Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (…Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen.
- EuGH, 14.10.2004 - C-336/02
Brangewitz
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (…Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen.Zu der parallelen, den Aufbereiter betreffenden Regelung in Art. 9 Abs. 3 NachbauV hat der Senat im Anschluss an die bereits zitierte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-336/02 entschieden, die Auskunftspflicht setze voraus, dass der Berechtigte in dem ersten der vergangenen Jahre bereits ein auf entsprechenden Anhaltspunkten beruhendes Auskunftsverlangen an den Aufbereiter gerichtet habe (…Sen.Urt. aaO - Aufbereiter I, Entscheidungsgründe unter II 3 a).
- BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02
Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Es ist allerdings vertreten worden, dass nach geltendem Recht bei der Kostenmischentscheidung die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht komme und dass diese Zulassung den Bundesgerichtshof binde (BGH, Beschl. vom 17.3.2004 - VIII ZR 107/02, MDR 2004, 1015). - BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90
Nicola
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Senatsentscheidung "Nicola" (BGHZ 117, 264) festgehalten seien, könne nicht zurückgegriffen werden, weil es dort ausschließlich um eine Schutzrechtsverletzung und nicht um die Frage gegangen sei, wieweit Nachbau betrieben werde. - BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04
Auskunftsanspruch bei Nachbau II
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (…Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen. - EuGH, 11.03.2004 - C-182/01
INHABER DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES SIND FREI IN DER WAHL IHRER …
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (…Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen. - OLG München, 25.09.2003 - 6 U 3623/02
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Auszug aus BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Das Berufungsgericht die Berufung zurückgewiesen und die Klage im Umfang der Klageerweiterung, soweit sie von den Parteien nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2003, 361 = OLG-Report München 2004, 114).
- BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15
Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als …
Nach Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) 2100/94 besteht eine Auskunftspflicht des Aufbereiters nur, wenn diesem die Sorte vom einliefernden Landwirt angegeben wurde oder auf andere Weise bekannt geworden war (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C-336/02, Slg. 2004, I-9801 = GRUR 2005, 236 Rn. 64 - Saatgut/Brangewitz; vgl. ferner BGH, Urteil vom 14. Februar 2006 - X ZR 149/03, GRUR 2006, 407 Rn. 19 = WRP 2006, 607 - Auskunftsanspruch bei Nachbau). - BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04
"Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines …
Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.Aber auch die Verfahren X ZR 149/03 und X ZR 70/04 rechtfertigen die Aussetzung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht.
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 22/04
"Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines …
Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.Aber auch die Verfahren X ZR 149/03 und X ZR 70/04 rechtfertigen die Aussetzung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht.
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 21/04
"Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines …
Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.Aber auch die Verfahren X ZR 149/03 und X ZR 70/04 rechtfertigen die Aussetzung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht.
- OLG Düsseldorf, 16.01.2007 - 20 U 112/06
Motezuma II
Zwar werden gegen die Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO Bedenken erhoben (…vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 Rdnr. 27a; s. auch BGH WRP 2006, 607 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III unter Rdnr. 25), die insoweit vorgebrachten Gründe treffen aber für die vorliegende Fallgestaltung, bei der die zu klärenden Rechtsfragen sowohl die Hauptsache als auch die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO betreffen, nicht zu. - BGH, 30.03.2005 - X ZB 23/04
"Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines …
Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.Aber auch die Verfahren X ZR 149/03 und X ZR 70/04 rechtfertigen die Aussetzung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht.
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 25/04
"Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines …
Das Berufungsgericht hat die Verhandlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mit den Aktenzeichen X ZR 149/03, X ZR 158/03, X ZR 191/03 und X ZR 70/04 ausgesetzt.Aber auch die Verfahren X ZR 149/03 und X ZR 70/04 rechtfertigen die Aussetzung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht.
- LG Düsseldorf, 05.11.2009 - 4a O 191/08
Sortenschutz
Art. 14, Abs. 3, 6. Gedankenstrich der GemSortV ist nicht dahingehend auszulegen, dass er dem Inhaber des gemeinschaftlichen Schutzes für eine Pflanzensorte das Recht gibt, die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Informationen von einem Erbringer vorbereitender Dienstleistungen bzw. Aufbereiter zu verlangen, wenn er nicht über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass dieser hinsichtlich des Ernteerzeugnisses, das Landwirte durch Anbau von Vermehrungsgut einer vom Privileg erfassten Sorte des Sortenschutzinhabers gewonnen haben, zum Zweck des Anbaus solche Dienstleistungen erbracht hat oder zu erbringen beabsichtigt bzw. dieses Ernteerzeugnis aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt (vgl. EUGH GRUR 2005, 236 - Saatgut-Treuhand/Brangewitz; BGH GRUR 2005, 668 - Aufbereiter; BGH GRUR 2006, 407, 409 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III).Gleichwohl ist es für den Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhabers ausreichend, wenn der Landwirt - wie dies auch im Rahmen des Vertragsanbaus der Fall ist - jedenfalls die konkrete Möglichkeit zum Nachbau hatte (vgl. BGH GRUR 2006, 407, 409 - Auskunftsanspruch für Nachbau III).
- LG Frankfurt/Main, 26.11.2025 - 6 O 291/24
Umfang der Auskunft bei Sortenschutzverletzung
Der Auskunftsanspruch ist daher sortenbezogen und besteht nicht für alle möglichen Sorten, die ein Landwirt genutzt hat (vgl. BGH, GRUR 2006, 407 Rn. 19 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III).Diese Rechtsprechung hat der BGH zudem ausdrücklich auf den Auskunftsanspruch gegenüber dem Landwirt erstreckt und ausgeführt, dass die Auskunftspflicht sortenbezogen nur für diejenigen Wirtschaftsjahre besteht, für die Anhaltspunkte für die Nutzung bestehen (BGH, GRUR 2006, 407 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III; BGH, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II).
- LG Düsseldorf, 15.12.2011 - 4a O 188/10
Sortenschutz
b) Art. 14, Abs. 3, 6. Gedankenstrich der GemSortV ist nicht dahingehend auszulegen, dass er dem Inhaber des gemeinschaftlichen Schutzes für eine Pflanzensorte das Recht gibt, die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Informationen von einem Erbringer vorbereitender Dienstleistungen bzw. Aufbereiter zu verlangen, wenn er nicht über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass dieser hinsichtlich des Ernteerzeugnisses, das Landwirte durch Anbau von Vermehrungsgut einer vom Privileg erfassten Sorte des Sortenschutzinhabers gewonnen haben, zum Zweck des Anbaus solche Dienstleistungen erbracht hat oder zu erbringen beabsichtigt bzw. dieses Ernteerzeugnis aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt (vgl. EUGH GRUR 2005, 236 - Saatgut-Treuhand/Brangewitz; BGH GRUR 2005, 668 - Aufbereiter; BGH GRUR 2006, 407, 409 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III).Gleichwohl ist es für den Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhabers ausreichend, wenn der Landwirt jedenfalls die konkrete Möglichkeit zum Nachbau hatte (vgl. BGH GRUR 2006, 407, 409 - Auskunftsanspruch für Nachbau III), welche ihm die Vermehrung und Aufbereitung des Saatguts bietet.
- LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 130/13
Wintergerste (Sortenschutz)
- OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 145/09
Verpflichtung zur Erteilung von Auskunft über den Nachbau von Kartoffelsorten
- OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 11/06
Auskunftsanspruch nach dem Sortenschutzgesetz
- OLG Zweibrücken, 20.11.2014 - 4 U 27/14
Stufenklage wegen Entschädigungsansprüchen des Sortenrechtsinhabers: …
- OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 U 224/04
Aussetzung des Verfahrens zur Herbeiführung einer Entscheidung des …
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