Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935 § 940
Zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs im Wege einstweiliger Verfügung bei Fehlen einer aktuellen Beeinträchtigung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende aktuelle Beeinträchtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Eilbedürftigkeit bei Online-Urheberrechtsverletzung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Eilbedürftigkeit bei Online-Urheberrechtsverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermutung der Dringlichkeit einer urheberrechtlichen Rechtsverfolgung; Einstweiliger Rechtschutz in Bezug auf einen Urheberrechtsverstoß durch einen Internetauftritt; Fortdauernde Verfügbarkeit im Internet als Indiz für die Dringlichkeit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.10.2006 - 308 O 503/06
- OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06
Papierfundstellen
- ZUM 2007, 917
- WRP 2007, 816
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12
Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein …
Die von der Antragsgegnerin herangezogene Rechtsprechung des 5. Zivilsenats (WRP 2007, 816) zur fehlenden Dringlichkeit bei Abwesenheit einer "aktuellen Rechtsverletzung" streitet vorliegend nicht für die Antragsgegnerin. - BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes …
Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte in seinem im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschluss vom 23. November 2006 (- 5 W 168/06 -, ZUM 2007, S. 917 ), den das Amtsgericht selbst zitiert, festgehalten, urheberrechtlich geschützte Kartografien seien weiterhin öffentlich zugänglich, auch wenn die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung oder Kenntnisnahme durch Dritte deswegen äußerst gering sei, weil die Kartografie im Zeitpunkt der Abmahnung nicht (mehr) in eine Homepage eingebunden gewesen sei. - OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht …
Dies hat das Landgericht mit überzeugender Begründung ausgeführt und sich hierbei zu Recht eine Entscheidung des Senats berufen, die ebenfalls die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitts im Internet betraf ( WRP 2007, 816 ).
- OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07
Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im …
Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06).".Die Antragsgegnerin kann sich daher nicht auf den Beschluss des Senates vom 23.11.2006 in der Rechtssache 5 W 168/06 berufen.
- LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09
Öffentliche Zugänglichmachung bei nicht verlinkten Dateien (Werken) auf …
Auch das OLG Hamburg spricht in einem offenbar sehr ähnlich gelagerten Fall davon, dass die rechtsverletzenden Kartographien den interessierten Nutzern bei üblichen bzw. typischen Nutzungshandlungen im Internet zur Kenntnis gelangt sein müssen (WRP 2007, 816 f. [OLG Hamburg 23.11.2006 - 5 W 168/06] ); dies führt nach Ansicht des OLG Hamburg zwar bereits zur Verneinung des Verfügungsgrundes, was aber nahe legt, dass das OLG auch den Verfügungsanspruch - trotz der Aussage, die Kartographien seien "im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht" - verneinen würde.Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06 )".
- LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07
Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern
Auch das OLG Hamburg spricht in einem offenbar sehr ähnlich gelagerten Fall davon, dass die rechtsverletzenden Kartographien den interessierten Nutzern bei üblichen bzw. typischen Nutzungshandlungen im Internet zur Kenntnis gelangt sein müssen (WRP 2007, 816 f.); dies führt nach Ansicht des OLG Hamburg zwar bereits zur Verneinung des Verfügungsgrundes, was aber nahelegt, dass das OLG auch den Verfügungsanspruch - trotz der Aussage, die Kartographien seien "im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht" - verneinen würde. - OLG Schleswig, 05.06.2025 - 6 U 3/25
Escape Room - Dringlichkeit bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung …
Rn. 38 Bei dem Verfügungsgrund handelt es sich um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung (OLG Hamburg, ZUM 2007, 917; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2002, 44;… MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 917 Rn. 1, 2). - LG Hamburg, 27.08.2010 - 310 O 197/10
GEMA gegen YouTube / Zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen
- OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 151/07
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliches Zugänglichmachen von …
Entscheidend ist in Fällen wie dem Vorliegenden somit, dass das urheberrechtlich geschützte Werk faktisch der Öffentlichkeit weiter zugänglich ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 168/06). - LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer
Sofern die Antragsgegnerin auf den Beschluß des OLG Hamburg v. 23.11.2006 (5 W 168/06) verweist, bezieht sich dieser auf eine Konstellation, in welcher die dortige Antragsgegnerin die Beeinträchtigung durch aktives Handeln (Löschung des Links)bereits nachweislich weitestgehend beseitigt hatte, sich die streitgegenständliche Datei nur noch - offensichtlich unbeabsichtigt - in einem Unterverzeichnis befand, auf welches der durchschnittliche Internetnutzer nicht zugreift. - OLG Hamm, 30.09.2010 - 4 W 104/10
Verfügungsgrund im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus …
- OLG Hamm, 03.02.2010 - 4 W 3/10
Verfügungsgrund im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus …
- LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 112/10
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