Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Blickfangmäßige Rabattankündigung mit einschränkendem Sternchenhinweis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Preisnachlasswerbung mit Fußnoten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung für Preisnachlass nur für bestimmte Brillen-Marke rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auf einige Marken beschränkte Werbung für Preisnachlass unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Frage der auf einige Marken beschränkten Werbung für einen Preisnachlass
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 22.05.2009 - 10 O 38/09
- OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
Papierfundstellen
- WRP 2010, 302
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06
Gebäckpresse
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
Rn. 20 Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Gefahren gerichtet ist, ist eine Klage nur dann begründet, wenn auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltenden Rechtslage Unterlassung verlangt werden kann und die Handlung auch zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen ist, da es andernfalls entweder an einem Wettbewerbsverstoß oder an der Wiederholungsgefahr fehlt (vgl. statt vieler BGHZ 175, 238, Tz. 14 - [ODDSET]; BGH, GRUR 2009, 79, Tz. 25 - [Gebäckpresse]). - BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06
Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
Eine solche Werbung liegt nicht nur dann vor, wenn mit der Herabsetzung für einzelne Preise geworben wird, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - mit einer Reduzierung der Preise für das gesamte Sortiment oder einen Sortimentsbereich geworben wird (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 122/06 -, GRUR 2009, 788 ff. [20% auf alles], Tz. 11 ff., m.w.N.). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
Rn. 20 Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Gefahren gerichtet ist, ist eine Klage nur dann begründet, wenn auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltenden Rechtslage Unterlassung verlangt werden kann und die Handlung auch zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen ist, da es andernfalls entweder an einem Wettbewerbsverstoß oder an der Wiederholungsgefahr fehlt (vgl. statt vieler BGHZ 175, 238, Tz. 14 - [ODDSET]; BGH, GRUR 2009, 79, Tz. 25 - [Gebäckpresse]). - OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
Rn. 21 Die angegriffene Werbung war sowohl zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung als auch zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Senat eine unlautere Wettbewerbshandlung, weil sie die werbend angesprochenen Verbraucher in erheblicher Weise irreführte (§§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 2 a.F.; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Oktober 2008 - 2 U 56/08 m.w.N. zu § 4 Nr. 4 UWG).
- OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10
Irreführende Blickfangwerbung - Wettbewerbsverstoß eines Optikers: Irreführende …
Eine solche Werbung liegt nicht nur dann vor, wenn mit der Herabsetzung für einzelne Preise bestimmter Produkte geworben wird, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - mit einer Reduzierung der Preise für das gesamte Sortiment bzw. einen Sortimentenbereich geworben wird (vgl. BGH DB 2009, 1527-1529 - "20 % auf alles" - zitiert nach juris; OLG Stuttgart WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris).Rn. 64 Zwar ist der von der Werbung angesprochene Verbraucher im allgemeinen daran gewöhnt, bei vorhandenen Interesse die näheren Einzelheiten eines Angebotes in einem Sternchenhinweis oder einem vergleichbaren erläuternden Zusatz in Erfahrung zu bringen (vgl. BGH WRP 2000, 517-520 - "Orient-Teppichmuster" - zitiert nach juris; OLG Stuttgart WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg MMR 2010, 408 - 409 zitiert nach juris).
Der von der Beklagten angefügte Hinweis stellt hierzu deshalb auch keine sachliche Erläuterung oder ergänzende Anmerkung dar, sondern eine unzulässige Einschränkung, mit der der Verbraucher aber in der Fußnote nicht zu rechnen braucht (vgl. ähnlich OLG Stuttgart WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris).
Hinzu kommt die Gefahr der Nachahmung durch weitere Mitbewerber (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris).
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