Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem Unterlassungsantrag - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein gerichtliches Unterlassungsgebot darf sich nur auf die beantragte Verletzungsform beziehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem Unterlassungsantrag - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem Unterlassungsantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem Unterlassungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kläger muss sich auf konkrete Irreführungsgefahr selbst berufen
- raschlegal.de (Kurzinformation)
OLG Frankfurt a.M. schafft weitere Klarheit zum Streitgegenstand bei wettbewerbsrechtlichen Klagen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.07.2012 - 6 O 57/12
- OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 302
- WRP 2013, 1072
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12
Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung "Biomineralwasser" vom 13. September 2012 (Aktenzeichen I ZR 230/11; GRUR 2013, 401) ausdrücklich den "feingliedrigen Streitgegenstandsbegriff" für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen, wie noch in den Entscheidungen "dentalästhetika I" (Urteil vom 08.06.2000, I ZR 269/97) und "dentalästhetika II" (Urteil vom 13.07.2006, I ZR 222/03) vertreten, fallengelassen und sieht in den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform den Lebenssachverhalt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird; dabei erfasst der - einheitlich zu bestimmende (…vgl. BGH - Biomineralwasser, a.a.O., Tz. 21) - Streitgegenstand grundsätzlich den gesamten historischen Lebenssachverhalt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (…BGH - Biomineralwasser, a.a.O.; Tz. 19). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12
Rn. 6 Dies entspricht im Ergebnis dem, was der BGH noch in der Entscheidung "Leistungspakete im Preisvergleich" (GRUR 2011, 742; dort Tz. 18) ausdrücklich ausgesprochen hat; dass der BGH etwa mit der Entscheidung "Biomineralwasser" (…a.a.O.) auch diese kurz zuvor vertretene Auffassung wieder aufgeben wollte, ist dieser Entscheidung nicht zu entnehmen. - BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03
dentalästhetika II
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12
Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung "Biomineralwasser" vom 13. September 2012 (Aktenzeichen I ZR 230/11; GRUR 2013, 401) ausdrücklich den "feingliedrigen Streitgegenstandsbegriff" für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen, wie noch in den Entscheidungen "dentalästhetika I" (Urteil vom 08.06.2000, I ZR 269/97) und "dentalästhetika II" (Urteil vom 13.07.2006, I ZR 222/03) vertreten, fallengelassen und sieht in den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform den Lebenssachverhalt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird; dabei erfasst der - einheitlich zu bestimmende (…vgl. BGH - Biomineralwasser, a.a.O., Tz. 21) - Streitgegenstand grundsätzlich den gesamten historischen Lebenssachverhalt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (…BGH - Biomineralwasser, a.a.O.; Tz. 19). - BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97
Dentalästhetika
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12
Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung "Biomineralwasser" vom 13. September 2012 (Aktenzeichen I ZR 230/11; GRUR 2013, 401) ausdrücklich den "feingliedrigen Streitgegenstandsbegriff" für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen, wie noch in den Entscheidungen "dentalästhetika I" (Urteil vom 08.06.2000, I ZR 269/97) und "dentalästhetika II" (Urteil vom 13.07.2006, I ZR 222/03) vertreten, fallengelassen und sieht in den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform den Lebenssachverhalt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird; dabei erfasst der - einheitlich zu bestimmende (…vgl. BGH - Biomineralwasser, a.a.O., Tz. 21) - Streitgegenstand grundsätzlich den gesamten historischen Lebenssachverhalt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren des Klägers bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (…BGH - Biomineralwasser, a.a.O.; Tz. 19).
- OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz
Tatsachen, die seitens der Parteien nicht vorgetragen worden sind, darf das Gericht in der Tat nicht berücksichtigen, solange es sich nicht um offenkundige Tatsachen handelt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; so auch OLG Hamburg, NJOZ 2013, 1290, 1292 = MD 2013, 39 - Kindermilch). - BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Der Kläger ist daher gehalten, in der Klage substantiiert diejenigen Irreführungsaspekte darzulegen und zu den gemäß § 5 Abs. 1 UWG dafür maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen einer irreführenden geschäftlichen Handlung konkret vorzutragen, auf die er seinen Klageangriff stützen will (vgl. OLG Hamburg, LMuR 2013, 21, 23; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302 = WRP 2013, 1072;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 2.23i;… Großkomm.UWG/Grosch aaO § 12 A Rn. 281).Dementsprechend darf auch das Gericht eine Verurteilung nur auf diejenigen Irreführungsgesichtspunkte stützen, die der Kläger schlüssig vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rn. 2.23i).
- OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 6 U 126/20
Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf das angerufene Gericht seine Entscheidung bei einem auf die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag im Hinblick auf die Dispositionsmaxime des Klägers nur auf solche Beanstandungen stützen, auf die sich der Kläger im Verfahren auch berufen hat (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; OLG Frankfurt am Main, WRP 2014, 1482).
- OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 W 43/21
Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien
Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; OLG Frankfurt am Main PharmR 2020, 492). - OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 6 U 200/19
Irreführende Werbeaussagen über "Premiummineralwasser in Bio-Qualiät" (Volvic)
Das Gericht darf eine Verurteilung daher nur auf die vorgetragenen Irreführungsaspekte stützen ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.4.2013 - 6 W 85/12 = GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate). - OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides …
Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.4.2013 - 6 W 85/12 - Zählrate = GRUR-RR 2013, 302). - LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
"Mediatorenklausel" unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!
Rn. 32 Soweit nach der Entscheidung "Zählrate" des 6. Zivilsenats des OLG Frankfurt a.M. einzelne Verbote nicht ohne Verstoß gegen die Dispositionsmaxime mit einer Gesetzeswidrigkeit begründet werden, die die Klägerin insoweit nicht geltend macht (B.v. 04.04.2013 - 6 W 85/12), zitiert nach juris, Rn. 5 f.), hat die Klägerin deutlich gemacht, dass sie sich insgesamt, und damit auch hinsichtlich des Antrags zu I. 1. a), darauf beruft, die Auswahl des Mediators durch die Beklagte sei unzulässig. - OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 6 U 77/18
Eilverfahren: Fehlender Verfügungsgrund bei Erhebung weiterer Beanstandungen; …
Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Senat, GRUR-RR 2013, 302- Zählrate;… BGH GRUR 2018, 431 Rn. 16 - Tiegelgröße). - OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22
Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der …
b) Auch bei einem auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Klageantrag kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren allerdings aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; BGH GRUR 2018, 431, 432, Rn 16 - Tiegelgröße).Der Kläger ist daher gehalten, in der Klage substantiiert diejenigen Irreführungsaspekte darzulegen und zu den gemäß § 5 Abs. 1 UWG dafür maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen einer irreführenden geschäftlichen Handlung konkret vorzutragen, auf die er seinen Klageangriff stützen will (OLG Hamburg LM 2013, 21, 23; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate;… Köhler/Bornkamm UWG, 35. Aufl., § 12 Rn 2.23 i).
Dementsprechend darf auch das Gericht eine Verurteilung nur auf diejenigen Irreführungsgesichtspunkte stützen, die der Kläger schlüssig vorgetragen hat (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; Köhler/Bornkamm UWG, § 12 Rn 2.23 i).
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 94/14
Irreführung durch Werbung mit Preisempfehlung; Streitgegenstand bei gegen die …
Einem Verbot der konkreten Verletzungsformen unter diesem Irreführungsgesichtspunkt steht auch nicht die Dispositionsmaxime entgegen (vgl. hierzu WRP 2014, 1482; GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate). - OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 6 U 46/17
Zulässigkeit von Wirksamkeitsaussagen auf der Verpackung von Arzneimitteln
- OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an …
- LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
- OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14
Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform
- OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22
Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt
- OLG Frankfurt, 03.03.2017 - 6 W 17/17
Irreführung durch Berücksichtigung eines einmalig gewährten Neukundenbonus im …
- OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 6 U 100/15
Irreführung über Übertragungsgeschwindigkeiten innerhalb eines Mobilfunknetzes
- OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
Verjährungshemmung durch Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung
- OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform …
- LG Frankfurt/Main, 18.06.2025 - 6 O 185/23
Umweltbezogene Werbung nur dann erlaubt, wenn Verbraucher konkrete Informationen …
- OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des …
- OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 188/13
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs einer Staubabsaugung ohne …
- LG Frankfurt/Main, 20.04.2016 - 6 O 275/15
Irreführendes Angebot von Produktschlüsseln ohne Nutzungsrecht
- OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 6 U 189/18
Abgrenzung von Werbung und Informationsvermittlung im Heilmittelwerberecht
- OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; …
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2021 - 6 O 114/21
- OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
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