Rechtsprechung
| KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG
Wettbewerbswidrige Bewerbung kostenfreier Batterien für Hörgerät durch Hörgeräteakustiker - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Werbung für Medizinprodukte Werbung mit kostenlosem dreijährigen Bezug von Markenbatterien für Hörgeräte Unzulässige Werbegabe Verbot von Werbegaben als Marktverhaltensregelung
- rechtsportal.de
Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Werbung für Medizinprodukte; Werbung mit kostenlosem dreijährigen Bezug von Markenbatterien für Hörgeräte; Unzulässige Werbegabe; Verbot von Werbegaben als Marktverhaltensregelung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: 3 Jahre kostenlose Batterien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kostenloser Batterievorrat für drei Jahre bei Hörgerätekauf ist wettbewerbswidriger Verstoß gegen Zuwendungsverbot gemäß § 7 HWG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.01.2019 - 16 O 436/17
- KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Papierfundstellen
- WRP 2020, 495
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13
Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 11 a) Das in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG geregelte grundsätzliche Verbot von Werbegaben stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 Rn. 91 juris - Kostenlose Zweitbrille).Werden dem Werbeadressaten mehrere Waren als ein einheitliches, mit einem Gesamtpreis zu entgeltendes Angebot präsentiert, so liegt keine unentgeltliche Vergünstigung und damit keine Werbegabe vor (BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 Rn. 14, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Die besondere Hervorhebung des Gratischarakters einer Zusatzleistung in einer werblichen Äußerung kann daher den Verbraucher glauben machen, die zusätzliche Ware werde unentgeltlich abgegeben (BGH, Urteil vom 6. November. 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 18, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Rn. 20 Die Bewerbung als "Vorteilspaket" spricht noch nicht gegen eine Einstufung als unentgeltliche Zuwendung (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 20, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Er nimmt häufig an, dass die Kosten für eine als gratis beworbene Ware in den Preis des sonstigen Angebots mit eingerechnet sind (BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 17, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Gemeinsam mit einem anderen Produkt angebotene, nicht gesondert berechnete Waren können zwar aus funktionalen Gründen nicht als selbstständig angebotene Waren, sondern als einheitliches entgeltliches Angebot verstanden werden, wenn die beworbenen Produkte notwendigerweise oder üblicherweise zusammen genutzt, in der Praxis daher als Einheit angeboten und dementsprechend vom Verkehr erfahrungsgemäß als Gesamtangebot angesehen werden (BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 23, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Nach den Umständen liegt es nicht fern, dass sich ein Verbraucher, der ein Hörgerät benötigt, für ein solches der Beklagten wegen der in Aussicht gestellten kostenlosen Batterien entscheidet, ohne zuvor eine von ihm andernfalls vorgenommene Prüfung durchzuführen, ob das Angebot eines anderen Unternehmens seinen persönlichen Bedürfnissen besser entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 24, juris - Kostenlose Zweitbrille).
Rn. 34 d) Der Verstoß der Beklagten gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG ist im Hinblick darauf, dass diese Bestimmung dem Schutz der gesundheitlichen Interessen der Verbraucher dient und die abstrakte Gefahr ihrer unsachlichen Beeinflussung besteht, geeignet, die Interessen der Verbraucher im Sinne von § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13 -, Rn. 29, juris - Kostenlose Zweitbrille).
- BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15
Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt danach maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 -, Rn. 30, juris - Freunde werben Freunde).Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15 -, Rn. 30, juris - Freunde werben Freunde).
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 42 Nachdem eine Störerhaftung nicht (mehr) in Betracht kommt, kann die Passivlegitimation für Fälle des sogenannten Verhaltensunrechts, um die es bei Wettbewerbsverstößen geht und in denen - wie hier - keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht, allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme begründet werden (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12 -, Rn. 11, juris, Geschäftsführerhaftung).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Als Teilnehmer an einer rechtswidrigen Verhaltensweise eines anderen haftet hingegen derjenige, der diese Verhaltensweise zumindest mit bedingtem Vorsatz gefördert oder dazu angestiftet hat (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06 -, Rn. 14, juris - Halzband). - BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 35 e) Der begangene Wettbewerbsverstoß begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, die nur durch eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung hätte entfallen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1995 - I ZR 212/93 -, Rn. 28, juris - Wegfall der Wiederholungsgefahr). - BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12
RezeptBonus
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Unter Berücksichtigung dessen, dass bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigeren Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet daher jedenfalls eine Werbegabe im Wert von 5 EUR die Wertgrenze (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12 -, Rn. 19 f., juris - RezeptBonus). - BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15
Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Danach liegt produktbezogene Werbung vor, wenn sie auf ein bestimmtes Mittel oder eine Mehr- oder Vielzahl bestimmter Mittel bezogen ist (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 - I ZR 143/15 -, Rn. 37, juris - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Rn. 19 Wie der angesprochene Versicherte die Werbung auffasst, kann der Senat selbst beurteilen, weil nahezu jeder Mensch in die Lage geraten kann, ein Hörgerät zu benötigen und die Mitglieder des Senats damit zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2001 - I ZR 318/98 -, Rn. 331 juris, Das Beste jeden Morgen). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus KG, 17.12.2019 - 5 U 50/19
Das Verkehrsverständnis wird auch durch die Art und Weise mitbeeinflusst, in der das fragliche Angebot in der konkreten Werbung präsentiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 187/97 -t Rn. 17, juris - Handy für 0, 00 DM).
- KG, 14.08.2024 - 5 U 139/21
Erforderlichkeit eines deutlichen Abfasssens des Unterlassungsanspruchs im Rahmen …
Rn. 41 bb) Das in § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG geregelte grundsätzliche Verbot des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar, weil es dem Gesundheitsschutz der Verbraucher dient (BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 214/18, Rn. 26, juris - Gewinnspielwerbung II; vgl. ferner Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rnrn.Rn. 45 (a) Eine Werbegabe setzt demnach voraus, dass die Zuwendung aus der Sicht des Empfängers unentgeltlich gewährt wird; er muss diese also als ein Geschenk ansehen (BGH…, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13, Rn. 14, juris - Kostenlose Zweitbrille Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rn. 17 , juris).
Er nimmt häufig an, dass die Kosten für eine als gratis beworbene Ware in den Preis des sonstigen Angebots mit eingerechnet sind (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rn. 21 , juris).
Rn. 65 (1) Die - insoweit sekundär darlegungsbelastete (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 5 U 50/19 , Rn. 33 , juris) - Beklagte hat sich erstinstanzlich darauf berufen, bei dem Angebot einer "kostenlosen Beratung und Diagnose" wie sie vom Kläger mit der Anlage K11 zum Gegenstand seines Unterlassungsbegehrens gemacht worden ist, handele es sich um eine handelsübliche Nebenleistung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 3 HWG.
- OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21
PAYBACK-Punkte beim Hörgeräteakustiker - Wettbewerbsverstöße durch …
Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil angeschlossen (…OLG Köln, WRP 2016, 1388, juris Rn. 48; KG, WRP 2020, 495, juris Rn. 30).
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