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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4646
BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2020,4646)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2020,4646)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/17 (https://dejure.org/2020,4646)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    #darferdas? II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren Verwendungsarten der angemeldeten Marke; Beschränkung auf die wahrscheinliches Verwendung - #darferdas? II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst b EGRL 95/2008, Art 4 Abs 1 Buchst b EURL 2015/2436, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren Verwendungsarten der angemeldeten Marke; Beschränkung auf die wahrscheinliches Verwendung - #darferdas? II

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, Richtlinie 2008/95/EG, Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436... (MarkenRL), Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL, § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG

  • JurPC

    #darferdas? II

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände und einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke (hier: #darferdas?); Bedeutsamkeit nur einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfung der Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände und einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke (hier: #darferdas?); Bedeutsamkeit nur einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: #darferdas? II

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Alle wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke müssen berücksichtigt werden - #darferdas? II

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einer Marke wie #darferdas? kann nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft schlechthin Markenschutz versagt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Prüfung der Unterscheidungskraft im Rahmen einer Markenanmeldung sind vom DPMA sämtliche wahrscheinliche Verwendungsarten der angemeldeten Marke zu prüfen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke "#darferdas?"

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung sämtlicher wahrscheinlichen Verwendungsformen einer Marke im Rahmen der Prüfung ihrer Unterscheidungskraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 744
  • GRUR 2020, 411
  • WRP 2020, 586
 
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Wird zitiert von ... (251)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
    Rn. 3 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage mit Urteil vom 12. September 2019 (C-541/18, GRUR 2019, 1194 = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]) wie folgt beantwortet:.

    Rn. 13 c) Zutreffend ist das Bundespatentgericht allerdings davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ist (…vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN; EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 24 und 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Rn. 15 aa) Nach dem aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 25 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Verwendungsarten, die in der betreffenden Branche zwar denkbar, aber praktisch nicht bedeutsam sind und somit wenig wahrscheinlich erscheinen, sind dagegen für die Prüfung der Unterscheidungskraft irrelevant, es sei denn, der Anmelder hat konkrete Anhaltspunkte geliefert, die eine in der fraglichen Branche unübliche Verwendungsart in seinem Fall wahrscheinlich machen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 26 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Die Prüfung der Unterscheidungskraft kann mithin nur in den Fällen auf die wahrscheinlichste Verwendung der angemeldeten Marke beschränkt werden, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 32 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind der Prüfung der Unterscheidungskraft sämtliche wahrscheinlichen Verwendungsformen des Zeichens zugrunde zu legen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Vorlage an EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der …

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
    Rn. 2 Der Senat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2018 dem Gerichtshof der Europäischen Union die folgende Frage zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (…ABl. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2018, 932 = WRP 2018, 1196 - #darferdas? I):.

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas? I, mwN).

    Rn. 11 Keine Unterscheidungskraft haben Marken, die aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die vom angesprochenen Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I, mwN).

    Rn. 13 c) Zutreffend ist das Bundespatentgericht allerdings davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN;… EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 24 und 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Dagegen wird der Verkehr in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN).

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft - …

    Auszug aus BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
    Die Beschwerde der Anmelderin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 27 W(pat) 551/16, juris).
  • BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23

    KÖLNER DOM - Eintragung der Bezeichnung KÖLNER DOM als Marke für Reiseandenken …

    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…BGH, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 12] - OUI; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/16, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 11] = WRP 2020, 586 - #darferdas? II; jeweils mwN).

    Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen (…EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II).

    Rn. 32 (1) Die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens muss unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (…vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 33] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).

    Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (…vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 25] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZB 16/20

    NJW-Orange - Markenlöschungsverfahren: Beweislast bei Zweifel am Vorliegen eines …

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-217/13 und C-218/13, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. = WRP 2014, 940 - Oberbank u.a. [Farbmarke Rot]; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister;… Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 13 = WRP 2015, 195 - for you;… BGHZ 211, 268 Rn. 13 - Sparkassen-Rot; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/17 - GRUR 2020, 411 Rn. 10 = WRP 2020, 58 - #darferdas? II).
  • BPatG, 15.12.2020 - 29 W (pat) 537/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - Unterscheidungskraft- kein …

    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 8 - #darferdas? II).

    Rn. 27 a. Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL a. F.) und § 8 Abs. 2. Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (…EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat];… GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik];… GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke;… GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI;… GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you;… GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops;… GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido;… GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Rn. 28 Keine Unterscheidungskraft besitzen Marken daher dann, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (…BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (…EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann SE/HABM [Umsäumter Winkel];… GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-Merkenbureau [Postkantoor];… BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), sie aus Angaben bestehen, die sich auf Umstände beziehen, welche die Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (…BGH GRUR 2017, 186 Rn. 32 - Stadtwerke Bremen;… GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress), oder sie - wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder den Medien - aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen und die Zeichen vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 11 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas? I m. w. N.).

    Selbst wenn eine solche Verwendung im Verhältnis zu einer Verwendung als Schriftzug auf der Vorderseite eines Kleidungsstücks weniger wahrscheinlich und auch praktisch nicht so bedeutsam und naheliegend ist, ist sie zu berücksichtigen (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 16 - #darferdas? II).

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