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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6544
OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23 (https://dejure.org/2023,6544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2023 - 17 W 8/23 (https://dejure.org/2023,6544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2023 - 17 W 8/23 (https://dejure.org/2023,6544)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Sperrung eines Social-Media-Kontos

  • kanzlei.biz

    Keine Dringlichkeit wegen des Pflegens sozialer Kontakte

  • Betriebs-Berater

    Sperrung eines Social-Media-Kontos

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesperrtes Facebook-Konto - Beschwerde gegen Zurückweisung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • ra-juedemann.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hat der Nutzer im Eilverfahren einen Anspruch auf Freischaltung seines gesperrten Social-Media-Accounts?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 940 ZPO
    Anforderungen an die Darlegung des Verfügungsgrundes im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung eines Social-Media-Kontos; Voraussetzungen einer Leistungsverfügung; Umfang des Sicherungsinteresses bei beabsichtigter vollständiger Löschung des Kontos

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht:

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Facebook - Kein Anspruch auf Kontofreischaltung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Private Kontaktpflege nicht so dringlich - Kein Anspruch auf Kontofreischaltung gegen Facebook im Eilverfahren bei bereits erfolgter Sicherung gegen die Kontolöschung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Freischaltung eines aus Sicherheitsgründen gesperrten privaten Facebook-Kontos im Eilverfahren

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kontofreischaltung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Freischaltung: Gegen Standards verstoßendes Facebook-Konto bleibt erst einmal gesperrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook-Sperre - und der einstweilige Rechtsschutz

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Freischaltung des Facebook-Kontos nach Sperrung aus Sicherheitsgründen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Freischaltung des Facebook-Kontos nach Sperrung aus Sicherheitsgründen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Freischaltung des Facebook-Kontos nach Sperrung aus Sicherheitsgründen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Gesperrtes privates Facebook-Konto vorerst nicht freizuschalten - Gesperrtes privates Facebook-Konto vorerst nicht freizuschalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung einer Kontosperrung im Internet bei nicht ausreichender Darlegung des Verfügungsgrundes

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kontofreischaltung von Facebook-Konto

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen Sicherheitsbedenken: Kein Zugriff auf vermeintlich gehacktes Facebook-Konto möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Facebook-Kontofreischaltung im Eilverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1003
  • MDR 2023, 1163
  • GRUR-RR 2023, 381
  • MIR 2023, Dok. 035
  • WRP 2023, 749
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20

    Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird mit Blick darauf als auch wegen der auch hier vereinbarungsgemäß maßgeblichen Anwendbarkeit deutschen Rechts auf BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 4/21 -, Rn. 16, 22, juris und OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20 -, Rn. 44 und 46, juris verwiesen.

    Bei der Abwägung des Interesses der Antragsgegnerin an der Sperrung des Kontos ist ferner die Gefahr der Sanktionierung verbotener Inhalte gemäß § 4 NetzDG zu berücksichtigen sowie jedenfalls grundsätzlich nicht ausschließbare Ansprüche (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20 -, Rn. 127ff., juris) des Nutzers und Vertragspartners für den Fall einer Fortführung des Kontos bei nicht ausschließbarem Verdacht des unberechtigten Zugriffs Dritter.

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Ob schließlich in Bezug auf die vorbezeichneten Anträge der Antragstellerin ein Verfügungsanspruch zur Seite steht (vgl. zum Anspruchsgrund BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 27, juris), kann ebenso offen bleiben wie die (Un-)Maßgeblichkeit der hier zugrundeliegenden AGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 51ff, juris).
  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 4/21

    BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird mit Blick darauf als auch wegen der auch hier vereinbarungsgemäß maßgeblichen Anwendbarkeit deutschen Rechts auf BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 4/21 -, Rn. 16, 22, juris und OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20 -, Rn. 44 und 46, juris verwiesen.
  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 76/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beschwer nach Abweisung vorn …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Der Senat hat bei der Bemessung des Gebührenstreitwerts gemäß §§ 47 Abs. 2, 48 GKG bedacht, dass vorliegend keine vorübergehende Sperre vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZR 76/20 -, Rn. 15, juris).
  • OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18

    Sperrung auf Facebook

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Sie ist auch zulässig, wenn die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Vollstreckungstitels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und die Verweisung des Gläubigers auf die Erhebung einer Klage zur Hauptsache praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 18 W 1873/18 -, Rn. 25, juris, mwN).
  • OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22

    Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Dagegen fehlt die Dringlichkeit, wenn für den Antragsteller im Falle seiner Verweisung auf das Hauptsacheverfahren keine Nachteile ersichtlich werden oder wenn die Antragstellerin keines vorläufigen Rechtsschutzes durch eine einstweilige Verfügung - die das Ziel hat, einen möglichen Anspruch vorläufig "in der Waage zu halten" und der Gefahr vorzubeugen, dass durch die tatsächlichen Umstände die Durchsetzung eines solchen Anspruchs im Wege einer Klage zur Hauptsache vereitelt oder wesentlich erschwert würde - nicht bedarf, weil sie ihre Rechte einstweilen selbst gewahrt hat (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. Oktober 2022 - 3 U 2178/22 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Hamburg, 29.06.2022 - 15 W 32/22
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
    Im Gegensatz zu den von der Antragstellerin bemühten Entscheidungen zum Verfügungsgrund bei einer Kontosperre geht es vorliegend nicht um den Verlust einer fünfstelligen Zahl von Followern wie in der von der Antragstellerin vorgelegten (nicht veröffentlichten) Entscheidung des OLG Köln oder gar um die Einschränkung der bei der drittbezogenen Grundrechtsabwägung maßgeblich in Betracht zu ziehenden politischen Betätigungsfreiheit (…vgl. hierzu BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 22. Mai 2019 - 1 BvR 42/19 -, Rn. 18, juris; Hanseatisches Oberlandegericht Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 15 W 32/22 -, Rn. 69ff., juris).
  • KG, 17.02.2026 - 1 W 399/25

    Anspruch auf unbeschränkten Forschungszugang zu Daten einer Online-Plattform im …

    Sie ist aber auch zulässig, wenn die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Vollstreckungstitels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und die Verweisung des Gläubigers auf die Erhebung einer Klage zur Hauptsache praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (OLG Frankfurt/Main, WRP 2023, 749, 750).
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