Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26771
BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22 (https://dejure.org/2024,26771)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2024 - I ZR 108/22 (https://dejure.org/2024,26771)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22 (https://dejure.org/2024,26771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,26771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Werbung für Biozidprodukte: Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne der Biozid-Verordnung; abstrakte Irreführungsgefahr; Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als "hautfreundlich" - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

    Art 72 Abs 3 S 2 EUV 528/2012, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Werbung für Biozidprodukte: Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne der Biozid-Verordnung; abstrakte Irreführungsgefahr; Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als "Hautfreundlich" - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

  • IWW

    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § ... 15a Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG, Richtlinie 2005/29/EG, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 der Richtlinie 2005/29/EG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

  • kanzlei.biz

    Desinfektionsmittel darf nicht als "hautfreundlich" beworben werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung eines Biozidprodukts (hier: Desinfektionsmittel) als "Hautfreundlich"; Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

  • datenbank.nwb.de

    Hautfreundliches Desinfektionsmittel II

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Desinfektionsmittel darf nicht als "hautfreundlich" beworben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 72 Biozidverordnung durch Bewerbung eines Desinfektionsmittels mit der Eigenschaft "hautfreundlich"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung bei Biozidprodukten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Drogeriemarktkette unterliegt: Desinfektionsmittel ist nicht "hautfreundlich"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das "hautfreundliche" Desinfektionsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das "hautfreundliche" Desinfektionsmittel

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Dm darf Desinfektionsmittel nicht als "hautfreundlich" bezeichnen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als "hautfreundlich"

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe Hautfreundlich ist unzulässig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 3787
  • NJW-RR 2024, 1491
  • GRUR 2024, 1736
  • WM 2025, 182
  • MIR 2024, Dok. 084
  • WRP 2024, 1484

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.06.2024 - C-296/23

    Werbung für Biozidprodukte: Das Unionsrecht verbietet die Verwendung der …

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Der Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012 umfasst jeden Hinweis in der Werbung für Biozidprodukte, der - wie die in dieser Bestimmung genannten Angaben - diese Produkte in einer Art und Weise darstellt, die hinsichtlich der Risiken dieser Produkte für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder ihrer Wirksamkeit irreführend ist, indem er diese Risiken verharmlost oder sogar negiert, ohne jedoch zwingend allgemeinen Charakter zu haben (Anschluss an EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-296/23, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 48] - dm-Drogerie Markt).

    Rn. 9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-296/23, GRUR 2024, 1226 = WRP 2024, 908 - dm-Drogerie Markt):.

    Rn. 27 bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO dahin auszulegen, dass der Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne dieser Bestimmung jeden Hinweis in der Werbung für Biozidprodukte umfasst, der - wie die in dieser Bestimmung genannten Angaben - diese Produkte in einer Art und Weise darstellt, die hinsichtlich der Risiken dieser Produkte für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder ihrer Wirksamkeit irreführend ist, indem er diese Risiken verharmlost oder sogar negiert, ohne jedoch zwingend allgemeinen Charakter zu haben (EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 48] - dm-Drogerie Markt).

    Rn. 28 Aus dem Wortlaut von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO ergibt sich, dass die Gemeinsamkeit der in dieser Bestimmung aufgezählten Angaben darin besteht, dass sie die Risiken von Biozidprodukten für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder hinsichtlich ihrer Wirksamkeit verharmlosen oder diese Risiken sogar negieren, ohne jedoch einen zwingenden allgemeinen Charakter zu haben (EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 33] - dm-Drogerie Markt).

    Die in Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO genannten Angaben einschließlich der "ähnlichen Hinweise" stellen Beispiele für Angaben dar, die hinsichtlich dieser Risiken offensichtlich irreführend sind und für die daher das in Art. 72 Abs. 3 Biozid-VO vorgesehene Verbot der Verwendung in der Werbung für Biozidprodukte gilt (vgl. EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 37 f.] - dm-Drogerie Markt).

    Rn. 30 Dabei kann sowohl ein allgemeiner als auch ein spezifischer Hinweis hinsichtlich der mit der Verwendung von Biozidprodukten verbundenen Risiken offensichtlich irreführend sein, indem er die Risiken dieser Biozidprodukte für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder hinsichtlich ihrer Wirksamkeit verharmlost oder diese Risiken sogar negiert, so dass ein allgemeiner Charakter für die Feststellung, ob ein Hinweis, der sich auf ein Biozidprodukt bezieht, unter den Begriff "ähnliche Hinweise" im Sinne von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO fällt, nicht von Belang sein kann (vgl. EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 39] - dm-Drogerie Markt).

    Solche Angaben können eine übermäßige, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung dieser Produkte fördern, was dem Ziel zuwiderläuft, ihren Einsatz zu minimieren (vgl. EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 44 f.] - dm-Drogerie Markt).

    Die Betonung der positiven Eigenschaft kann zudem in Widerspruch zu dem von der Biozidverordnung verfolgten Ziel, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren, zu einer übermäßigen Verwendung des Desinfektionsmittels führen (vgl. auch EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 46] - dm-Drogerie Markt).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Die Klägerin hat die Bewerbung als "Hautfreundlich" neben den ebenfalls beanstandeten Angaben "ökologisches Universal-Breitband-Desinfektionsmittel" und/oder "Bio" im Wege der kumulativen Klagehäufung zu einem separaten Klageziel gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 [juris Rn. 25] - Biomineralwasser).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 243/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Öko-Verordnung: …

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verstöße gegen Marktverhaltensregelungen, die den Schutz der Gesundheit der Verbraucher bezwecken, ohne weiteres geeignet, die Interessen der Verbraucher im Sinne von § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - I ZR 243/14, GRUR 2016, 833 [juris Rn. 11] = WRP 2016, 858 - Bio-Gewürze I, mwN).
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung …

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Das Berufungsgericht hat die Zulassung der Revision im Entscheidungssatz und in den Entscheidungsgründen wirksam auf diese Frage beschränkt (zu den Voraussetzungen vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2021 - I ZR 248/19, NJW 2022, 52 [juris Rn. 14] mwN).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 108/22

    Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich"

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Rn. 8 Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 20. April 2023 - I ZR 108/22, GRUR 2023, 831 = WRP 2023, 820 - Hautfreundliches Desinfektionsmittel I):.
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2022 - 6 U 95/21

    Desinfektionsmittel, Werbung für Desinfektionsmittel II - Wettbewerbsrechtlicher …

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das erstinstanzliche Urteil insoweit teilweise abgeändert, als es den Unterlassungsantrag hinsichtlich der Werbeaussage "Hautfreundlich" abgewiesen hat (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 1620).
  • LG Karlsruhe, 25.03.2021 - 14 O 61/20

    Werbung mit "Ökologisch" bei Desinfektionsmitteln widersinnig

    Auszug aus BGH, 10.10.2024 - I ZR 108/22
    Rn. 7 Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Karlsruhe, Urteil vom 25. März 2021 - 14 O 61/20 KfH, juris).
  • OLG Hamm, 12.05.2026 - 4 UKl 3/25

    Dr. Rick & Dr. Nick - Betreiber haften für KI-Quatsch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht hierfür bereits die Verwendung der "und/oder"-Verknüpfung aus, ohne dass die einzelnen Klageziele - wie hier - durch unterschiedliche Buchstaben oder Nummern im Klageantrag dargestellt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22 - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II, Rn. 13, juris mwN;… Urteil vom 25. Juni 2020 - I ZR 96/19 - LTE-Geschwindigkeit, Rn. 25, juris;… Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser, BGHZ 194, 314-339, Rn. 25; Büscher, Das Zusammenwirken von Klageantrag, Lebenssachverhalt, Streitgegenstand, Rechtskraft und Reichweite des Unterlassungsgebots, GRUR 2026, 11 (13), beck-online mwN).
  • BGH, 23.01.2025 - I ZR 197/22

    Desinfektionsschaum - Zulässigkeit der Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit …

    Die Angaben "Sanft zur Haut", "Hautfreundliche Produktlösung als Schaum" und "Konsumenten sind überzeugt - 100 % bestätigen die Hautverträglichkeit" in der Werbung für ein Biozidprodukt stellen Angaben dar, die als "ähnliche Hinweise" unter das Verbot des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012 fallen (Fortführung von EuGH…, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-296/23, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 48] - dm-Drogerie Markt; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22, GRUR 2024, 1736 - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II).

    Dem konkret angesprochenen Verkehrskreis kommt im Rahmen des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012 keine Relevanz zu, weil der Vorschrift eine abstrakte Irreführungsgefahr zugrunde liegt und es daher nicht auf eine konkrete Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise im Einzelfall ankommt (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22, GRUR 2024, 1736 [juris Rn. 29] - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II).

    Auf eine konkrete Irreführung im Einzelfall kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22, GRUR 2024, 1736 [juris Rn. 29] = WRP 2024, 1484 - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II).

    Die Betonung positiver Eigenschaften kann zudem in Widerspruch zu dem von der Biozidverordnung verfolgten Ziel, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren, zu einer übermäßigen Verwendung des Desinfektionsmittels führen (…zur Angabe "Hautfreundlich" vgl. EuGH, GRUR 2024, 1226 [juris Rn. 46] - dm-Drogerie Markt; BGH, GRUR 2024, 1736 [juris Rn. 32] - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II).

    Da die in Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO genannten Angaben einschließlich der "ähnlichen Hinweise" eine abstrakte Irreführungsgefahr begründen, bedarf es keiner tatgerichtlichen Feststellungen zu einer konkreten Irreführung durch die streitgegenständlichen Angaben (vgl. BGH, GRUR 2024, 1736 [juris Rn. 32] - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II).

    Unabhängig davon, ob insofern überhaupt ein vom Durchschnittsverbraucher abweichendes Verständnis zu erwarten ist, kommt dem konkret angesprochenen Verkehrskreis im Rahmen des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO keine Relevanz zu, weil der Vorschrift eine abstrakte Irreführungsgefahr zugrunde liegt und es daher nicht auf eine konkrete Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise im Einzelfall ankommt (vgl. BGH, GRUR 2024, 1736 [juris Rn. 29] - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II).

  • BGH, 06.02.2025 - I ZR 40/24

    Essigspray EXTRA STARK - Wettbewerbswidrige Werbung für Reinigungsmittel: Verstoß …

    Ist das der Fall, wird sich das Berufungsgericht bei der Überprüfung des vom Landgericht ausgesprochenen Verbots eines Angebots des streitgegenständlichen Produkts mit den Angaben "hochwirksame und gleichzeitig umweltfreundliche Mischung" und/oder "Naturhygiene" (Tenor Ziffer 1 a) wegen eines Verstoßes gegen Art. 69 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Biozid-VO gegebenenfalls an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats zu der Frage orientieren müssen, welche Angaben als "ähnliche Hinweise" vom Verbot des Art. 69 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Biozid-VO erfasst werden (zu Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Biozid-VO vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-296/23, GRUR 2024, 1226 = WRP 2024, 908 - dm-Drogerie Markt; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22, GRUR 2024, 1736 [juris Rn. 27 bis 31] = WRP 2024, 1484 - Hautfreundliches Desinfektionsmittel II;… Urteil vom 23. Januar 2025 - I ZR 197/22, juris Rn. 30 bis 34 - Desinfektionsschaum).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht