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| OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 2 U 132/96 |
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UWG § 3
Papierfundstellen
- WRP 1997, 358
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer …
Rn. 42 Während Bedingungen, Befristungen, Widerrufs- und Kündigungsrechte grundsätzlich die Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung des Schuldners in Frage stellen, gilt dies deshalb nicht für die Verteidigung des schuldnerischen Rechtsstandpunktes (vgl. OLG Stuttgart, WRP 1997, 358, 361 und 1219, 1223;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. A. 2011, Kap. 8, Rn. 31). - OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform …
Gleichwohl kann die zum Erlöschen gebrachte oder sonst "aufgehobene" Wiederholungsgefahr erneut entstehen (nicht "wieder aufleben", so aber Köhler in GK/UWG [1991] Vor § 13, 69;… dagegen Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 61) und dann einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch wieder begründen (…vgl. hierzu Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl 293 a), wenn trotz Unterlassungserklärung etwa ein erneuter Wettbewerbsverstoß begangen wird (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 293 a;… Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 62 und 65;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 9) oder eine Erstbegehungsgefahr vorliegt (…Baumbach/Hefermehl a.a.O.; 271;… Melullis a.a.O. 597;… Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 62), etwa wenn der Verletzer sich von der Unterlassungserklärung lossagt (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 271, 272;… Köhler a.a.O. Vor § 13, 11) oder wenn der Verletzer trotz Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe seinen Rechtsstandpunkt aufrechterhält (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 272) und sich auch im Rechtsstreit der Berechtigung der Handlung berühmt (…Baumbach/Hefermehl a.a.O. 301;… Teplitzky a.a.O. Kap. 10, 9 und 12), es sei denn, er bringt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Berühmung ausschließlich der Rechtsverteidigung dienen und nicht die Inanspruchnahme des Rechts erneuter Begehung bedeuten soll (BGH NJW-RR 92, 618; Senat WRP 97, 358, 361/62).
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