Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: kann eine zurückgenommene Rüge noch einmal erhoben werden?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschreibung des Betriebs einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber; Ausschluss eines Bewerbers mangels Vorlage der geforderten Referenzen im Rahmen eines Vergabeverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nochmalige Erhebung einer zurückgenommenen Rüge
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 25.06.2001 - 1/SVK/55-01
- OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 6/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VK Sachsen, 25.06.2001 - 1/SVK/55-01
Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist zu beachten
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 6/01
olgdresden-wverg0006-01 Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0006/01 1/SVK/55-01 VK Sachsen verkündet am 17.08.2001.hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Dresden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. August 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Bastius, Richter am Oberlandesgericht Piel und Richter am Landgericht Goebel beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.07.2001 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 25.06.2001 - 1/SVK/55-01 - wird zurückgewiesen.
- OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 3/01
Umfang der Prüfungskompetenz der Vergabekammer im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 6/01
Der rügebedürftige Vergabeverstoß, wenn denn ein solcher vorgelegen hat, lag mithin nicht erst in der Ausschlussentscheidung vom Mai 2001; diese setzte vielmehr lediglich konsequent die Vergabebedingungen um, welche die Antragstellerin unbeanstandet gelassen hatte (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001, 1 Verg 3/01, Umdruck Seite 11 f.) 3. Es spricht, worauf der Senat ergänzend hinweist, im vorliegenden Fall ungeachtet der Frage einer rechtzeitigen Rüge im Übrigen alles dafür, dass das Nachprüfungsbegehren der Antragstellerin auch in der Sache ohne Erfolg hätte bleiben müssen. - OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 5/01
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 6/01
Jedenfalls hat die Antragstellerin (unter gleichzeitiger entsprechender Mitteilung an die Vergabestelle) mit Schreiben vom 08.06.2001 ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet, nachdem eine Zuschlagsentscheidung im Hinblick auf ein zuvor von einem anderen Mitbieter initiiertes weiteres Nachprüfungsverfahron (vgl. WVerg 5/01) bis dahin unterblieben war.
- OLG Bremen, 18.05.2006 - Verg 3/05
Europarechtswidrigkeit des Ausschlusses von Eiwendungen im …
Jedenfalls ist nach Auffassung der Antragstellerin der Rechtsstreit im Hinblick darauf, dass das OLG Düsseldorf (Beschluss v. 13.11.2000, Verg 18/2000) sowie das OLG Dresden (Beschluss v. 17.08.01; WVerg 0006/01) bei der Erkennbarkeit im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB allein auf den "aussagekräftigen Inhalt der Bekanntmachung" abstellten, eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB an den Bundesgerichtshof vorzunehmen. - OLG Dresden, 25.02.2014 - Verg 9/13
Nachprüfungsverfahren zum Wettbewerb Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal
Denn auch wenn man die zweite Alternative vorbehaltlich einer möglichen Verwirkung grundsätzlich bejaht, müsste der Bieter die neuerliche Rüge innerhalb der Rügefrist des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB erheben (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17.08.2001, WVerg 6/01). - OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 5/01
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch
Mit einem solchen Inhalt wäre die Rüge am 28.05.2001 seit langem verfristet gewesen, und zwar sowohl nach Satz 1 als auch nach Satz 2 von § 107 Abs. 3 GWB (vgl. im Einzelnen den Senatsbeschluss vom 17.08.2001 in dem die gleiche Ausschreibung betreffenden Parallelverfahren WVerg 6/01 zu dem dort gleichgelagerten Problem).
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