Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17410
VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10 (https://dejure.org/2011,17410)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2011 - 7 K 1535/10 (https://dejure.org/2011,17410)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 7 K 1535/10 (https://dejure.org/2011,17410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Jurist"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absolvent hat keinen Anspruch auf Erlass einer Satzung zur nachträglichen Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Jurist" aufgrund erfolgreich absolvierter erster juristischer Staatsprüfung; Anspruch gegenüber der Hochschule auf Erlass einer Satzung zur nachträglichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WissR 2011, 220 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01

    Akademischer Titel; Altfall; Berufsbild; "Diplom-Jurist"; Hochschulstudium; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Für diesen Personenkreis werde bei Personalentscheidungen in erster Linie auf das Alter, die Berufs- und Lebenserfahrung und den Werdegang abgestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002 - 6 C 11/01 -, BVerwGE 116, 490).

    Es ist nicht ersichtlich, dass § 35 Abs. 2 LHG davon abweichend einen Auftrag der Hochschulen enthalten könnte, bei der Neueinführung eines Hochschulgrades dessen Verleihung auch an Personen zu erwägen, die die Hochschule nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums bereits verlassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002, a.a.O.).

    Rn. 25 Zwar wird das Grundrecht der Berufsfreiheit durch die Verleihung eines Hochschulgrades berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002, a.a.O.).

    Eine solche Verpflichtung wäre allenfalls in Betracht zu ziehen, wenn das Unterbleiben derartiger Änderungen oder Ergänzungen die Wahl und/oder die Ausübung des Berufs unverhältnismäßig erschwerte (BVerwG, Urteil vom 22.02.2002, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 29.01.2001 - 3 R 230/00

    Verleihung des Grades eines Diplom-Juristen; Anspruch auf die unmittelbare …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Im Hinblick auf den weiten Entschließungs- und Gestaltungsspielraum, der der Beklagten als untergesetzlicher Normgeberin im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zukommt, stellt sich das Unterlassen der Normsetzung erst dann als rechtswidrig dar, wenn dies in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung und der entsprechend zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Saarlouis, Urteil vom 29.01.2001 - 3 R 230/00 -, juris, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG).

    Es kann vorliegend davon ausgegangen werden, dass die Verleihung eines Hochschulgrades in Anbetracht der damit verbundenen beruflichen Verwertungsmöglichkeiten zumindest auch dem Interesse einzelner Studenten dient (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 29.01.2001, a.a.O.).

    Auch wenn einem Diplom keine unmittelbar berufszulassende Bedeutung zukommt, enthält es eine den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührende mittelbare Berufsregelung (OVG Saarlouis, Urteil vom 29.01.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Rechtsschutz gewährleistet das Grundgesetz nicht nur gegen die mit höherrangigem Recht unvereinbaren Rechtsetzungsakte des - im Rang unterhalb des parlamentarischen Gesetzgebers stehenden - Normgebers, es schließt Rechtsschutz auch gegen ein mit höherrangigem Recht unvereinbares normgeberisches Unterlassen ein (BVerwG, Urteile vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 - und vom 04.07.2002 - 2 C 13/01 -, beide juris).

    § 43 Abs. 2 VwGO ist seinem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Anerkannt ist, dass aus dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium folgt (BVerfG, Urteil vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 - und - 1 BvL 25/71 -, BVerfGE 33, 303).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Rn. 11 Gegen die Untätigkeit des Normgebers ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115/86 -, juris).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Art. 12 Abs. 1 GG konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller Leistung und Existenzerhaltung und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (BVerfG, Beschluss vom 29.10.1997 - 1 BvR 780/87 -, BVerfGE 97, 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung - …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Rechtsschutz gewährleistet das Grundgesetz nicht nur gegen die mit höherrangigem Recht unvereinbaren Rechtsetzungsakte des - im Rang unterhalb des parlamentarischen Gesetzgebers stehenden - Normgebers, es schließt Rechtsschutz auch gegen ein mit höherrangigem Recht unvereinbares normgeberisches Unterlassen ein (BVerwG, Urteile vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 - und vom 04.07.2002 - 2 C 13/01 -, beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1994 - 15 A 2449/91

    Normerlaßklage; Kommunalrecht; Aufwandsentschädigung; Fraktionsvorsitzender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Darüber hinaus entspricht die Form des Feststellungsbegehrens besser dem im Gewaltenteilungsgrundsatz begründeten Gedanken, dass auf die Entscheidungsfreiheit der rechtssetzenden Organe gerichtlich nur in dem für den Rechtsschutz unumgänglichen Umfang eingewirkt werden darf (…BVerwG a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 14.06.1994 - 15 A 2449/91 -, NVwZ-RR 1995, 105).
  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 2.70

    Zulassung zur Abschlussprüfung für Diplom-Volkswirte ohne Studium der …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10
    Vom Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst ist auch die Möglichkeit, die Ausbildung durch eine Prüfung abzuschließen (BVerwG, Urteil vom 07.09.1973 - VII C 2/70 -, BVerwGE 44, 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2012 - 9 S 1904/11

    Verleihung des Hochschulgrades "Diplomjurist" nach bestandener Erster …

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Februar 2011 - 7 K 1535/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 14 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16.02.2011 - 7 K 1535/10 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 24.06.2009 und ihren Widerspruchsbescheid vom 02.06.2010 aufzuheben und festzustellen, dass die Beklagte zum Erlass einer Diplomierungssatzung mit Rückwirkung auf den 01.03.2005 verpflichtet sei, auf deren Grundlage ihm der Titel eines Diplomjuristen zu verleihen sei.

    Rn. 18 Dem Senat liegt die Behördenakte der Beklagten sowie die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (7 K 1535/10) vor.

  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/13
    Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Exmatrikulation des Klägers ist § 13 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I S. 318), in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage einer Exmatrikulation maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - 1 K 1054/08 -, WissR 2011, 220, juris Rn. 27 m.w.N.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 (GVBl. I Nr. 35); die am 30. April 2014 in Kraft getretene Neufassung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18) findet vorliegend keine Anwendung.
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/12

    Hochschulrecht

    Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Exmatrikulation des Klägers ist § 13 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I S. 318), in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage einer Exmatrikulation maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - 1 K 1054/08 -, WissR 2011, 220, juris Rn. 27 m.w.N.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 (GVBl. I Nr. 35); die am 30. April 2014 in Kraft getretene Neufassung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18) findet vorliegend keine Anwendung.
  • VG Cottbus, 08.05.2013 - 1 K 334/12

    Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung …

    Rn. 16 1. Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Exmatrikulation des Klägers ist § 13 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I S. 318), in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sach- und Rechtslage einer Exmatrikulation maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - 1 K 1054/08 -, WissR 2011, 220, juris Rn. 27 m.w.N.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 (GVBl. I Nr. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Karlsruhe
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht