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OLG Bremen, 21.09.2012 - Ws 127/12 (2 Ws 130/12) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. September 2012 - Ws 127/12 (2 Ws 130/12) (https://dejure.org/2012,103987)
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen , S. 141 (Leitsatz)
StPO § 116 Abs. 3
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen
Zu berücksichtigen sind hierbei bestimmte Indiztatsachen, die entsprechende Schlussfolgerungen zulassen, so die Vorverurteilungen des Beschuldigten, die Abstände zwischen den Taten, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 21.09.2012 Ws 127/12 und vom 17.06.2010 Ws 78/10, 79/10 m.w.N.).Bei der vorliegenden Fallkonstellation, nämlich einer erfolgreichen weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft, hat der Beschuldigte seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. Beschluss des Hans. OLG Bremen vom 21.09.2012 Ws 127/12 mwN).
- OLG Bremen, 01.03.2013 - 1 Ws 5/13
Untersuchungshaft bei heranwachsenden Beschuldigten
Zu berücksichtigen sind hierbei bestimmte Indiztatsachen, die entsprechende Schlussfolgerungen zulassen, so die Vorverurteilungen des Beschuldigten, die Abstände zwischen den Taten, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 21.09.2012 - Ws 127/12 und vom 17.06.2010 - Ws 78/10, 79/10 m.w.N.).Bei der vorliegenden Fallkonstellation, nämlich einer erfolgreichen weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft, hat der Beschuldigte seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. Beschluss des Hans. OLG Bremen vom 21.09.2012 - Ws 127/12 mwN).