Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Öffentliche Zustellung, Ladung, Wirksamkeit, Ausländer
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 230 Abs 2; ZPO § 186 Abs. 2
Voraussetzungen für einen Sitzungshaftbefehl gegen einen der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Angeklagten bei öffentlicher Ladungszustellung
- rewis.io
Beschwerde, Hauptverhandlung, Haftbefehl, Angeklagter, Zustellung, Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Strafkammer, Angeklagten, Feststellung, Kenntnis, Ladung, Deutschkenntnisse, nicht ausreichend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Damit ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Angeklagter bei einer öffentlichen Zustellung Kenntnis davon erlangen kann, dass ihm eine Ladung zu einem Termin zugestellt werden soll, er das zuzustellende Schriftstück einsehen kann und ihm bei ...
- rechtsportal.de
Anforderungen an die öffentliche Zustellung einer Ladung an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Unwirksamkeit der öffentlichen Ladung - Übersetzung für Ausländer muss man mit aushängen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 24
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 05.02.2007 - 4 Ws 391/06
Strafverfahren: Fehlender Hinweis auf mögliche Rechtsnachteile in der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21
Fehlt dieser Hinweis, ist die Zustellung unwirksam (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05. Februar 2007, 4 Ws 391/06, juris). - OLG Bremen, 28.04.2005 - Ws 15/05
Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21
Bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist es aber für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO erforderlich, bei der Ladung zur Hauptverhandlung jedenfalls die Warnung über die drohenden Maßnahmen im Falle des unentschuldigten Ausbleibens in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Bremen, Beschluss vom 28.4.2005, Ws 15/05, beck-online; OLG Dresden Beschluss vom 14.11.2007, 1 Ws 288/07, beck-online;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 230, Rn 21a, § 216 Rdn. 4;… Gmel in KK-StPO, 8. Auflage, § 216 Rn 5, 230 Rn 10). - OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21
Bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist es aber für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO erforderlich, bei der Ladung zur Hauptverhandlung jedenfalls die Warnung über die drohenden Maßnahmen im Falle des unentschuldigten Ausbleibens in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Bremen, Beschluss vom 28.4.2005, Ws 15/05, beck-online; OLG Dresden Beschluss vom 14.11.2007, 1 Ws 288/07, beck-online;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 230, Rn 21a, § 216 Rdn. 4;… Gmel in KK-StPO, 8. Auflage, § 216 Rn 5, 230 Rn 10). - OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07
Ladung eines der deutschen Schriftsprache nicht mächtigen Ausländers zur …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21
Bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist es aber für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO erforderlich, bei der Ladung zur Hauptverhandlung jedenfalls die Warnung über die drohenden Maßnahmen im Falle des unentschuldigten Ausbleibens in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Bremen, Beschluss vom 28.4.2005, Ws 15/05, beck-online; OLG Dresden Beschluss vom 14.11.2007, 1 Ws 288/07, beck-online;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 230, Rn 21a, § 216 Rdn. 4;… Gmel in KK-StPO, 8. Auflage, § 216 Rn 5, 230 Rn 10).
- OLG Hamburg, 08.03.2023 - 1 Rev 31/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Da dem Angeklagten bereits wegen fehlender Belehrung nach § 35a Satz 2 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom 7. Juni 2022 zu gewähren ist, kommt es nicht mehr darauf an, dass im vorliegenden Fall die Ausführung der öffentlichen Zustellung wegen Fehlens des nach § 186 Abs. 2 Satz 4 ZPO n.F. (§ 186 Abs. 2 Satz 5 ZPO a.F.) vorgeschriebenen Hinweises mangelhaft war (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschl. v. 9. Aug. 2021 - 3 Ws 684/21 - Rn. 28, NStZ-RR 2022, 24-25, "juris"; OLG Stuttgart, Beschl. v. 5. Feb. 2007 - 5 Ws 291/06 - "juris"; vgl. auch: KG, Beschl. v. 19. Sept. 2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11) - Rn. 8, "juris"; OLG Stuttgart, Beschl. v. 5. Feb.