Rechtsprechung
| OLG Bremen, 06.06.2006 - Ws 107/06 (BL 111/06) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,95363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 215 (Leitsatz)
StPO § 275
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei …
Die hierfür erforderliche Sachverhaltsschilderung kann deshalb weder ganz noch teilweise durch eine Bezugnahme auf den Akteninhalt oder auf dem Antrag oder der Beschwerdeschrift beigefügte Anlagen oder frühere Stellungnahmen oder Anträge ersetzt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 107/06; OLG Celle NJW 2008, 2202 f. und 1463 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. OLG Bamberg OLGSt StPO § 172 Nr. 47;… vgl. auch Meyer-Goßner § 172 Rn. 30 m.w.N.). - OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15
Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer …
Die hierfür erforderliche Sachverhaltsschilderung kann deshalb weder ganz noch teilweise durch eine Bezugnahme auf den Akteninhalt oder auf dem Antrag oder der Beschwerdeschrift beigefügte Anlagen oder frühere Stellungnahmen oder Anträge ersetzt werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 05.03.2007 - 1 Ws 107/06; OLG Celle NJW 2008, 2202 und 1463 sowie st.Rspr. des Senats, vgl. u. a. OLG Bamberg OLGSt StPO § 172 Nr. 47 und wistra 2012, 279). - OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08
Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in …
Eine solche Bezugnahme ist - und zwar auch hinsichtlich der gebotenen Angaben zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages, namentlich zur Einhaltung der Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO und der Antragsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO sowie zur Antragsbefugnis des Antragstellers - nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung des für sich uneingeschränkt verständlichen und vollständigen Antragsvorbringens dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 107/06; OLG Celle NJW 2008, 2202 f. und 1463 sowie zuletzt u.a. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 15.09.2008 - 3 Ws 50/08 und vom 29.09.2008 - 3 Ws 12/08;… vgl. auch Meyer-Goßner § 172 Rn. 30 m.w.N.). - OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10 Die Überprüfung von Haftentscheidungen, die während einer laufenden Hauptverhandlung ergehen, durch das Beschwerdegericht ist zur Frage des dringenden Tatverdachts darauf beschränkt, ob das vom Tatgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder verkannt worden sind (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2006 - Ws 107/06 -, 19.05.2008 - Ws 56/08 -, 09.03.2009 - Ws 20/09 - und 15.12.2009 - Ws 197/09 - OLG Karlsruhe StV 2001, 118 [OLG Karlsruhe 26.09.2000 - 3 Ws 196/00] ).
dejure.org
Übersicht OLG Bremen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.