Rechtsprechung
| OLG Bremen, 01.08.1986 - Ws 110/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 524
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene …
Im Übrigen ist ein Rechtsmittel als weitere Beschwerde immer dann unzulässig, wenn bereits zwei Rechtszüge vorangegangen sind, sich die vom Beschwerdegericht getroffene Entscheidung also mit demselben Verfahrensgegenstand befasst hat wie die Entscheidung des unteren Gerichts (so die ständige Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.1986 - Ws 110/86, juris Ls., NStZ 1986, 524; siehe zuletzt auch Beschlüsse vom 12.01.2015 - 1 Ws 103/14 und 23.01.2017 - 1 Ws 151/17; siehe ferner OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.1970 - 5 Ws 139/70, BeckRS 9998, 109463, NJW 1970, 2127; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26.10.2017 - 2 Ws 289/17, juris Rn. 7, NStZ 2018, 239;… KK/Zabeck, 7. Aufl., § 310 StPO Rn. 3;… Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 310 StPO Rn. 10;… Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 310 StPO Rn. 3).Auch daraus, dass der Beschuldigte nicht bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 06.03.2018 beschwert war, sondern dies erstmals durch die auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bremen ergangenen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bremen vom 22.03.2018 erfolgt ist, ergibt sich keine ausnahmsweise Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Abweichung zu den vorstehend dargelegten Grundsätzen (so die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.1986 - Ws 110/86, juris Ls., NStZ 1986, 524; siehe ferner OLG Celle…, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96, juris Rn. 3, MDR 1996, 1284; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 09.03.1992 - 1 Ws 104/92, juris Rn. 4, VRS 83, 198 (1992); OLG Koblenz, Beschluss vom 11.02.1983 - 1 Ws 78/83, juris Ls., VRS 65, 144 (1983);… KK/Zabeck, 7. Aufl., § 310 StPO Rn. 8;… Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 310 StPO Rn. 14 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 310 StPO Rn. 1): Dass die Beschwer für den Beschuldigten sich erst aus der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ergibt, ändert nichts daran, dass es sich hierbei um eine vom Landgericht in zweiter Instanz getroffene Entscheidung handelt.
- BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1793/02
Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
- OLG Hamm, 01.08.2013 - 1 Ws 302/13
Keine Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Beschwerdeverfahren
Rn. 10 Unerheblich ist ebenfalls, ob die Beschwer für den Rechtsmittelführer der weiteren Beschwerde erst durch die Beschwerdeentscheidung eingetreten ist (OLG Bremen NStZ 1986, 524; OLG Hamm NJW 1970, 2127; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; Eschelbach in Graf, StPO, 2. Aufl., § 310 Rdn. 1; Meyer-Goßner, StPO,. - OLG Brandenburg, 22.01.1998 - 2 Ws 306/97
Tod eines Angeklagten als stärkstes Verfahrenshindernis; Rechtsfolgen beim …
Denn eine weitere Beschwerde im Sinne der genannten Vorschrift liegt immer schon dann vor, wenn bereits zwei Rechtsmittelzüge vorangegangen sind, sich die vom Beschwerdegericht getroffene Entscheidung also mit dem gleichen Verfahrensgegenstand befaßt hat wie die Entscheidung des unteren Gerichts, mag die Beschwer für den Rechtsmittelführer der weiteren Beschwerde auch erst durch die Beschwerdeentscheidung eingetreten, er also der Gegner der ursprünglichen Beschwerdeführerin sein (vgl. OLG Bremen, NStZ 1986, 524 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 310 Rdn. 1 ;… KK-Engelhardt, StPO , 3. Aufl., § 3 ,10 Rdn. 1 und 2;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 310 Rdn. 9).
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