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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57599
OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21 (https://dejure.org/2021,57599)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2021 - Ws 1149/21 (https://dejure.org/2021,57599)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - Ws 1149/21 (https://dejure.org/2021,57599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Gegenstandswert, Vermögensarrest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei einem Vermögensarrest gemäß §§ 111e, 111f StPO ist maßgebend für die Wertfestsetzung das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Arrestforderung, wobei die konkrete wirtschaftliche Situation in den Blick zu nehmen ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RVG). ...

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftliches Interesse als Maßstab für Wertfestsetzung beim Vermögensarrest Konkrete wirtschaftliche Situation als Bemessungsgrundlage für Höhe des Vermögensarrests Begrenzung der Höhe des Vermögensarrests auf sichergestellte Beträge Kürzung des Gegenstandswerts um ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Gegenstandswert beträgt mehr als 3,2 Millionen EUR - Festsetzung auf 160.000 EUR

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 356 Js 25662/17
  • OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21
    Dabei können die in Vollziehung des Arrests erfolgten Pfändungen Anhaltspunkte dafür liefern, inwieweit eine durchsetzbare Verfallsanordnung in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 8.11.2018 - III ZR 191/17 m.w.N., Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Auflage, Nr. 4142 VV Rn 42).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Gegenstandswert

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21
    Rn. 11 b. Im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der Anordnung des Vermögensarrests ist ein Abschlag von zwei Dritteln vorzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.1.2008, 3 Ws 560/07; OLG München, Beschluss vom 16.08.2010, 4 Ws 114/10;… BGH a.a.O.;… Burhoff a.a.O.;… Gerold/Schmidt a.a.O., VV 4142 Rn 20), so dass sich ein Gegenstandswert von 157.054,60 EUR ergibt.
  • OLG München, 16.08.2010 - 4 Ws 114/10

    Kostenentscheidung: Bemessung des Gegenstandswertes eines Arrestverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21
    Rn. 11 b. Im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der Anordnung des Vermögensarrests ist ein Abschlag von zwei Dritteln vorzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.1.2008, 3 Ws 560/07; OLG München, Beschluss vom 16.08.2010, 4 Ws 114/10;… BGH a.a.O.;… Burhoff a.a.O.;… Gerold/Schmidt a.a.O., VV 4142 Rn 20), so dass sich ein Gegenstandswert von 157.054,60 EUR ergibt.
  • OLG Nürnberg, 31.08.2021 - Ws 718/21
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2021 - Ws 1149/21
    Auf die Beschwerde der Nebenbeteiligten hat der Senat mit Beschluss vom 31.08.2021 (Ws 718/21) den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25.05.2021 sowie den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.07.2018 aufgehoben und der Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Nebenbeteiligten dadurch entstandenen Auslagen auferlegt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.06.2024 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Gegenstandswert für die Vergütung eines Verteidigers bei der Abwehr eines …

    Im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der Anordnung des Vermögensarrests ist ein Abschlag von zwei Dritteln vorzunehmen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - Ws 1149/21 m. w. N.; OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2019 - 2 Ws 50/19; KG Berlin, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 1 Ws 49/18).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 - 12 KLs 506 Js 609/22

    Freigesprochenen, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Vermögensarrest, Antrag …

    Da es sich bei dem Arrest um eine vorläufige Maßnahme handelt, ist auf den so geschätzten Wert ein Abschlag auf - regelmäßig - ein Drittel vorzunehmen (BGH, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 191/17; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.12.2021 - Ws 1149/21; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 20.06.2024 - 18 KLs 104 Js 10095/22; Burhoff, ZWH 2022, 123, 126 mwN).
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