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| OLG Bremen, 17.09.2012 - Ws 133/12 (2 Ws 104/12) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. September 2012 - Ws 133/12 (2 Ws 104/12) (https://dejure.org/2012,103989)
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 15 (Leitsatz)
StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Widerruf einer Bewährung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Jedoch kann eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die in Rede stehende Tat durch nachträgliche Verlängerung rückwirkend in die Bewährungszeit fällt und der Verurteilte bei Begehung der Nachtat trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.09.2012 - Ws 133/12; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 25; ; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 11 ff., NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41).
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