Rechtsprechung
| OLG Bremen, 19.01.2010 - Ws 177/09 (2 Ws 172/09) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - Ws 177/09 (2 Ws 172/09) (https://dejure.org/2010,54418)
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 260 (Leitsatz)
StPO § 454 Abs. 1 Satz 3
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 16.01.2013 - 1 Ws 69/12
Schmerzensgeld, Adhäsionsverfahren, Gegenstandswert
Das ist bei Adhäsionsklagen in der Regel die Höhe des (ursprünglich) geltend gemachten oder bestrittenen Anspruchs (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 Ws 177/09 - und vom 21. April 2009 - 1 Ws 45/09 -).Denn die Bedeutung einer gerichtlichen Feststellungsentscheidung ist zwangsläufig größer, wenn der Schaden in absehbarer Zeit droht (vgl. Senat, Beschluß vom 25. März 2010 - 1 Ws 177/09 -).
- OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 1 Ws 14/13
Strafaussetzung zu Bewährung: Mindestanforderungen an ein Prognosegutachten
Abweichend von der Regel des § 309 Abs. 2 StPO wird es vielmehr Aufgabe der Strafvollstreckungskammer sein, diese selbst zu beheben, zumal eine erneute mündlichen Anhörung des Verurteilten nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO durchzuführen sein wird (vgl. Senat, Beschluss vom 24.07.2009, 1 Ws 177/09; StV 1999, 384; OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.02.2006 - 2 Ws 27/06).
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