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| OLG Bremen, 22.02.2013 - Ws 21/13 (2 Ws 13/13) |
Zitiervorschläge
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - Ws 21/13 (2 Ws 13/13) (https://dejure.org/2013,81906)
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 40 (Leitsatz)
StGB § 57 Abs. 1
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 12.01.2016 - 1 RVs 251/15
Ausreichende Entschuldigung des Fernbleibens von der Berufungsverhandlung wegen …
Besteht aus Sicht der Klinikärzte Anlass, einen Patienten mehrtägig stationär aufzunehmen - und sei es nur zur Überwachung und Abklärung des Krankheitsbildes -, ist es ihm grundsätzlich nicht zumutbar, das Krankenhaus zu verlassen, um einen Gerichtstermin wahrzunehmen (vgl. dazu SenE v. 12.03.2013 - III-1 Ws 21/13 - und auch OLG Jena B. v. 12.04.2006 - 1 Ws 82/06 -, zitiert nach juris). - OLG Celle, 06.10.2025 - 1 Ws 156/25 Denn nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung - auch dieses des Senats - kann nach Maßgabe von § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG i.V.m. § 28 Abs. 2 StPO die Entscheidung über den Befangenheitsantrag nur zusammen mit der dem Verfahren zugrunde liegen Hauptsache angefochten werden (OLG Celle, ZfStrVo 1999, 56; Beschl. v. 19. Februar 2013 - 1 Ws 21/13 (StrVollz); vgl. auch KG, Beschl. v. 24.5.2018 - 2 Ws 83/18 Vollz; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1996, 352; OLG Hamburg, StraFo 2008, 520; OLG Hamm, Beschl. v. 26.1.2023 - 1 Vollz (Ws) 57/23; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.1.1985 - 1 Ws 4/85; OLG Koblenz, Beschl. v. 20.6.2016 - 2 Ws 250/16 Vollz; OLG Rostock, Beschl. v. 13.8.2010 - I Vollz (Ws) 9/10; OLG Stuttgart, NStZ 1985, 524 [OLG Stuttgart 06.08.1985 - 4 Ws 246/85]).
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