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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.11.1989 - Ws 526/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4193
OLG Bamberg, 30.11.1989 - Ws 526/89 (https://dejure.org/1989,4193)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.11.1989 - Ws 526/89 (https://dejure.org/1989,4193)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. November 1989 - Ws 526/89 (https://dejure.org/1989,4193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 202
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 12.07.2001 - 2 Ws 580/01

    Vorschaltbeschwerde, Beschwerdefrist, Einhaltung, Klageerzwingung, …

    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht aus der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, es genüge, wenn sich die Einhaltung der Beschwerdefrist - ohne Rückgriff aufdie Akten - zwar nicht aus dem Antrag selbst, aber durch einen "einfachen Blick" in die ihm zur Ergänzung und Verdeutlichung beigefügten Anlagen ersehen lasse (vgl. OLG Hamm in VRS 98, 435, 437; OLG Bamberg in NStZ 1990, 202).
  • OLG Koblenz, 05.03.2007 - 1 Ws 107/07

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Antragsschrift

    Der Mitteilung des Eingangs der Beschwerde bedarf es nicht, wenn sich aus der Antragsschrift das Datum des Eingangs der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift entnehmen lässt, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden kann (BVerfG, 8. Oktober 2003, 2 BvR 1465/01, NJW 2004, 1585; BVerfG, 14. Januar 2005, 2 BvR 1486/04, NStZ-RR 2005, 176; BverfG, 27. April 2006, 2 BvR 430/04, EuGRZ 2006, 308; nach OLG Bamberg, 30. November 1989, Ws 526/89, NStZ 1990, 202 genügt es, wenn sich das zumindest den beigefügten Anlagen entnehmen lässt (a.A. OLG Hamm, 12. Mai 1997, 2 Ws 68/97, NStZ-RR 1997, 308)).

    Darüber hinaus ist weder in der Antragsschrift noch in beigefügten Anlagen (s. dazu OLG Bamberg NStZ 1990, 202; a.A. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 308) das Datum des Eingangs seiner Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wenigstens das Absendedatums bzw. der Tag der Abfassung der Beschwerdeschrift angegeben, aus denen unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftsabläufe und Postlaufzeiten auf einen fristgerechten Eingang geschlossen werden könnte (…BVerfG a.a.O. und NStZ-RR 2005, 176).

  • OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 1 Ws 298/08

    Klageerzwingungsverfahren: Formlos übersandter Beschwerdebescheid der …

    Dem Antrag müssen sich auch die Daten entnehmen lassen, welche die Einhaltung der einmonatigen Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO begründen; notfalls muss das Oberlandesgericht diese Daten dem als Anlage beigefügten Beschwerdebescheid entnehmen, wenn dieser einen Eingangsvermerk oder Eingangsstempel enthält (OLG Bamberg NStZ 1990, 202; OLG Koblenz, Beschluss vom 05. März 2007 - 1 Ws 107/07, zitiert nach Juris;… Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 172 RdNr. 38).
  • OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Rn. 6 Vereinzelt wird in der Rechtsprechung auch die vom Senat nicht geteilte Auffassung vertreten, daß es für die Prüfung der Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrages genügt, wenn die Wahrung der Fristen des § 172 Abs. 1 und 2 StPO ohne Rückgriff auf die Akten aus der Antragsschrift i.V.m. deren Anlagen zu ersehen ist (vgl. OLG Bamberg NStZ 1990, 202).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 1 Ws 1060/92
    Denn die Erfolgsaussicht des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hängt zunächst davon ab, daß die formellen Voraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag, zu denen auch die Einhaltung der Fristen des vorgeschalteten Verfahrens gehören, erfüllt sind (für die Frist gemäß § 172 Abs. 1 Satz1 StPO : Senatsbeschlüsse v. 17.3.1987 - 1 Ws 169/87; v. 23.9.1987 - 1 Ws 729/87; v. 19.11.1991 in JMBL NRW 1992, 106 = VRS 82, 352; OLG Karlsruhe in NStZ 1982, 520; OLG Stuttgart in JZ 1983, 394 = MDR 1984, 73; KG in JR 1989, 260;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Auflage, § 172 Rdn. 27;… LR-Rieß, StPO , 24. Aufl., § 172 Rdn. 145;… aA.: KK-Müller, StPO , 2. Aufl., § 172 Rdn. 38; OLG Bamberg in NStZ 1990, 202 = NStE Nr. 33 zu § 172 StPO ; OLG Celle in OLGSt Nr. 26 zu § 172 StPO = NJW 1990, 60).
  • OLG Celle, 26.07.1989 - 1 Ws 174/89
    Zu den Förmlichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens, insbesondere zu den Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags vgl. auch die Beschlüsse des OLG Bamberg vom 9.2.1989 ( Ws 575/88, in NStZ 1989, 543 ), vom 9.3.1989 ( Ws 463/88, in NStZ 1989, 543 ), vom 14.4.1989 ( Ws 127/89, in NStZ 1989, 544 ) Ä jeweils mit Anmerkung von Rieß, NStZ 1989, 545 Ä sowie den Beschluß des OLG Bamberg vom 30.11.1989 (Ws 526/88, in NStZ 1990, 202 ).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ws 604/98

    Klageerzwingungsverfahren, unbegründeter Antrag, Unbegründetheit, Darstellung der …

    Im vorliegenden Fall läßt sich den lediglich 6-seitigen Anlagen - die Bescheide der Staatsanwaltschaft bzw. des Generalstaatsanwalts - ohne weiteres das Eingangsdatum des Einstellungsbescheids - 29.05.1998 - und das Datum der dagegen gerichteten Beschwerde - 08.06.1998 - entnehmen, so daß, ausgehend von einer sofortigen Postaufgabe und einer normalen Postlaufzeit, die Einhaltung der zweiwöchigen Beschwerdefrist mühelos nachvollziehbar ist (so auch OLG Bamberg, NStZ 1990, 202).
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