Rechtsprechung
| OLG Bremen, 19.05.2008 - Ws 56/08 (BL 56/08) |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 148 (Leitsatz)
StPO § 120 Abs. 1
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10 Die Überprüfung von Haftentscheidungen, die während einer laufenden Hauptverhandlung ergehen, durch das Beschwerdegericht ist zur Frage des dringenden Tatverdachts darauf beschränkt, ob das vom Tatgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die ihm zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder verkannt worden sind (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2006 - Ws 107/06 -, 19.05.2008 - Ws 56/08 -, 09.03.2009 - Ws 20/09 - und 15.12.2009 - Ws 197/09 - OLG Karlsruhe StV 2001, 118 [OLG Karlsruhe 26.09.2000 - 3 Ws 196/00] ).
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