Rechtsprechung
| OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 66 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c StGB vom 22.12.2010, § 67g Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, Art 316e Abs 3 S 1 StGBEG
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem Recht angeordneten Maßregel; Widerruf der Aussetzung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Weisungsverstößen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der ausgesetzten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Verstoß gegen Auflagen und Weisungen; Zulässigkeit von Weisungen über das Zusammenleben mit dem Lebensgefährten/der Lebensgefährtin
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 245
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Opferentschädigungsgesetz
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Verurteilten bei der es sich um eine rechtlich ungebundene Partnerschaft handelt, unterfällt für sich genommen nicht dem Eheschutz des Art. 6 Abs. 1 GG (Anschluss OLG Bamberg, 15. November 2010, 1 Ws 621/10, NJW 2011, 2151 und BVerfG, 9. November 2004, 1 BvR 684/98, BVerfGE 112, 50).Die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Verurteilten mit Frau W., bei der es sich um eine rechtlich ungebundene Partnerschaft handelt, unterfällt für sich genommen nicht dem Eheschutz des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50-74, Rdz. 49 in juris m.w.N.).
- OLG BamberG, 15.11.2010 - 1 Ws 621/10
Führungsaufsicht: Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit eines Annäherungs- und …
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Verurteilten bei der es sich um eine rechtlich ungebundene Partnerschaft handelt, unterfällt für sich genommen nicht dem Eheschutz des Art. 6 Abs. 1 GG (Anschluss OLG Bamberg, 15. November 2010, 1 Ws 621/10, NJW 2011, 2151 und BVerfG, 9. November 2004, 1 BvR 684/98, BVerfGE 112, 50).Ein unmittelbarer Eingriff in das auch dem Verurteilten zustehende Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ist mit der Weisung nicht erfolgt (vgl. OLG Bamberg NJW 2011, 2151;… Rdz. 12 f. in juris).
- OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei …
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Rn. 58 Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin…, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, Rdz. 4 in juris). - KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Rn. 58 Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, Rdz. 4 in juris). - BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11
Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in …
Auszug aus OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Rn. 36 Nachdem die Sicherungsverwahrung, um deren (weitere) Vollstreckung es hier geht, mit vor dem 01.01.2011 rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Schwerin vom 15.05.2007 angeordnet worden ist, war zunächst nach Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB von Amts wegen zu prüfen, ob die Maßnahme nicht deshalb zwingend für erledigt zu erklären ist, weil die Anordnung ausschließlich auf Taten beruht, die nach § 66 StGB in der seit dem 01.01.2011 geltenden Fassung nicht mehr Grundlage für eine solche Anordnung sein könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11 - = BGHSt 57, 218 = NJW 2012, 1824, zitiert nach Rdz. 33 in juris).
- OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15
Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art. …
Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris). - KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15
Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung wegen …
Denn es geht nicht um die Frage, ob jetzt Sicherungsverwahrung zu verhängen ist - das ist bereits rechtskräftig erfolgt -, sondern es ist allein noch darüber zu befinden, ob es zum Schutz der Allgemeinheit vor dem sich nach seiner Entlassung weisungswidrig verhaltenden Verurteilten des erneuten Vollzugs der Maßnahme bedarf (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - bei juris = NStZ-RR 2014, 245; LS).
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