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   AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 51/04   

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https://dejure.org/2004,30068
AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 51/04 (https://dejure.org/2004,30068)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 02.07.2004 - 66 C 51/04 (https://dejure.org/2004,30068)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 66 C 51/04 (https://dejure.org/2004,30068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachzahlung aus einer Abrechnung für Heizung und Warmwasser; Voraussetzungen für die Annahme einer Wirtschaftseinheit; Zulässigkeit einer Heizkostenberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 537
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Itzehoe, 09.12.2003 - 1 S 250/03

    Fälligkeit von Betriebskostennachzahlungen bei mangelnder ordnungsgemäßer

    Auszug aus AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 51/04
    Diese Regelung dient nicht nur der bloßen Objektbeschreibung für die tatsächliche Belegenheit des Mietobjekts; sie gibt auch die Bezugsgröße der vertraglichen Rechte und Pflichten vor (vgl. LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ).

    Gleichwohl wird eine Wirtschaftseinheit in Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung ausnahmsweise dann zugelassen, wenn einer hausbezogene Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse - wie etwa bei gemeinsamen Versorgungsanschluss mehrerer gleichartiger Häuser oder gemeinsam genutzten Anlagen - entgegenstehen (so LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 f. [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ).

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    2006, § 556, Rn. 16; § 556a, Rn. 27; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rn. 19 f.; Soergel/Heintz-mann, BGB, 13. Aufl., § 556a Rn. 3; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 556 Rn. 16; § 556a Rn. 23; einschränkend LG Itzehoe, ZMR 2004, 198; AG Pinneberg, WuM 2004, 537; WuM 2006, 379; ZMR 2006, 939; Rips in Eisenschmid/Rips/Wall, Betriebskostenkommentar, 2. Aufl., Rn. 1263 ff.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. V 235 f.; Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, § 556a BGB Rn. 61).
  • LG Itzehoe, 15.03.2005 - 9(1) S 292/04

    Bestimmung der Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen vorausgezahlter

    Fehlt, wie vorliegend, eine entsprechende Vertragsvereinbarung, sind Wirtschaftseinheiten nur ausnahmsweise zuzulassen, nämlich wenn einer Haus bezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (vgl. nur AG Pinneberg, WuM 2004, 537 [AG Pinneberg 02.07.2004 - 66 C 51/04] ; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ).
  • AG Köln, 11.05.2005 - 214 C 100/04

    Mietvertragliche Vereinbarkeit der Betriebskostenabrechnung im Hinblick auf die

    Eine Betriebskostenabrechnung nach Wirtschaftseinheit ist aber auch dann zulässig, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder unzumutbare technische Hindernisse - wie etwa bei gemeinsamem Versorgungsanschluß mehrerer gleichartiger Häuser oder gemeinsam genutzter Anlagen entgegenstehen (AG Pinneberg, WuM 2004, S. 537).
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