Rechtsprechung
AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 51/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Nachzahlung aus einer Abrechnung für Heizung und Warmwasser; Voraussetzungen für die Annahme einer Wirtschaftseinheit; Zulässigkeit einer Heizkostenberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2004, 537
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Itzehoe, 09.12.2003 - 1 S 250/03
Fälligkeit von Betriebskostennachzahlungen bei mangelnder ordnungsgemäßer …
Auszug aus AG Pinneberg, 02.07.2004 - 66 C 51/04
Diese Regelung dient nicht nur der bloßen Objektbeschreibung für die tatsächliche Belegenheit des Mietobjekts; sie gibt auch die Bezugsgröße der vertraglichen Rechte und Pflichten vor (vgl. LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ).Gleichwohl wird eine Wirtschaftseinheit in Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung ausnahmsweise dann zugelassen, wenn einer hausbezogene Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse - wie etwa bei gemeinsamen Versorgungsanschluss mehrerer gleichartiger Häuser oder gemeinsam genutzten Anlagen - entgegenstehen (so LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 f. [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ).
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu …
2006, § 556, Rn. 16; § 556a, Rn. 27; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rn. 19 f.; Soergel/Heintz-mann, BGB, 13. Aufl., § 556a Rn. 3; Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 556 Rn. 16; § 556a Rn. 23; einschränkend LG Itzehoe, ZMR 2004, 198; AG Pinneberg, WuM 2004, 537; WuM 2006, 379; ZMR 2006, 939; Rips in Eisenschmid/Rips/Wall, Betriebskostenkommentar, 2. Aufl., Rn. 1263 ff.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. V 235 f.; Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, § 556a BGB Rn. 61). - LG Itzehoe, 15.03.2005 - 9(1) S 292/04
Bestimmung der Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen vorausgezahlter …
Fehlt, wie vorliegend, eine entsprechende Vertragsvereinbarung, sind Wirtschaftseinheiten nur ausnahmsweise zuzulassen, nämlich wenn einer Haus bezogenen Kostenerhebung faktische oder jedenfalls unzumutbare technische Hindernisse entgegenstehen (vgl. nur AG Pinneberg, WuM 2004, 537 [AG Pinneberg 02.07.2004 - 66 C 51/04] ; LG Itzehoe, ZMR 2004, 198 [LG Itzehoe 09.12.2003 - 1 S 250/03] ). - AG Köln, 11.05.2005 - 214 C 100/04
Mietvertragliche Vereinbarkeit der Betriebskostenabrechnung im Hinblick auf die …
Eine Betriebskostenabrechnung nach Wirtschaftseinheit ist aber auch dann zulässig, wenn einer hausbezogenen Kostenerhebung faktische oder unzumutbare technische Hindernisse - wie etwa bei gemeinsamem Versorgungsanschluß mehrerer gleichartiger Häuser oder gemeinsam genutzter Anlagen entgegenstehen (AG Pinneberg, WuM 2004, S. 537).