Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4488
OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,4488)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2007 - 16 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,4488)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 16 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,4488)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbau einer Videokamera als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Mehr als eine unerhebliche Beeinträchtigung für Wohnungseigentümer durch den Einbau einer Kamera; Eine über das übliche Maß hinausgehende Beobachtungs- und Kontrollmöglichkeit von ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorliegen einer baulichen Veränderung bei Einbau einer Türsprech-/Videoanlage mit technischen Vorrichtungen zur Beobachtung des Eingangsbereichs sowie zum Einbau von Zusatzgeräten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Videokamera in einer Klingelanlage kann eine erhebliche bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG darstellen.

  • Judicialis

    WEG § 22

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22
    Einbau einer Türsprech- und Videoanlage als bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau einer Türsprech-/Videoanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Türsprech-/Videoanlage ist bauliche Veränderung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Videokamera am Eingang einer Wohnanlage - Videoanlage muss von allen Wohnungseigentümern gebilligt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Videoanlage an Haustür: Verletzung des Persönlichkeitsrechts? (IMR 2008, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 559
  • BauR 2008, 408
  • WuM 2007, 646
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07
    Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).

    Es kann dahinstehen, ob für die Wohnungseigentumsanlage mit lediglich vier Wohnungen schon eine übliche Türsprech/Videoanlage erforderlich ist, d.h. deren Einbau ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche (zu dieser str. Frage BayObLG, WuM 2005, 478 mwN.).

  • KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07
    Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums mit der Möglichkeit einer Speicherung der Bildaufzeichnungen verneint (KG, ZWE 2002, 409, 412 und OLG Köln, WuM 2007, 646 [beide Hauseingangsbereich]; OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781 [eigener KfZ-Stellplatz im Innenhof der Anlage]).
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    Der nachträgliche Einbau einer Videokamera am Klingeltableau der Wohnanlage stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar (OLG Köln, ZMR 2008, 559; Huff, NZM 2002, 89, 91, 92; Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 106; aA KG, NZM 2002, 702, 703).

    Durch eine derart zufällige Einbeziehung eines Wohnungseigentümers in die Bildübertragung erleidet er keinen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil (vgl. auch OLG Köln, ZMR 2008, 559, 560; BayOblG, NZM 2005, 107, 108; KG Berlin, NZM 2002, 702, 703).

    Ob die Nutzung einer Videoklingelanlage zur dauerhaften Bildaufzeichnung das Maß des zu einer optischen Identifizierung eines an der Haustür klingelnden Besuchers und zur Wahrung des Hausrechts Erforderlichen übersteigt (vgl. dazu OLG Köln, ZMR 2008, 559, 560; Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 277; Weise in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 15 Rn. 75a; Simitis/Bizer, BDSG, 5. Auflage, § 6b Rn. 5), bedarf keiner Entscheidung.

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 72 C 26/08

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses im Falle der Montage von Videokameras

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einbau von Videoanlagen als bauliche Veränderung sind (siehe OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007, Az.: 16 Wx 13/07 ; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2007, Az.: 3 Wx 199/06; Kammergericht, Beschluss vom 26. Juni 2002, Az.: 24 W 309/01 ).
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