Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.12.1981 - 7 U 117/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 199, 197 S. 1
Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen auf Erstattung von Mietnebenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.06.1981 - 15 O 248/81
- OLG Hamm, 01.12.1981 - 7 U 117/81
Papierfundstellen
- WuM 1982, 72
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 02.10.1978 - 6 S 164/78
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1981 - 7 U 117/81
Es müssen vielmehr auch in Abrechnungsfällen im Einzelfall besondere Umstände hinzukommen, die die Geltendmachung der ansonsten begründeten Forderung des Vermieters treuwidrig erscheinen lassen (so etwa auch LG Bonn, WuM 1979, 235).
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Entgegen einer in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (OLG Hamm, WuM 1982, 72;… Staudinger/Weitemeyer, aaO, § 556 Rdnr. 122;… Sternel, aaO, III Rdnr. 374, jew.m.w.Nachw.) setzt der Eintritt der Fälligkeit nicht voraus, dass nach Erteilung der Abrechnung zunächst eine angemessene Frist zu ihrer Überprüfung durch den Mieter verstrichen ist. - BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Das auf die Berufung der Kläger mit der Sache befaßte Landgericht Berlin will dieser Auffassung folgen, meint aber, sich damit in Widerspruch zu Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Dezember 1981 (WuM 1982, 72) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 14. April 1983 (MDR 1983, 757) zu setzen. - LG Köln, 26.04.2007 - 27 O 284/05
Fälligkeit einer Betriebskostennachzahlung bei nicht ausreichend gewährter …
Entgegen einer in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassung (OLG Hamm, WuM 1982, 72;… Staudinger/Weitemeyer, § 556 Rdnr. 122;… Sternel, III Rdnr. 374, jew. m.w. Nachw.) setzt der Eintritt der Fälligkeit nicht voraus, dass nach Erteilung der Abrechnung zunächst eine angemessene Frist zu ihrer Überprüfung durch den Mieter verstrichen ist. - KG, 02.08.1990 - 8 REMiet 4265/90
Voraussetzungen für die Vorlage einer Entscheidung vor den BGH; Anforderungen an …
Sowohl das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 14. April 1983 (MDR 1983, 757) als auch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Dezember 1981 (WuM 1982, 72) setzen den Zugang einer ordnungsgemäßen Abrechnung für den Beginn der Verjährungsfrist der auf Zahlung von Mietnebenkosten gerichteten Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter voraus.Ist für den Beginn der Verjährung aber allein die Entstehung des Anspruchs (die Fälligkeit des Anspruchs) von Bedeutung, kommt es für die Entscheidung der Rechtsfrage nicht darauf an, daß der Vermieter die mietvertragliche Nebenpflicht hat, eine Abrechnung zu erteilen, aus der sich ergibt, ob der Mieter Nachzahlungen zu leisten oder Geld zurückzuerhalten hat (vgl. BGH in REMiet Nr. 33 Seite 3), und daß der Mieter die Nachzahlungspflicht erst nach Erhalt einer vertragsgemäßen Abrechnung (vgl. BGH in NJW 1982, 573 [574]) und nach Ablauf einer angemessenen Überprüfungsfrist (vgl. OLG Frankfurt in MDR 1983, 757 und OLG Hamm in WuM 1982, 72 [73] und Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III 374, jeweils mit weiteren Nachweisen) zu erfüllen braucht.
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Rechtsprechung
| AG Hannover, 24.06.1981 - 8 C 152/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1982, 72
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