Rechtsprechung
| LG München I, 20.07.1983 - 14 S 18033/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1983, 263
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Neukölln, 09.01.2018 - 10 C 344/17 Demgegenüber ist für die Schutzwürdigkeit der Meinungsäußerung des Mieters entscheidend, ob das Plakat durch eine konkrete Auseinandersetzung oder sonstige auf das Mietobjekt hinreichend bezogene Geschehnisse veranlasst ist (AG Mitte…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 119 C 408/13, Rn. 31 ff., juris vgl. auch AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16. August 1990 - 4 C 1832/90 -, juris), es die Sachlage objektiv darstellt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 18. April 1996 - 51 T 58/96 -, juris) und die Meinungsäußerung insgesamt sachlich gehalten ist (AG Mitte…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 119 C 408/13, Rn. 30, juris), insbesondere den Vermieter weder angreift noch diffamiert (vgl. LG Berlin, Urteil vom 9. September 1988 - 64 S 106/88 -, juris; LG München I, Urteil vom 20. Juli 1983 - 14 S 18033/81 -, Rn. 12 ff., juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 18. August 1981 - 18 C 317/81 -, juris).
- BayObLG, 04.11.1983 - REMiet 13/83
Vertragswidrigkeit des Gebrauchs einer Mietsache ; Vertragswidrigkeit des …
Da das Landgericht auch der Rechtsansicht des Amtsgerichts, die Klägerin hätte zunächst auf Entfernung der Plakate klagen müssen, nicht folgen will und sich hierbei ersichtlich (vgl. LG München I, WuM 1983, 263/264) auf den Senatsbeschluß vom 25.2.1983 (BayObLGZ 1983, 50) stützt (…siehe aber dazu Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl., Rdn. B 467 und B 474), wäre eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn das vom Beklagten vorgenommene Plakatieren als Kündigungsgrund angesehen werden könnte.
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Übersicht LG München I
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 27.04.1983 - 11 S 437/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1983, 263
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 14.07.1989 - 9 S 57/89
Räumung und Herausgabe einer bewohnten Wohnung ; Begründetheit einer …
Der allgemein geltende und auch im Mietrecht Anwendung findende Gesichtspunkt von Treu und Glauben kann, auch wenn an sich die Voraussetzungen des § 554 BGB erfüllt sind, im Einzelfall das Festhalten an einer fristlosen Kündigung als treuwidrig und damit rechtlich unwirksam erscheinen lassen (…vgl. Emmerich/Sonnenschein, Miete, § 554 BGB, Rdnr. 12; LG Hannover, WuM 1983, 263 [LG Hannover 27.04.1983 - 11 S 437/82]).
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Übersicht LG Hannover
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Rechtsprechung
| AG Büdingen, 05.05.1983 - 2 C 659/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1983, 263
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Übersicht AG Büdingen
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