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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.11.1983 - 2 UH 1/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2243
OLG Celle, 08.11.1983 - 2 UH 1/83 (https://dejure.org/1983,2243)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.11.1983 - 2 UH 1/83 (https://dejure.org/1983,2243)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. November 1983 - 2 UH 1/83 (https://dejure.org/1983,2243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2; § 564b Abs. 2 Nr. 2 ; 3.MietRÄndG Art. III Abs. 1
    Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Eigenbedarfskündigung; Täuschung über Eigenbedarfsgründe; Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1984, 5
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor …

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.1983 - 2 UH 1/83
    Bei diesem Sachverhalt, so hat das Landgericht ausgeführt, komme nach der Rechtsprechung ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung in Betracht, wenn der Vermieter entweder eine Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB erklärt habe, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen die Wohnung benötigten, oder wenn der zunächst vorhandene Eigenbedarf entfallen sei, bevor der Mieter die Wohnung geräumt habe, und der Vermieter den Mieter nicht von dem Fortfall des Eigenbedarfs unterrichtet und das Mietverhältnis auf Verlangen nicht fortgesetzt habe (OLG Karlsruhe, NJW 1982, 54 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Auszug aus OLG Celle, 08.11.1983 - 2 UH 1/83
    Dies gelte auch dann, wenn die Eigenbedarfskündigung - wie hier - nicht ordnungsgemäß begründet und somit unwirksam sei, der Vermieter dem Mieter die Bedarfsgründe aber mündlich schlüssig dargelegt und der Mieter daraufhin das Mietverhältnis einvernehmlich mit dem Vermieter beendet habe (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; BayObLG, NJW 1982, 2003).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …

    Es kann offenbleiben, ob unter bestimmten tatsächlichen Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis zugunsten des Mieters dafür sprechen kann, daß der vom Vermieter mit der Kündigung behauptete Eigenbedarf nicht bestand, wenn dieser später nicht verwirklicht wird (dazu LG Berlin, GE 1996, 1487; AG Gießen, WuM 1991, 271;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, aaO, § 564 b BGB Rdnr. 6 m.w.Nachw.;… MünchKommBGB/Häublein, aaO, Rdnr. 111;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 573 Rdnr. 84;… Staudinger/Rolfs, aaO, § 573 Rdnr. 176 m.w.Nachw.; zweifelnd OLG Celle, WuM 1984, 5, 6;… a.A. LG Frankfurt/Main, aaO).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    aa) Bei der Prüfung, ob die Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, müssen nach herrschender Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte die vom Landgericht im Vorlagebeschluß vertretene und niedergelegte Rechtsauffassung, Tatsachenfeststellung und -würdigung zugrundegelegt werden, es sei denn, sie wären unhaltbar (OLG Oldenburg Sammlung der Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen = RES Bd. I 3. MietRÄndG Nr. 1; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 354 und NJW 1982, 1290 ; OLG Celle ZMR 1984, 318 ; OLG Hamm ZMR 1984, 14 ; OLG Koblenz ZMR 1984, 30 ; SchlHolstOLG ZMR 1984, 95 ; KG ZMR 1985, 406 ; OLG Hamburg ZMR 1985, 410 ).
  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Dabei hat das Gericht die von ihm zugrundegelegten Tatsachen und die rechtlichen Erwägungen nachvollziehbar darzulegen, aufgrund derer es aus seiner Sicht auf die gestellte Rechtsfrage ankommt, damit das angegangene Gericht die Entscheidungserheblichkeit - unter Zugrundelegung der dargelegten Rechtsansicht - in eigener Verantwortung überprüfen kann (…vgl. Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Wohn- und Geschäftsraummiete, 2. Aufl., VIII, Rn 159; OLG Celle in WuM 1984, 5 , OLG Hamm in ZMR 1991, 105, 106).
  • OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Auf eine solche Begründung kann, wie der Senat mehrfach entschieden hat (WuM 1984 S. 5; ZMR 1985 S. 18, 19), nicht verzichtet werden.

    Der bloße Hinweis der Klägerin im Kündigungsschreiben vom 28. Dezember 1982 auf die Vorschrift des § 565 c BGB genügte nach der erkennbaren Rechtsauffassung des Landgerichts, an die der Senat grundsätzlich gebunden ist (vgl. OLG Celle, WuM 1984, S. 5 m.w.N.) nicht.

  • OLG Celle, 22.03.1984 - 2 UH 2/83
    so daß der Senat nicht in der Lage ist, die Entscheidungserheblichkeit auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Landgerichts zu prüfen (vgl. BayObLG, E 1970, 1169 (171); OLG Celle, WuM 1984, 5 ff.; OLG Koblenz, ZMR 1983, 412 f.).
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