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| AG Hamburg, 17.08.1982 - 42b C 129/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1985, 87
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90
Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis; …
Der Mieter von Wohnraum kann deshalb gegenüber der auf eine unbefugte Gebrauchsüberlassung gestützten Kündigung des Vermieters auch noch im Räumungsprozeß einwenden, daß ihm die Erlaubnis nach § 549 Abs. 2 BGB hätte erteilt werden müssen (OLG Hamburg, NJW 1982, 1157/1158; AG Hamburg, WuM 1985, 87; AG Stuttgart, MDR 1982, 321 ;… MünchKomm/Voelskow, Rdn. 28, Palandt/Putzo, Anm. 2 d dd;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, Rdn. 21 Fußnote 9, Gramlich, Anm. 6, jeweils zu § 549 BGB ;… Sternel, Teil II Rdn. 261; Bub/Treier/Kraemer, Kapitel III A Rdn.1034;… Bub/Treier/Grapentin, Kapitel IV Rdn. 166;… Köhler, § 74 Rdn. 2 Fußnote 2; Burkhardt, BB 1964, 771/773;… anderer Ansicht Roquette, § 549 Rdn. 27) und daß die fristlose Kündigung deshalb wegen unzulässiger Rechtsausübung unwirksam sei (Palandt/Heinrichs, § 242 Anm. 4 A d).
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