Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.04.1986 - 11 W 2/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ausschluss eines Anwesenden von der Wohnungseigentümerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden - 3 T 46/85
- OLG Karlsruhe, 15.04.1986 - 11 W 2/86
Papierfundstellen
- WuM 1986, 229
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.1986 - 11 W 2/86
Bei der Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205, 209) [BGH 16.06.1972 - V ZR 93/70] . - BayObLG, 11.05.1981 - BReg. 2 Z 47/80
Auslegung einer Vertretungsklausel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.1986 - 11 W 2/86
Durch Vereinbarung (Teilungserklärung) kann allerdings nach herrschender Meinung die Vertretung durch Außenstehende und deren Anwesenheit in der Eigentümerversammlung - z. B. auf einen bestimmten Personenkreis - begrenzt werden (s. BayObLGZ 1981, 161;… Bärmann/Pick. WEG. 11. Aufl., § 25 Anm. III 3;… Palandt-Bassenge a.a.O.), Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Zulässigkeit einer Vertretung, sondern lediglich um das Recht der Antragstellerin, zusammen mit Ihrem Verlobten als Berater an Eigentümerversammlungen teilzunehmen.
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Mai 1981 (Bay-ObLGZ 1981, 161) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. April 1986 (WuM 1986, 229 [OLG Karlsruhe 15.04.1986 - 11 W 2/86]) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Abdruck des Vorlagebeschlusses in WuM 1992, 392).Eine engere Auslegung entspricht auch nicht dem Sinn der Vertretungsbeschränkung, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1981, 161) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (WuM 1986, 229 [OLG Karlsruhe 15.04.1986 - 11 W 2/86]) im Blick auf vermeintlich zu beachtende Belange des betroffenen Wohnungseigentümers annehmen (…ebenso BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., WEG § 25 Rdn. 20;… Bärmann/Pick, WEG, 12. Aufl., § 25 Rdn. 18;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 25 Rdn. 13;… Henke/Niedenführ/Schulze, WEG, § 25 Rdn. 12;… Soergel/ Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 25 Rdn. 3;… Deckert, Eigentumswohnung, Gruppe 5, S. 24;… differenzierend: Erman/ Ganten, BGB, 8. Aufl., WEG § 25 Rdn. 4; Sauren, WEG, § 24 Anm. 3 c).
- KG, 04.05.1992 - 24 W 5476/91 2 Z 47/80">BayObLGZ 1981, 161 und OLG Karlsruhe, WuM 1986, 229 wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.«.
Mit dieser Rechtsauffassung würde aber von den auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1981, 161) und des OLG Karlsruhe (WuM 1986, 229) abgewichen.
2 Z 47/80">BayObLGZ 1981, 161 und OLG Karlsruhe, WuM 1986, 229 (beide vor BGHZ 99, 90 ) die Ansicht vertreten, unter "Vertretung« sei strikt und ausschließlich das rechtsgeschäftliche Handeln im Namen des Vertretenen, also die eigentliche Stimmabgabe zu verstehen und eine "weitergehende Beschränkung der Eigentümerrechte müßte eindeutig vereinbart sein«, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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