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| LG Hamburg, 14.07.1989 - 74 O 139/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG §§ 9, 11, 13, 18; BGB § 535
Haftungsfreizeichnung; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Ausschluß; Instandhaltung; Abwälzung; Untervermietung; Mahnkosten; Parkett - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1990, 115
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.03.1986 - VIII ZR 85/85
Formularmäßige Vereinbarung einer Schriftformklausel
Auszug aus LG Hamburg, 14.07.1989 - 74 O 139/89
Dennoch kann der Mieter, der rechtsunkundig ist, von der Geltendmachung seiner Rechte abgehalten werden, weil er glaubt, diese seien eben nicht wirksam vereinbart, vgl. i. Ü. auch BGH NJW 1986/1809 (1810).
- OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 276/93
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses oderVerwirkung der Klagebefugnis bei …
Nicht eindeutig sind dagegen die Entscheidungen des OLG Frankfurt/Main (NJW-RR 1992, 1207, 1208) [OLG Frankfurt am Main 12.03.1992 - 6 U 209/90] , LG Hamburg (WuM 1990, 115, 116) [LG Hamburg 14.07.1989 - 74 O 139/89] und AG Freiburg (WuM 1987, 50), da nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht festgestellt werden kann, ob sich diese Entscheidungen auch auf das Einzugsermächtigungsverfahren beziehen oder sich lediglich mit dem Abbuchungsverfahren befassen. - LG Leipzig, 16.07.2003 - 1 S 2406/03 Die Befürworter eines fortdauernden Anspruchs gegen den Verwalter (…vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. Abschnitt III Rn 239; Hanseatisches OLG, WuM 2002, 29 [OLG Hamburg 14.11.2001 - 4 U 100/01] ; OLG Hamburg WuM 1990, 115) sehen bereits nach dem Wortlaut von § 152 II ZVG eine vom Gesetzgeber gewollte Gläubigerprivilegierung des Mieters, weil der Verwalter in vollem Umfang - nicht nur beschränkt auf die Gebrauchsgewährungspflicht - in den bestehenden Mietvertrag eintritt und diesen erfüllen muß.
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