Rechtsprechung
| BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentum; Verwalter; Wohnanlage; Abrechnung; Jahresabrechnung; Sollstand; Zahlung; Begleichung; Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 6462/89
- BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90
Papierfundstellen
- WuM 1990, 455
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 2 Z 5/88
Wohnungseigentum; Wohngeld; Abrechnung; Jahresabrechnung; Pauschale; Vorschuß
Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90
Dies ist aber Voraussetzung dafür, daß der Anspruch aus dem Schuldsaldo als neue, auf einem selbständigen Verpflichtungsgrund beruhende und vom früheren Schuldgrund losgelöste Forderung an die Stelle der bisherigen Einzelforderungen tritt und der Schuldner daraus zur Zahlung verpflichtet ist (Senatsbeschluß vom 1.12.1988 BReg. 2 Z 5/88). - BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87
Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …
Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90
Eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer darüber, daß abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Beschluß über die Einzelabrechnungen nicht erforderlich ist (vgl. BayObLG WuM 1989, 42 und WuM 1989, 264), liegt nicht vor, insbesondere ist eine solche Einigung nicht in dem Beschluß der Wohnungseigentümer vom 1.3.1988 über die doppelte Buchführung (TOP 1.3) zu sehen. - BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung; …
Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90
(1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Voraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen und endgültigem Wohngeld ein Eigentümerbeschluß nicht nur über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, sondern auch über die jeweiligen Einzelabrechnungen (vgl. BayObLGZ 1989, 266/268 f., BayObLG WuM 1989, 264). - KG, 24.01.1990 - 24 W 1408/89
Wohnungseigentum; Hausgeldbeitrag; Gesamtjahresabrechnung; Gesamtwirtschaftsplan; …
Auszug aus BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90
Die gegenteilige Ansicht des Kammergerichts in seinem Vorlagebeschluß vom 24.1.1990 (NJW-RR 1990, 395 f.), über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat, verpflichtet den Senat nicht zur Vorlage nach § 28 FGG, da ein Vorlagebeschluß keine Entscheidung im Sinne dieses Gesetzes ist (OLG Frankfurt StAZ 1969, 154/157;… Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 28 Rn. 21).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Die eigentliche Bedeutung des Wirtschaftsplanes liegt nämlich darin, daß er die Belastung der Wohnungseigentümer mit Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG verbindlich regelt und deren Zahlungsverpflichtung erst entstehen läßt (Senat, BGHZ 111, 148, 153; BayObLG NJW-RR 1990, 720, 721; WuM 1990, 455, 456; OLG Hamm WE 1996, 33, 36;… Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 30;… Jennißen, aaO, VI Rdn. 27;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 27;… Weitnauer/Gottschalg, aaO, § 28 Rdn. 3 u. 5; Müller, WE 1993, 11, 14; Wenzel, NZM 2004, 542, 544). - AG Strausberg, 11.03.2009 - 27 C 12/08
Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht des Verwalters bei grob fahrlässiger …
Denn eine wirksame Beschlussfassung der Wohnungseigentümer setzt eine solche über den Gesamtwirtschaftsplan als auch die Einzelwirtschaftspläne voraus (vgl. BayObLG WuM 1990, 455; KG NJW-RR 1990, 395). - BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 268/03
Grundbucheintrag als Voraussetzung für die Entstehung eines Teilerbbaurechts - …
Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1990, 455) werden Wohngeldvorschüsse erst durch einen Beschluss über den Einzelwirtschaftsplan fällig. - BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91
Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von …
Denn erst durch einen Eigentümerbeschluß über die jeden einzelnen Wohnungseigentümer treffende Zahlungspflicht wird die Wohngeldschuld fällig (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BayObLG WuM 1990, 455).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".